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 Frage zum Verständnis der vorläufigen EKS und der ALG2-Leist 
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Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31
Beiträge: 103
Beitrag Frage zum Verständnis der vorläufigen EKS und der ALG2-Leist
Hallo Ihr liebes Forum,

Es kommt ja aufgrund vorausschauender EKS zu einer Vorabfestlegung eines vorläufig bewilligten aufstockenden ALG2-Höhe. Mir ist da einiges noch was nicht klar:

1.
Wodurch ergibt sich die Bemessung dafür genau:

a)
diese vorläufige ALG2-Höhe wird ermittelt aus den vorausgeschätzten Einnahmen minus aller meiner genannten betrieblich bedingten Ausgaben innerhalb von 6 Monaten?

b)
oder sind erstmal allein die vorausgeschätzten Zuflüsse durch Einnahmen für die Festlegung der Höhe des vorläufig bewilligten ALG2 entscheidend?

(Das heisst auch, erst nach Abschluss des BWZ´s mit abschliessender EKS werden die betrieblichen Ausgaben überhaupt ins Spiel gebracht und erst auch hier entschieden welche Ausgaben überhaupt anerkennungswürdig davon sind?)

2.
Angenommen ich hätte jetzt in der vorauschauenden EKS noch eine wichtige betriebsbedingte Ausgabe grösse vergessen bzw. diese würde sich im BWZ erst ergeben. Falls 1a) zutrifft: wird der vorläufige ALG2-Satz dann ggf. während des BWZ´s nochmal neu angepasst?

3.
Grundsätzlich zur möglichen Höhe des bei Selbständigen vorläufig bewilligten aufstockenden ALG2´s:

Die Höhe eines vorläufig bewilligten ALG2´s ist i.d. R. immer geringer als es der "normale" fest-bewilligte ALG2-Satz (also ohne Job) wäre?

und dieser Satz wäre auch bei prognostizierten höheren Ausgaben als vorausgeschätzten Einnahmen niemals höher als der normal bewilligte feste ALG2-Satz es wäre?


ich hoffe, ich habe die Fragen einigermassen verständlich geschrieben und danke sehr im Voraus für AWs!

schachmatt


So 14. Mär 2010, 21:31
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Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
Beiträge: 11556
Wohnort: Berliner in Potsdam
Beitrag Re: Frage zum Verständnis der vorläufigen EKS und der ALG2-Leist
Die Ausgaben werden in der vorausschauenden EKS erfasst und fließen in die Berechnung des Gewinns ein.

Ausgaben die nicht in der EKS stehen können erst in der abschließenden Berechnung des Einkommens im BWZ erfasst werden, es sei denn dein SB heißt Nostradamus von der Bundesagentur.

Verluste interessieren die ARGE nicht, mehr als ALG II Regelsatz plus angemessene KdU erhältst du nicht.

Wenn du Zeit zum Lesen hast, bitte schön.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf

_________________
Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN

Ich bin freundlich, aber selten (/:)

In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.


So 14. Mär 2010, 21:43
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