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 abschließende Berechnung bis 28.02.10 
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Registriert: Fr 17. Okt 2008, 07:51
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Beitrag abschließende Berechnung bis 28.02.10
Da ich jetzt nicht so genau weiß, ob ich hierfür schon nen Thread hab...schreib ich hier mal neu....
Ich habe ja am 24.03.2010 die abschließende EKS nebst allen Belegen abgegeben... seit diesem Zeitpunkt hab ich nix gehört.. und nix is passiert...Ich denke mal aufgrund meiner Beschwerde bei der RD kommt man nun plötzlich ins Schleudern...Im Anhang findet ihr das gestern erhaltene Schreiben .....
Aufgefallen ist mir sofort....Ich bin nicht zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet...Die Einnahmen aus den Verkäufen auf den Märkten und im Laden führe ich in einer monatlichen EÜR auf...die ich bei der abschließenden EKS mit einreiche. Da die Anlage EKS von mir unterschrieben ist.... kann ich diese Forderung nicht nachvollziehen.

Die Kosten für KFZ-Steuer und Ladenversicherungen liegen mittels Beitragsrechnungen seit Beginn der Zahlungspflicht ( immerhin schon 2 Jahre) vor....

Das die Umsatzsteuerbefreiung ab einem jährlichen Umsatz von mehr als 17.500 € wegfällt, sollte auch einem ARGE SB bekannt sein. Hier hab ich aber ein Schreiben vom FA, daß mein Voranmeldungzeitraum vierteljährlich ist, kann sie gerne eine Kopie davon haben....

Interessant finde ich auch die Aussage bzgl. der verspätet gezahlten Rechnungen... Es ist doch wohl mein Problem, ob ich ein Zahlungsziel überschreite, weil vorher kein Geld da ist....

Helft ihr mir bei der Beantwortung ??


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Mi 14. Jul 2010, 08:38
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Ich geh davon aus, dass der ARGE auch alle Kontoauszüge vorliegen - richtig?

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Mi 14. Jul 2010, 10:33
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Hallo,
nur für bilanzierungspflichtige Unternehmen,die EÜR ist unser Kassenbuch.
Zitat aus Wikipedia.

Der Saldo des Kontos "Kassenbuch" (oder auch "Kasse") taucht bei der Erstellung der Geschäftsbilanz als Aktivposten im Umlaufvermögen auf.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kassenbuch


Mi 14. Jul 2010, 11:53
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Sodele, ich hab mal ein Antwortschreiben an die liebe ARGE konzipiert. Ist nicht übermäßig höflich und zurückhaltend, aber ich denke mal, in Deinem Fall ist das auch nicht unbedingt mehr erforderlich. Die wissen ja schon, was sie an Dir haben. :zwinker:


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Mi 14. Jul 2010, 12:47
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Koelsch hat geschrieben:
Ich geh davon aus, dass der ARGE auch alle Kontoauszüge vorliegen - richtig?

Die ARGE hat seit dem Erstantrag nie mehr von Kontoauszüge gefordert.... und natürlich auch keine erhalten....Wozu auch....die wissen doch, daß bei mir die Einnahmen alle in bar sind.. und ich immer nur dann Geld aufs Konto einzahl, wenn ich was überweisen muss.....


Mi 14. Jul 2010, 13:34
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Dann pass Pkt. 4 des Entwurfs doch so an:
Zitat:
Kontoauszüge sind hier wenig hilfreich. Ihnen ist bekannt, dass Zahlungen in meinem Gewerbe zum ganz überwiegenden Teil in bar geleistet werden, also nicht auf Kontoauszügen auftauchen. Was verstehen Sie unter einer kompletten Buchungsübersicht? ......

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Mi 14. Jul 2010, 13:53
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Hmm...die Überweisungen tauchen ja aber schon auf den Kontoauszügen auf...Kannst du mir diesen Satz ein bisschen umformulieren ?


Mi 14. Jul 2010, 14:40
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Ich könnte aber auch schreiben, daß es in den vergangenen 3,5 Jahren noch nie relevant war, welches Zahlungsziel auf meinen Rechnungen stand. Mittlerweile ist es ja sogar so, daß die 1. Mahnung der Creditreform (natürlich mit 100,00 € Gebühren obendrauf) bei mir eingegangen ist, weil sie sich seit fast 4 Monaten weigern, mir das Einkommen nachzuberechnen. Meine Anwältin macht hier bereits Schadensersatzforderungen im Wege der Amtshaftung geltend.


Mi 14. Jul 2010, 14:45
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
So... hab noch ein bisschen gebastelt.. und folgendes dazu geschrieben:

4. Kontoauszüge sind hier wenig hilfreich. Ihnen ist bekannt, dass Einnahmen in meinem Gewerbe überwiegend als Barzahlung vorkommen. Dementsprechend existiert auch keine Buchungsübersicht im Sinne einer kaufmännischen Buchführung. Bitte erläutern Sie mir doch, was Sie unter diesem Begriff verstehen. Hier darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass in den vergangenen Jahren immer wieder einmal das Zahlungsziel überschritten und Zahlungen für Warenrechnungen erst im nächsten Bewilligungszeitraum geleistet wurden. Eine Beanstandung Ihrerseits ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt. Ungeachtet dessen erhalten Sie eine Kopie auf welcher Sie die geleisteten Zahlungen sowie den Überweisungstag erkennen können.

In diesem Zusammenhang weise ich auch nochmals auf die Gewährung der von mir beantragten Abwesenheitspauschale hin. Im Termin vor dem SG Nürnberg am 23.04.2010 wurde seitens der Richterin nochmals darauf hingewiesen, dass diese Pauschale mir zusteht, der Nachweis mittels einer Liste ist ausreichend. Nähreres hierzu kann Ihnen die Termins-Vertreterin der ARGE XXXXX
bestimmt bestätigen.

Abschließend darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass mittlerweile der 1. Lieferant die Creditreform mit der Geltendmachung seiner Forderung mir gegenüber beauftragt hat. Dessen Warenrechnung konnte ich bisher nicht bezahlen, da Sie ohne jeden Grund die Bearbeitung meiner Einkünfte für den Zeitraum bis 28.02.2010, seit 24.03.2010 verweigert haben. Den mir hieraus entstehenden Schadensersatz wird meine Rechtsanwältin im Wege der Amtshaftung von Ihnen zurück fordern. Dies gilt selbstverständlich auch für weitere Forderungen, die mir entstehen.

So...Kopie hiervon geht dann an meine Anwältin und an die Mitarbeiterin der RD Bayern, die ja meine Beschwerde diesbzgl. aufgenommen hat.


Mi 14. Jul 2010, 15:04
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Jo, raus damit

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Mi 14. Jul 2010, 15:52
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Jooo... morgen früh dann...... vorab per Fax.....


Mi 14. Jul 2010, 17:17
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Zitat:
Interessant finde ich auch die Aussage bzgl. der verspätet gezahlten Rechnungen... Es ist doch wohl mein Problem, ob ich ein Zahlungsziel überschreite, weil vorher kein Geld da ist....


Liegt die Zahlung innerhalb des BWZ? Sonst hat die ARGE recht, dann gehen die Kosten in den nächsten BWZ.

Ich würde mir die Frage gestatten: Meine mit der Angelegenheit befasste Rechtsanwältin fragt nach einer Fundstelle zum Thema Zahlungsziel in der Alg II-V. Dort ist nur von Geldflüssen die Rede aber nicht von Fristen, deren Einhaltung in der unternehmerischen Entscheidung des Selbstständigen liegt.

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Mi 14. Jul 2010, 22:40
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Die Zahlung ist natürlich im BWZ. Bezahlt wurden die Rechnungen ja im Sept/Okt. BWZ geht vom 01.09. - 28.02... Fällig gewesen wären die Zahlungen aber bereits im August.(vorheriger BWZ)... Die suchen halt mal wieder nen Grund die Bearbeitung hinauszuzögern.... In den bisherigen BWZ´s gabs diesbzgl. ja auch nie Probleme. Denn wenn ich z.B. Geld im September von einer Kundin kriege...die bereits im August hätte zahlen müssen...dann muss ich das Geld auch im September als Einnahme rechnen... und nicht im August....


Do 15. Jul 2010, 07:23
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Richtig, dann würde ich die Frage noch einfügen.

Zitat:
Meine mit der Angelegenheit befasste Rechtsanwältin fragt nach einer Fundstelle zum Thema Zahlungsziel in der Alg II-V. Dort ist nur von Geldflüssen die Rede aber nicht von Fristen, deren Einhaltung in der unternehmerischen Entscheidung des Selbstständigen liegt.

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Do 15. Jul 2010, 07:33
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Hab ich eingefügt......Dann fax ich das mal dort hin.......


Do 15. Jul 2010, 07:59
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Da fällt mir ja noch ein....Als ich vor Jahren noch die monatliche Abrechnung machen musste, da kam es vor, daß ein Warenlieferant die Abbuchung (damals hatte die Firma noch Einzugsermächtigung von mir) nicht wie angegeben zum 30. des Monats vorgenommen hat. Ich habe darauf hin bei der ARGE nachgefragt (war ein großer Fehler), ob ich die Rechnung trotzdem als bezahlt mit in die Abrechnung nehmen kann, da mir das Geld ja nicht gehörte....Darauf hin wurde ich ziemlich unfreundlich angemacht, so von wegen... "wollen Sie jetzt Tips wie Sie uns bescheissen können?"... Da wurde mir dann der gesamte Gewinn (der mir ja eigentlich gar nicht gehörte) angerechnet.. und ich konnte zusehen, wo ich 3 Tage später (da hat die Fa. dann abgebucht) das Geld her bekam.


Do 15. Jul 2010, 08:04
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Hallöchen,


"Da wurde mir dann der gesamte Gewinn (der mir ja eigentlich gar nicht gehörte) angerechnet.. und ich konnte zusehen, wo ich 3 Tage später (da hat die Fa. dann abgebucht) das Geld her bekam."

das kenn ich auch!!!! :arge: :arge: :arge: :arge:

aber dadurch dass das Zuflussprinzip gilt ist es schon rechtens, jedoch sehr ungünstig für uns - an solchen Beispielen hat man manchmal ganz schön zu knappern!


Do 15. Jul 2010, 15:04
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Aber für solche Fälle gibt's Lösungsansätze. Falls so was droht, Laut geben.

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Do 15. Jul 2010, 16:10
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
So... heute sind ja wieder 3 Wochen vergangen, ohne daß die ARGE endlich mal die abschließende Berechnung vorgenommen...bzw. mir mein Geld nachgezahlt hätte....
So langsam bekomme ich ja nun ernsthafte Probleme... zum einen kann ich die Reparaturen an meinem Auto nicht machen lassen...ergo kein TÜV...dann müsste ich schon längst die Platzkarten für unseren großen Innenstadt Markt am 10/11.09 gekauft haben...Kostet ja 100 €.... und natürlich sind die besten Plätze längst verkauft....
Ich hab ne Rechnung meiner Steuerberaterin für den Abschluss 2007 in Höhe von 100 €, die ich bisher ja nicht zahlen konnte... ergo hab ich keinen Abschluss für 2008...Mahnung vom Finanzamt und Schätzungsandrohung schon längst erfolgt.
Von den Scherereien mit meinen Lieferanten (die ja bisher mehr als geduldig gewartet haben) mal ganz zu schweigen... Aber wenn ich bedenke, daß ich alleine an EK ca. 1.200 € nachbezahlt bekommen müsste.... zzgl. über 700 € an Abwesenheitspauschale, die mir ja immer noch verweigert wird....dann frag ich mich langsam... ob ich die Marktfahren nicht einfach einstellen sollte.... Um in den Laden zu kommen, brauch ich ja nur die U-Bahn....Daß der Umsatz dann nur noch ca. 30 % des bisherigen wäre...das hätte dann die ARGE zu vertreten....

Ich würde denen das gerne mal schreiben, aber im Moment tu ich mich mit der Formulierung bisschen schwer.... könntet ihr mir helfen... ?


Do 5. Aug 2010, 11:30
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Beitrag Re: abschließende Berechnung bis 28.02.10
Trotz wiederholter Aufforderungen, nicht zuletzt auch durch das Sozialgericht Nürnberg, ist Ihr Haus nicht in der Lage, die für die mir zustehenden Nachzahlungen erforderlichen Berechnungen zeitnah durchzuführen.
Wegen dieser schleppenden Bearbeitung werde ich meine Geschäftstätigkeit möglicherweise deutlich einschränken müssen. Ich behalte mir ausdrücklich vor, Ihr Haus wegen des mir dadurch nachweislich entstehenden Verdienstausfall in Anspruch zu nehmen.

Das ganze dann noch mit den entsprechenden Daten aufpeppen und, ebenfalls im Schreiben erwähnt, als Kopie auch an Regionaldirektion und Kundenreaktionsmanagement der BA. Nützt zwar vermutlich nix, die zu informieren, aber die sollen zumindest nicht später sagen können: "Das haben wir ja alles nicht gewusst!"

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Do 5. Aug 2010, 11:52
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