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[ 13 Beiträge ] |
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Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
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schachmatt
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Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 86
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 Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
Hallo liebes Forum,bei Planung von erster EKS ergeben sich immer wieder neue Fragen bezüglich möglicher absetzbarer Posten! Ich fange einfach mit diesen an, wo ich mir unklar bin, OB bzw. WIE diese in der 1. vorauschauenden EKS erfasst werden können.... (sorry, wenn noch etwas unstrukturiert) Kontoführungsgebühren:wenn man als Selbständiger nur ein Konto hat = Privat- und Geschäftskonto....! Es fallen ja zb. bei der Sparkasse quartalsweise Gebühren für die Kontoführung von ca. 16 Euro an. Kann man diese Kosten bei der EKS zumindest teilweise bei den Ausgaben geltend machen? Berufsgenossenschaft (betriebliche Unfallversicherung)hier fällt ein Jahresbeitrag an. Ist dieser in der EKS absetzbar? Wie müsste bei einem Jahresbetrag (zb. 70 Eu) dieser in der EKS aufgeführt werden? muss man hier den Betrag (zb. 70 Eu ) auf die Einzelmonate aufteilen? Verdi Gewerkschaftsbeitragist dieser absetzbar? betrieblicher Strom?bei einer Homeofficetätigkeit mit Computertätigkeit fällt ja auch hier ein höherer betrieblicher Strombedarf an, der nicht unerheblich sein kann! Gibt es generell die Möglichkeit diesen betrieblichen Strombedarf in der EKS anzusetzen. - oder gleich vergessen  ? vielen Dank für Eure ersten Antworten! schachmatt
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| Mo 15. Mär 2010, 00:51 |
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one_eyed_jack
Benutzer
Registriert: Do 31. Dez 2009, 05:09 Beiträge: 74
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
kontofuehrungsgebuehren gebe ich komplett als betriebsausgaben an, wurde bisher immer akzeptiert. habe auch nur ein konto fuer alles. habe das mit der sparkasse besprochen dass es fuer die ok ist. solltest du auf jeden fall dann auch mit denen abklaeren! gesetzlich bist du nicht verpflichtet ein spezielles konto zu haben fuer deine selbstaendigen ein- und ausgaben. aber manche banken moegen das nicht. bietet deine sparkasse kein "pur-konto" an? das kostet nur 3 euro/monat. voraussetzung dass man alles per internetbanking macht ausser geld abheben (bargeld kann man ja leider noch nicht selbst ausdrucken) und kontoauszuege abholen.
strom im home-office. ich gebe den als betriebsausgaben an. allerdings gebe ich auch einen raum in meiner wohnung als arbeitsraum an, was zu einer verringerung der von der ARGE gezahlten KdU fuehrt! wir betrachten das so: der raum gehoert nicht zu meiner wohnung. er koennte genausogut angemietet in einem anderen gebaeude in einem anderen stadtteil oder einer anderen stadt sein. daher gehoeren die strom- und gaskosten als prozentualer anteil (nach qm berechnet) natuerlich zu den betriebsausgaben. das rechnet sich aber normalerweise nur, wenn deine wohnung ansonsten zu gross waere und daher die KdU nur teilweise bezahlt wird. und wenn du mehr verdienst als der raum kostet.
tatsaechlich ist es aber so - bei mir zumindest - dass ich die allermeiste zeit des tages im arbeitszimmer verbringe. und daher dort auch den meisten strom verbrauche, also hauptsaechlich der PC. aber ich glaube nicht dass die ARGE das argument akzeptieren wuerde.
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| Mo 15. Mär 2010, 01:45 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 86
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
hi one_eyed_jack, danke für deine antwort!
bei Kontoführungsgebühr: überraschen tut mich zunächst, dass du die kompletten KTo-Führungsgebühren als Betriebsausgabe ansetzen kannst, obwohl es sich ja auch noch um Privatkonto handelt. Klasse! ich hatte 2003 schon mal eine Selbständigkeit, da habe ich auch nur das eine Konto bei der Sparkasse gehabt. allerdings wurde das nicht von deren Seit muniert, dass auch die selbständigen Einnahmen darüber liefen. Haben sich da vielleicht die Bedingungen verändert und sollte man da heute (2010) also auf jeden Fall nachfragen? Zu dem Pur Konto: hört sich auf jeden Fall interessant an. Internetbanking mag ich allerdings noch immer nicht so.
