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[ 13 Beiträge ] |
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GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 86
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 GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Hallo liebes Forum,
fällt mir grade ein. normalerweise muss jemand, der ALG2 bezieht (und keine Zuschläge aus vorherigem ALG1 erhält) ja keine GEZ-Gebühr zahlen. Wie ist es aber bei Selbständigen, die aufstockend ALG2 beziehen?
GEZ -gebühr ist automatisch fällig?
oder muss (immer wieder?) ein gesonderter Antrag gestellt werden, in dem man nachweist, dass Einnahmen eine gewisse Grenze nicht überschreiten und daher keine GEZ-zahlung drin?
thx für antworten schachmatt
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| Mo 15. Mär 2010, 00:16 |
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one_eyed_jack
Benutzer
Registriert: Do 31. Dez 2009, 05:09 Beiträge: 72
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
wie als "normaler" alg2-bezieher. zu jedem bewilligungszeitraum antrag auf GEZ-befreiung stellen. beglaubigte kopie des bescheides mitschicken. obwohl meine bescheide immer "vorlaeufig" waren, ist die befreiung immer genehmigt worden.
falls bescheid nicht rechtzeitig kommt (ist bei mir leider die regel, obwohl ich den weiterbewilligungsantrag immer 4 - 6 wochen vor ende des ablaufenden bewilligungszeitraums einreiche. liegt vielleicht genau an der selbstaendigkeit) kann man im antrag auf die befreiung von der GEZ das irgendwo ankreuzen, dass man den bescheid spaeter nachreicht.
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| Mo 15. Mär 2010, 01:19 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 86
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
hi one_eyed_jack, many thx für deine auskünfte! also hört sich so an, dass keine Probleme mit GEZ= also keine Zahlung. Leider muss man ja grade als Selbständiger, wo ohnehin schon so viele neue Kosten anfallen, genau gucken, was insgesamt so anfällt!  gruss schachmatt
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| Mo 15. Mär 2010, 01:54 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 3764 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Die Befreiung von den Rundfunkgebühren muss immer im Monat vorher bei der Inkasso GEZ eingehen. Seit letztem Jahr gibt es beim Bewilligungsbescheid gleich ein Zusatzblatt für die GEZ. Eine Kopie des Bewilligungsantrages habe ich nicht gesandt, sondern ein Blatt des Datenschutzbeauftragten, was von der ARGE abgestempelt wurde.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mo 15. Mär 2010, 07:38 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 6892 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Aus Sicht der GEZ sieht es etwas komplizierter aus. Solltest du dein Kfz als Firmenfahrzeug beim Kraftverkehrsamt anmelden (geht soweit mir bekannt ist ohnehin nur bei im Handelsregister eingetragenen Firmen), dann ist das Autoradio ein Firmenradio und muss separat angemeldet werden. Besitzt du separate Geschäftsräume sind sämtliche Rundfunk- und TV-Empfänger (z.B. der Internet PC) anzumelden.
Vergiss meine Ausführungen ganz schnell wieder, die GEZ hat keinerlei Zugangsrecht zu deiner Wohnung. Also klare Ansage falls eine Kontrolle kommen sollte, kein Zugang auf Wiedersehen liebe GEZ.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten
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| Mo 15. Mär 2010, 08:47 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 3764 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Wenn du geschäftlich im Internet arbeitest, dann würde ich den PC als ein neuartiges Rundfunkgerät anzumelden. Die Kosten sind dann Betriebskosten. Gleiches gilt für Handy. Mit den meisten kann man Radio hören, deshalb sind es neuartige Rundfunkgeräte. Ich finde das abartig, was sich da die Kultusminister ausgedacht haben.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mo 15. Mär 2010, 09:02 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 6892 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Emmaly hat geschrieben: Wenn du geschäftlich im Internet arbeitest, dann würde ich den PC als ein neuartiges Rundfunkgerät anzumelden. Die Kosten sind dann Betriebskosten. Gleiches gilt für Handy. Mit den meisten kann man Radio hören, deshalb sind es neuartige Rundfunkgeräte. Das nutzt aber nur etwas, wenn der Gewinn deutlich über dem Grundfreibetrag von 100 € liegt, dann zahlt im Prinzip die ARGE die GEZ. Welch Irrsinn. Zitat: Ich finde das abartig, was sich da die Kultusminister ausgedacht haben. Was hat das mit Kultur zu tun?
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten
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| Mo 15. Mär 2010, 09:06 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 3764 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Nee, nicht Gewinn, es sind Betriebskosten genauso wie die Telefonkosten. Sie mindern den Gewinn. Wenn ich z.Bsp. ein Internetshop betreibe, dann werde mit Sicherheit den PC anmelden müssen. Und hier liegt dann ein Indiz vor, dass man ein neuartiges Rundfunkgerät betreibt. Denn mit Unterschrift bestätigt man: Zitat: Ich versichere die Richtigkeit meiner vorstehenden Angaben. Ist doch nicht der einzige Irrsinn. AGHs mit MAE sind noch irrsinniger.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mo 15. Mär 2010, 09:22 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 6892 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Emmaly, du verstehst mich nicht. Wenn er 95 € Gewinn hat, dann wäre es idiotisch Noch 20 € Betriebsausgaben zusätzlich zu generieren, da er seinen Grundfreibetrag von 100 € auf 75 € tatsächliches (zusätzlich zum Regelsatz) Zusatzeinkommen reduziert. Liegt der Gewinn bei 150 € dann werden 80 % des über dem Grundfreibetrag liegenden Gewinns (in diesem Fall 40 €) auf das ALG II angerechnet. Wenn er dann 20 € mehr Kosten an der Backe hat, reduziert sich der Gewinn auf 130 € also Anrechnung 24 € für ihn ergibt sich eine Differenz von 4 €. Im Fall von 150 € Gewinn bleiben 10 € Freibetrag, im Fall 2 6 €, differenz 4 €. Das macht aber nur Sinn wenn der Gewinn über 100 € liegt.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten
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| Mo 15. Mär 2010, 09:31 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 6892 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Emmaly hat geschrieben: Wenn ich z.Bsp. ein Internetshop betreibe, dann werde mit Sicherheit den PC anmelden müssen. Und hier liegt dann ein Indiz vor, dass man ein neuartiges Rundfunkgerät betreibt. Denn mit Unterschrift bestätigt man: Zitat: Ich versichere die Richtigkeit meiner vorstehenden Angaben. Wenn ich einen Internetshop betreibe, dann nutze ich den PC als Werkzeug und nicht als Radio. Mann kann auch ohne Berieselung shoppen.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten
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| Mo 15. Mär 2010, 09:38 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 4674
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Es gibt inzwischen Urteil(e?) (ich meine u.a. aus RLP) wonach die zwangsweise GEZ auf geschäftlich genutzte "neuartige" Rundfunkgeräte unzulässig ist.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mo 15. Mär 2010, 09:58 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 86
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
liebes Forum danke für die weiteren Tipps,
bei einer Gründung wäre folgendes der Fall: -kein KFZ vorhanden (also kein Autoradio etc.) -keine separaten Geschäftsräume, sondern Homeoffice. -hier auch nur Verwendung eines PC´s (im Sinne von WErkzeug)
vermute daher also es dürfte doch eigentlich keine Änderungen bzw. Probleme bezüglich GEZ-Befreiung geben?
gruss schachmatt
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| Mo 15. Mär 2010, 13:45 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 4674
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 Re: GEZ- muss man die als aufstockender Seldbständiger zahlen...
Ich denke, Du vermutest richtig.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mo 15. Mär 2010, 13:58 |
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