Aktuelle Zeit: Di 7. Feb 2012, 15:42

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Forumsregeln


Die Forumsregeln lesen



Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 76 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4  Nächste
 Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss 
Autor Nachricht
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Moin moin,

ich frage mich die ganze Zeit, ob die ARGE bei einer vorläufigen EKS den geschätzten mtl. Überschuss drastisch erhöhen darf? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?

Es heißt doch ewig, das die Berechnung des Leistungsbedarfs aufgrund der eingereichten vorläufigen EKS erfolgt. Habe zwar den Bescheid noch nicht, aber ab 1.2.10 hat der SB einen mtl. Überschuss von 400,- angerechnet. Ich habe jedoch ca. 110,- mtl angegeben. Aus guten Grund, denn das Gewerbe hängt noch etwas am Boden.

Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Mo 25. Jan 2010, 12:22
Profil
Online
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10065
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Dafür gibt es nicht den Hauch einer Rechtsgrundlage. Bei dieser drastischen Erhöhung ist auch einen sofortige eA möglich, denn damit wird Dir ja praktisch der gesamte Regelsatz genommen. Also sofort Widerspruch, wenn der Bescheid da ist mit ganz kurzer Friststetzung (max. 10 Tage) und der Ankündigung, dass nach Fristablauf sofort einstweiliger Rechtsschutz beim SG beantragt wird.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Mo 25. Jan 2010, 13:01
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: Fr 17. Okt 2008, 07:51
Beiträge: 1379
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Genau dieses Spiel hat die ARGE bei mir auch mal versucht. Habe aber sofort einen Termin bei einem Teamleiter verlangt. War zu der Zeit ein anderes als ich jetzt hab. Der hat meine EKS angeschaut...da waren 300 € Gewinn angegeben...die SB hatte mal eben 550 € draus gemacht. Er hat dann gemeint, das kann er nicht verstehen, das würde geändert werden. Wurde dann auch geändert. Auf 330,00 € (ähm..ich hab nur 300,00 € angebeben). Hab mich dann wieder beschwert, in meiner EKS steht das anders...und ich denke die zählt ?..Dann endlich wurde es geändert.
Also am besten persönlich mit deiner EKS da hin und Änderung fordern. Zeitgleich natürlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ob eA durchgeht ?...Keine Ahnung..bei meiner Richterin wohl eher nicht.. :heul:


Mo 25. Jan 2010, 15:41
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Also ich vermute einfach, das der SB den Zeitraum, wo ich Widerspruch wegen der Rückforderung eingelegt habe, als Grundlage nahm. Vielleicht soll der letzte Bescheid ja für den Zeitraum ab Februar sein. Keine Ahnung!

Jedenfalls habe ich noch keinen Bescheid. Aber der SB muss bereits einen erstellt haben, denn der Hinweis wegen den mtl. Überschuss steht im aktuellen Bescheid. Ohne Bescheid kann ich keinen Widerspruch einlegen.

Ich gehe grundsätzlich nur auf Aufforderung zum SB. Es ist mir lieber, das ich alles schriftlich habe. Außerdem muss ich mich sehr zusammennehmen, würde ich jetzt da hingehen. Liegt wohl an meinen unbearbeiteten Widerspruch.

Werde wohl oder übel warten müssen, bis der Bescheid kommt. Oder wenn die Leistung für den Februar überwiesen wurde.

Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Mo 25. Jan 2010, 22:00
Profil
Online
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10065
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Genau, schon Dich, ab in's Bettchen und Kräfte sammeln. :admin: Der nächste Bescheid kommt bestimmt.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Mo 25. Jan 2010, 22:05
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Zitat:
Genau, schon Dich, ab in's Bettchen und Kräfte sammeln.


Jep bin schon auf den Weg... :kalt:
Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Mo 25. Jan 2010, 22:17
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Moin

mich deucht, da will mich jemand ärgern, denn ich habe immer noch keinen Bescheid. Der Monat ist gleich rum.
Ebenso herrscht großes Schweigen wegen meines Widerspruchs und mein Antwortschreiben wegen der Mitwirkungspflicht. Denke Letzteres wird jemand ärgern und nun ärgert er mich?

Wer bearbeitet eigentlich Widersprüche? Doch nicht etwa der SB, der den Bescheid erstellt hat?

Peg


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Do 28. Jan 2010, 13:37
Profil
Online
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10065
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Nee für die Widersprüche gibt's in der Regel eine besondere Stelle. Dort sitzen dann die wenigen SB's die nachweislich nicht nur vorgefertigte Textbausteine mehr oder minder sinnentleert zu Papier bringen können, nein, die können wenig Sinn fachgerecht in ausgesprochen komplizierte und unverständliche Sätze verpacken. Das Ergebnis nennt man dann Widerspruchsbescheid. :jojo: :jojo:

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Do 28. Jan 2010, 14:06
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Nette Antwort. :lachen1:
Wie war das noch mit den individuellen Kunden? Ach ne, den gibt es ja gar nicht. Da langen in der Tat Textbausteine - mit oder ohne Sinn. Das ganze nennt sich dann auch noch zeitnahe Bearbeitung?

Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Do 28. Jan 2010, 15:03
Profil
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Beiträge: 7938
Wohnort: Leipzig
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Also nee, musst du denn immer von dir ausgehen? Denkst du der Widerspruch-SB will wegen dir und deiner Ungeduld Magengeschwüre bekommen?
Und sei froh dass du nicht in der Nürnberger Ecke wohnst, da bearbeitet dein doofer SB auch gleich die Widersprüche und die Fachaufsichtsbeschwerden gegen ihn

_________________
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg


Do 28. Jan 2010, 15:05
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
könnt ihr mal schauen, ob ich das so schreiben kann oder etwas geändert werden sollte.
Ich sende das heute Abend als Fax.

Danke Peg


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


So 31. Jan 2010, 18:42
Profil
Online
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10065
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Als ob ich's selbst geschrieben hätte - raus damit!

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


So 31. Jan 2010, 19:10
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Danke - ist raus.

Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


So 31. Jan 2010, 22:24
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Erwartungsgemäß hat sich der SB nicht gerührt. Ich hatte eine Frist bis zum 10.02.10 gesetzt.

Ist es ratsam die kostenpflichtige Hotline anzurufen oder gleich einen Antrag auf eA formulieren, den ich diesmal auf den Postweg versenden werde?

Wenn doch endlich der SB ausgetauscht wird, dann klappt es auch wieder.
Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Di 16. Feb 2010, 11:07
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12
Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Bei der kostenpflichtigen Hotline landest du im Call-Center, wo der Mitarbeiter dann deinen SB eine Nachricht hinterlässt. Also es wieder vom SB abhängt.

Ich würde gleich übers Gericht gehen. Frist verstrichen.
Zitat:
Bitte nicht nachkommen sehe
ich mich aufgrund meiner finanziellen Lage gezwungen, eine eA beim zuständigen Sozialgericht
zu beantragen.

Steht doch im Brief drin. Also nicht zögern.

_________________
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


Di 16. Feb 2010, 11:20
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Okay dann doch lieber eA.

Was sollte ich in diesen Fall an Unterlagen mitschicken? Bescheid ist ja schlecht. :mrgreen:

Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Di 16. Feb 2010, 11:31
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12
Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Rufe doch bei Gericht an, die sollten schon wissen, was gebraucht wird.

_________________
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


Di 16. Feb 2010, 11:32
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Okay
Danke

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Di 16. Feb 2010, 11:34
Profil
Online
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Ich habe eben telefoniert und die Lage kurz geschildert. Zuerst wurde gefragt, ob es um Kosten zur Unterkunft und Heizung geht. Dann kann man keine eA beantragen. Das würde erst gehen, wenn eine Räumung anstehe. Finde ich schon traurig.