Strom betrieblich: bei dir scheint es so zu sein, dass durch die klare räumliche Trennung in Arbeits- und Privatraum auch daher ein Anspruch auf betriebliche Stromkosten zustandekommt. allerdings würde ich bei der geplanten freiberuflichen Tätigkeit keinen separaten Arbeitsraum anmelden. So vermute ich, dass der Strom auch weiter nur voll privat gesehen wird- also wie bisher privat bezahlt werden muss.
gruss schachmatt
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| Mo 15. Mär 2010, 02:11 |
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one_eyed_jack
Benutzer
Registriert: Do 31. Dez 2009, 05:09 Beiträge: 74
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
bei mir war es ende 2004 dass ich mich selbstaendig machte und das damals auch mit dem zustaendigen menschen bei der sparkasse besprach. ich wuerde dir raten es jetzt nochmal neu da zu besprechen bevor du da irgendwelche probleme bekommst, die brauchst du ja nicht.
was hast du gegen internetbanking? es ist so bequem und inzwischen auch sehr sicher. die kinderkrankheiten sind ausgestanden.
mit dem strom ist es wohl leider so fuer dich, so wie ich das sehe. vielleicht haben andere leute hier andere erfahrungen. ich kann ja nur aus meiner eigenen erfahrung sprechen (ich sollte das mal in meine signatur schreiben)
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| Mo 15. Mär 2010, 03:06 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 6915 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
Kontoführungsgebühr fällt für ein Geschäftskonto in voller Höhe an, wenn du ein Gemeinschaftskonto für Geschäft und Privat benutzt, dann fallen immer noch die gleichen Gebühren an. Also alles Geschäftsausgaben.
Strom würde ich folgendermaßen handhaben. Im Regelsatz sind 7,5 % für Haushaltsenergie vorgesehen -> 26,93 € (für Singles) abzüglich ca 6,50 € Für WW Bereitung (nur wenn WW in den Heizkosten enthalten ist). Der Rest deiner Energiekosten entfällt somit auf die selbstständige Tätigkeit.
Der verdi Beitrag ist für dein Geschäft nicht erforderlich, keine Betriebsausgabe.
Berufsgenossenschaft, im Sozialrecht gilt das Zuflussprinzip. Jede Einnahme oder Ausgabe wird nicht nach Fälligkeit gebucht, sondern in dem Monat, in dem sich dein Konto- oder Kassenstand verändert.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten
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| Mo 15. Mär 2010, 08:00 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 86
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
hi one_eyed_jack, danke! verstehe nur eins nicht: aus welchem grund wäre es ggf. für die sparkasse ein Problem, wenn nur ein konto da wäre für Geschäft und Privat?
hi Günter, danke auch Dir. Auch hier Verständnisfrage zum Berufsgenossenschaftsbeitrag. Es würde sich ja hier um jährlich einmal erhobenen Beitrag von ca. 70 Eu handeln. Wenn jetzt vorausschauende EKS: wie/wo ganz konkret im Formular kann ich diesen Betrag in der Monatsliste vorab aufführen?
gruss schachmatt
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| Mo 15. Mär 2010, 14:03 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 4678
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
Manche Banken machen da ein Riesentheater - hab das durch, meine Bank (die mit dem grünen Band der Sympathie) hat sich sogar erdreistet und gedroht den ersten Geldeingang nach Gewerbeanmeldung auf meinem Privatkonto einfach nicht anzunehmen und an den Auftraggeber zurück zu überweisen, falls ich nicht sofort ein Geschäftskonto eröffnen würde. Hab ich dann auch sofort gemacht - bei einer anderen Bank natürlich und das eingegangenen Geld sofort weiter überwiesen auf das neue Konto.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mo 15. Mär 2010, 14:36 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 86
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
hi Koelsch, ist das richtig: die wollen das man ein Geschäftskonto eröffnet, weil man dafür dann ja auch neue Gebühren bezahlt. Also reines Geschäftsinteresse der Banken u. nix weiter?- denn in der reinen Abwicklung des Privatkontos als Geschäftskonto zusätzlich verkompliziert sich doch eigentlich nichts, oder?
