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Darf mein Freund bei mir einziehen???
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Sarah88
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Registriert: Mi 18. Aug 2010, 19:50 Beiträge: 4 Wohnort: Gelsenkirchen (NRW)
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 Darf mein Freund bei mir einziehen???
Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe mal eine Frage: Darf mein Freund (Lebenspartner) bei mir einziehen/ oder habe ich dann Anspruch auf eine größere Wohnung (2 Personen)? Ich bin 22 J. und bekomme Hartz4 und meine Wohnung bezahlt. Liegt genau in dem Schnitt für 1 Person. Er "Wohnt"  noch bei seinen Eltern und hat keinerlei Einkommen (auch kein Hartz4, da Eltern zuviel verdienen). Ich möchte aus meiner jetztigen Wohnung raus und würde gerne wissen, ob ich mir eine Wohnung für 2 Personen (KDU) suchen kann da wir gemeinsam umziehen möchten. Bekomme ich dann Sanktionen oder Probleme wenn wir Offiziell zusammen ziehen. Oder ist das eine Begründung für die ARGE mir den Umzug in eine Größere Wohnung zu genehmigen? Gruß Sarah
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| Mi 18. Aug 2010, 22:59 |
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angel6364
Benutzer
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 16:20 Beiträge: 2077 Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
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 Re: Darf mein Freund bei mir einziehen???
Willkommen im Forum!
(Koelsch hat da einen wunderhübschen Willkommens-Smiley, aber ich weiß nicht, wo der steckt, deswegen mal ganz formlos)
Es ist schon spät, fundierte umfassende Auskunft kann wohl heute keiner mehr geben - morgen ist auch noch ein Tag! Aber eines ist wichtig, um sinnvoll antworten zu können:
Wie alt ist Dein Freund?
_________________ Viele Grüße, angel

Ich habe mich verirrt. Ich bin weg, um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten.
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| Mi 18. Aug 2010, 23:59 |
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Sarah88
Benutzer
Registriert: Mi 18. Aug 2010, 19:50 Beiträge: 4 Wohnort: Gelsenkirchen (NRW)
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 Re: Darf mein Freund bei mir einziehen???
Danke für die (obwohl schon so spät) Antwort. Meintest du diesen Smiliey? Er ist 23 wird aber dieses Jahr noch 24. Also beide U25.
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| Do 19. Aug 2010, 00:17 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: Darf mein Freund bei mir einziehen???
Guten Morgen,
es herrscht in D Freizügigkeit und die Arge kann euch nicht verbieten zusammen zu ziehen. Du bekämst weiterhin die KdU, die für dich angemessen ist und eventuell nur noch 323 €, wenn als BG eingestuft wird.
Hat dein Freund eine abgeschlossene Ausbildung? Würden die Eltern für sein Unterhalt aufkommen?
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Do 19. Aug 2010, 08:07 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 11580 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: Darf mein Freund bei mir einziehen???
Da der Freund mit Sicherheit keine Zusicherung von der ARGE bekommt, wird er wohl kein ALG II erhalten. Zitat: (2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/20.htmlZitat: (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.htmlDeinen Umzug kann die ARGE nicht verhindern. Aber die ARGE wird sich weigern mehr Miete als zur Zeit zu zahlen, wenn dein Mietanteil in der neuen Wohnung nicht höher ist als die alte Wohnung kostet, dann muss zumindest deine Hälfte getragen werden.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten 
In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.
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| Do 19. Aug 2010, 08:16 |
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Sarah88
Benutzer
Registriert: Mi 18. Aug 2010, 19:50 Beiträge: 4 Wohnort: Gelsenkirchen (NRW)
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 Re: Darf mein Freund bei mir einziehen???
Erstmal danke für die ganzen Antworten.
@Emmaly: Nein er hat keine abgeschlossene Ausbildung. Seine Eltern würden/könnten nicht für seinen Unterhalt aufkommen. Da sie nicht so viel verdienen um zusätzlich noch eine halbe Miete Monatlich beizusteuern. Aber für die ARGE verdienen sie halt "zuviel" als das er ALG2 beantragen könnte.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mir jetzt ne größere Wohnung nehme und sage, dass ich den Betrag der über meiner jetztigen Miete liegt selber dazuzahle? Würde ich die Wohnung genehmigt bekommen oder können die dann sagen, wenn sie das selber dazuzahlen können brauchen sie ja unsere Leistungen garnicht und ich bekomme keine Leistungen mehr?
Oder wäre es besser wenn wir mit dem "offiziellen" Zusammenzug warten bis er 25 ist? Würden wir dann Anrecht auf eine Wohnung für 2 Personen haben? (Falls wir bis dahin noch keine Ausbildung/Job bekommen haben)
Grüße Sarah
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| Do 19. Aug 2010, 13:59 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: Darf mein Freund bei mir einziehen???
Wenn er 25 ist, dann fällt er nicht mehr nach SGB II unter die Stallpflicht des Elternhauses und würde ALG II bekommen und auch KdU.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Do 19. Aug 2010, 19:13 |
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Sarah88
Benutzer
Registriert: Mi 18. Aug 2010, 19:50 Beiträge: 4 Wohnort: Gelsenkirchen (NRW)
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 Re: Darf mein Freund bei mir einziehen???
Danke für die hilfreichen Antworten. Denke wir werden dann halt erst "offiziell" zusammen ziehen, wenn er 25 ist. Werde dann halt erstmal wieder in eine kleine Wohnung umziehen. Naja, hoffe einfach das es bald mit einer Ausbildung oder nen Job klappt, dann kann ich mir wenigstens ne schöne Wohnung in einer schönen Gegend aussuchen.
Grüße Sarah
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| Do 19. Aug 2010, 22:01 |
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