Der nette SB meinte, ich solle beantragen, das die ARGE mir den Differenzbetrag zu der letzten richtigen Berechnung, also den vorherigen Leistungszeitraum zahlt.

Er hat gefragt, warum die Leistung gekürzt wurde -eventuell eine Sanktion.
Ich habe ihm gesagt, das man die monatlichen Einnahmen in meiner vorläufigen EKS für mich ohne erkennbare Begründung (da kein Bescheid) um ca. 75 % erhöht hat. Auch wurde meine Bitte um Zusendung des fehlenden Bescheides nicht nachgekommen. Es kommt überhaupt nichts an. Natürlich habe ich gleich etwas weiter ausgeholt und erwähnt, das ich bis heute z.B. meinen Widerspruch einen anderen Leistungszeitraum nicht begründen kann, weil ich einfach keine Begründung seitens des SB bekomme. Und erst nachdem ich einen Antrag auf eA stellte, wurde die ARGE tätig.

Ich sollte doch erst Mal ein persönliches Gespräch mit den SB suchen.... Ne habe ich gesagt, ich hätte schon gerne alles schriftlich und ich habe hier keinen Bestand, ich bin langsam nervlich ganz unten. Ich sehe mich existenziell bedroht, da ich zur Zeit kaum Einnahmen aus meinen Gewerbe habe, was unter anderem am Wetter und der allgemeinen Wirtschaftslage liegt.

Ich soll nun den
letzten richtigen Bescheid
meine Anschreiben an die ARGE
und meine finanzielle Lage belegen - ( hier kann ich doch Kontoauszüge als Anlage einreichen ?)

Begründen soll ich, dass ich jetzt existenziell bedroht bin. Ich soll den genauen Betrag angeben, den die ARGE vorenthält.

Ich meine, es ist wohl auch wichtig die vorläufige EKS ein zureichen? Denn ich vermute, das der Grund für die Leistungskürzung hier zu suchen ist:.
Zitat:
aus Leistungsbescheid f.Zeitraum 08.2009 bis 01.2010:

Wichtige Erläuterungen/Hinweise zu Ihrem Bescheid
Ab 01.02.2010 werden 400,00 Euro monatlicher Gewinn aus Selbständigkeit angerechnet. Grundlage der Anrechnung ist die von Ihnen eingereichte Anlage EKS.
Raumkosten wurden in Vergangenheit nicht nachgewiesen und im EKS-Formular nicht angerechnet. Ebenso "Andere Kosten" bei Kraftfahrzeugkosten und Schuldzinsen.

Information für Selbständige SGB II-Empfänger: Es werden nur tatsächliche Ausgaben anerkannt. Alle Ausgaben sind zu belegen. Sollten Sie Fahrtkosten geltend machen ist ein Fahrtenbuch zu führen. Investitionen ab 200 Euro sind mit der zuständigen Sachbearbeitung abzuklären.


Ich habe in der vorläufigen EKS mtl. 108,89 Euro Überschuss angeben. Somit hat der SB satte 267,34% erhöht = 291,11 Euro.

Ich glaube, ich bräuchte da etwas Hilfe.

Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Mi 17. Feb 2010, 11:15
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12
Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Die aktuellen Kontoauszüge und das keine Ersparnisse vorhanden sind, auf die du zurückgreifen kannst.
Und die vorläufige EKS.

Ich hätte mir den Bescheid beim Arbeitsvermittler ausdrucken lassen. Oder geht das bei euch auch nicht?

_________________
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


Mi 17. Feb 2010, 11:54
Profil
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 76 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: MSN [Bot] und 15 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum | Datenschutzrichtlinie | Nutzungsbedingungen

Feed Feed Feed Feed

Powered by phpBB © phpBB Group.
Designed by Vjacheslav Trushkin.
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
[ Time : 0.223s | 16 Queries | Kassiopeia | db2 ]
disclaimer
{Impressum!} :
Horst Müller (Ansprechpartner) - Osterriethweg 6 - 50996 Köln - e-mail: horstm_58(at)hotmail.de - Tel.: 02236-961877