schachmatt
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| Mo 15. Mär 2010, 14:56 |
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Chaldo
Benutzer
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 00:19 Beiträge: 148 Wohnort: Freistaat Sachsen
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
schachmatt hat geschrieben: Kontoführungsgebühren:wenn man als Selbständiger nur ein Konto hat = Privat- und Geschäftskonto....! Es fallen ja zb. bei der Sparkasse quartalsweise Gebühren für die Kontoführung von ca. 16 Euro an. Kann man diese Kosten bei der EKS zumindest teilweise bei den Ausgaben geltend machen? Berufsgenossenschaft (betriebliche Unfallversicherung)hier fällt ein Jahresbeitrag an. Ist dieser in der EKS absetzbar? Wie müsste bei einem Jahresbetrag (zb. 70 Eu) dieser in der EKS aufgeführt werden? muss man hier den Betrag (zb. 70 Eu ) auf die Einzelmonate aufteilen? Verdi Gewerkschaftsbeitragist dieser absetzbar? betrieblicher Strom?bei einer Homeofficetätigkeit mit Computertätigkeit fällt ja auch hier ein höherer betrieblicher Strombedarf an, der nicht unerheblich sein kann! Gibt es generell die Möglichkeit diesen betrieblichen Strombedarf in der EKS anzusetzen. - oder gleich vergessen  ? Zu Kontoführungsgebühr: wirst du nur dann geltend machen können wenn eine Trennung der Kosten zwischen Privat und Geschäft erfolgen kann. Das beste ist ein Geschäftskonto anzulegen( 0-Konto ) da es auch besser für die Abrechnung ist. zu Berufsgenossenschaft: Falls du zwingend Mitglied sein mußt ist der Beitrag in dem Monat der Fälligkeit als Ausgabe absetzbar! Beachte aber das Unfallversicherungen als Privatversicherung gelten-keine Betriebsausgabe!! zu Verdi: keine Chance-kommt Garantie die Frage was du als Selbsständiger in der Gewerkschaft suchst. Außerdem ist diese ja für dein Unternehmen nicht wichtig! zum Strom: Der wäre absetzbar wenn du eine gesonderte Abrechnung erbringen kannst.Pauschal geht da nichts. Merke: Alle Ausgaben die du zum Führen deines Unternehmens benötigst sind in der EKS absetzbar ! Eine strikte Trennung zwischen Privat und Betrieb muß klar vorliegen, sonst wirst du zum Mathematiker und da kann ich dir versprechen, das du auf die Lösungen der SB`s nie kommst. Falls du wirklich nicht mit der EKS zurecht kommst schicke ich Dir mal eine !!
_________________ Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
| Zuletzt geändert von Emmaly am Mo 15. Mär 2010, 17:18, insgesamt 1-mal geändert. |
| Zitat eingekürzt |
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| Mo 15. Mär 2010, 16:36 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 86
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
Hi Chaldo, danke für deine nette Antwort! nur kurz nochmal zurück: bei extra geschäftskonto: bei deinem Geschäft fallen ja sehr viele verschiedene Zahlungsvorgänge an, nehme ich an. bei meinem Vorhaben als Kleinunternehmen sind glaube ich diese Vorgänge sehr übersichtlich und die Summen ganz bestimmt überschaubar (eben vermutlich geringere Summen) auch für diesen Fall, plädierst du für extra geschäftskonto? Du schreibst "0-Konto". Heisst das, dass ist ein Konto, auf das keine Gebühren anfallen?
Du schreibst: "Merke: Alle Ausgaben die du zum Führen deines Unternehmens benötigst sind in der EKS absetzbar ! Eine strikte Trennung zwischen Privat und Betrieb muß klar vorliegen,..." -> wenn ich allerdings eine Telefon- Internetflatrate habe, dann kommt es doch automatisch zu einer Vermischung Privat und Geschäftlich (Homeoffice ist geplant!) Das heisst hier müsste doch eine Regelung her, wenn es auch zb. die Hälfte der Kosten ist, die man geltend machen kann....
EKS-Beispiel: sehr gerne würde ich mal so ein Beispiel anschauen. Sehr interessieren würde mich zb. eine allererste vorausschauende EKS, falls dir dies möglich!
gruss schachmatt
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| Mo 15. Mär 2010, 17:20 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 6915 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
Chaldo hat geschrieben:
zum Strom: Der wäre absetzbar wenn du eine gesonderte Abrechnung erbringen kannst.Pauschal geht da nichts.
Wieso nicht? Im Regelsatz ist ein Anteil für den privaten Energieverbrauch enthalten. Also muss alles was mehr ist gewerblich sein.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten
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| Mo 15. Mär 2010, 17:55 |
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Chaldo
Benutzer
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 00:19 Beiträge: 148 Wohnort: Freistaat Sachsen
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
Günter hat geschrieben: Chaldo hat geschrieben:
zum Strom: Der wäre absetzbar wenn du eine gesonderte Abrechnung erbringen kannst.Pauschal geht da nichts.
Wieso nicht? Im Regelsatz ist ein Anteil für den privaten Energieverbrauch enthalten. Also muss alles was mehr ist gewerblich sein. Glaub ich kaum, denn dann heize ich nur noch mit Strom und rechne das als Ausgabe ab.
_________________ Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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| Mo 15. Mär 2010, 18:27 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 6915 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: Absetzbare Posten bei Selbständigkeit konkret.....
Wenn keine andere Heizquelle vorhanden ist, ansonsten wäre es unwirtschaftliches Verhalten.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten
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| Mo 15. Mär 2010, 18:33 |
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