
Re: Frage zum Verständnis der vorläufigen EKS und der ALG2-Leist
Die Ausgaben werden in der vorausschauenden EKS erfasst und fließen in die Berechnung des Gewinns ein.
Ausgaben die nicht in der EKS stehen können erst in der abschließenden Berechnung des Einkommens im BWZ erfasst werden, es sei denn dein SB heißt Nostradamus von der Bundesagentur.
Verluste interessieren die ARGE nicht, mehr als ALG II Regelsatz plus angemessene KdU erhältst du nicht.
Wenn du Zeit zum Lesen hast, bitte schön.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf