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 Kundendaten 
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Registriert: Do 11. Dez 2008, 13:23
Beiträge: 20
Beitrag Kundendaten
Hallo,
wie ist das aktuell mit den Kundendaten? Meine SB will unbedingt die Original-Belege über Geschäftseinnahmen sehen. Kopien lehnt sie kategorisch ab. Leider haben wir keinen zeitnahen gemeinsamen Termin ausmachen können, da ich nebenbei noch arbeiten gehe und sie immer dann Terminvorschläge anbot, wenn ich arbeiten bin. Also bat sie mich, ihr die Unterlagen für eine Woche zur Einsichtnahme zu bringen. Ich versteh nicht, warum keine Kopien reichen, ich möchte eigentlich nach allem, was ich hier gelesen habe, nicht die Kundendaten preis geben. Gibt es eine Lösung? Wird sie wirklich nur durchblättern oder doch Kopien ziehen und im Nachhinein die Kundendaten nutzen (z.B. für Nachforschungen)?

Noch was, ist es immer noch so, wie ich mal gehört habe, dass Kontoauszüge nur im Beisein durchgesehen, aber nicht kopiert werden dürfen? Kann ich verlangen, dass Kopien von Kontoauszügen aus meiner Akte herausgegeben werden?

Danke euch allen!

Liebe Grüße


Di 17. Mär 2009, 11:07
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Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12
Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Kundendaten
Hallo,

oberster Grundsatz: Orginale gibt man nicht aus der Hand.
Und schon gar nicht an Personen, denen die Kundendaten nix angehen.

Ich denke Koelsch wird dir noch ausführlich antworten.

_________________
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


Zuletzt geändert von Emmaly am Di 17. Mär 2009, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
berichtigt


Di 17. Mär 2009, 11:12
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10047
Beitrag Re: Kundendaten
Die ARGE darf alle Unterlagen und Daten anfordern und einsehen, die zur Berechnung des Leistungsanspruchs notwendig sind - und genau da springt der Hase aus der Pfanne.

Selbstverständlich ist es für die ARGE notwendig zu wissen, wann und wie viel Geld Du eingenommen oder geschäftlich ausgegeben hast, bei den Ausgaben sogar auch noch, wofür Du das Geld verbraten hast. Aaaaaaber ich bezweifle, dass SB Dir erläutern kann, wozu es notwendig sein sollte, dass er auch weiß, ob Du Deine Druckerpatrone bei MARS oder bei PLUTO gekauft hast. Gerne kommt SB dann auf der Einnahmenseite mit dem Argument, nur so könne SB kontrollieren, ob es sich um Erwerbseinkommen oder um sonstiges Einkommen gehandelt habe.
Das ist hochgradiger Schwachfug:
Du schreibst eine Rechnung an Herrn Großgeld in der Schenkendorfgasse 88 über € 300,00 für 3-maliges Fegen und feucht Durchwischen der Garage - und diese € 300,00 tauchen dann auch schön treu und brav in Deiner EKS, Deiner Buchhaltung und auf dem Konto bzw. im Kassenbuch auf.

Was beweist das der ARGE:
Du hast € 300 bekommen - das hat auch niemand bestritten.
Aber kann ARGE aus der Kenntnis des Namens Deines Kunden erkennen, ob Du da tatsächlich den Feudel geschwungen hast (dann wäre es Erwerbseinkommen) oder ob Dir Herr Großgeld die € 300,00 mal einfach so als Geste seiner Großzügigkeit ins feuchte Händchen gedrückt hat - dann wäre es nämlich sonstiges Einkommen, das zu 100% anzurechnen wäre.

Nee, kann ARGE nicht erkennen aus dem Namen, aus dem kann ARGE nix, aber auch rein gar nix erkennen, also ist der Name auch nicht notwendig. Und wenn nicht notwendig, dann darf ARGE den auch nicht verlangen.

Ich würde SB ganz lieb und höflich und
schriftlich bitten, Dir doch bitte schriftlich darzulegen, arum die Kenntnis der Kunden- bzw. Lieferantennamen für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig ist. Und als Geste Deines guten Willens legst Du diesem Schreiben dann gleich Deine ordentlich geschwärzten Rechnung und Kontoauszüge in Kopie bei.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Di 17. Mär 2009, 11:59
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Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58
Beiträge: 368
Beitrag Re: Kundendaten
das ist ja grad mal intressant zu lesen...ich habe meinen rechnungseingangs- und Ausgangsordner immer komplett kopieren müssen, und den dann abgegeben, Kontoauszüge auch!

uuuuppppsss....

wie meinst du, geschwärzte rechnungen und Kontoauszüge? was wird da geschwärzt?

_________________
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:


Do 19. Mär 2009, 12:35
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Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12
Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Kundendaten
bei den geschwärzten Rechnungen und Kontoauszüge werden auf den Kopien alle Kunden unkenntlich gemacht, auch die Kundendaten. Die Zahlen bleiben, Das Datum auch.

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LG Emmaly
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Do 19. Mär 2009, 12:52
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Registriert: Mo 8. Dez 2008, 09:58
Beiträge: 368
Beitrag Re: Kundendaten
Danke!

Werd ich nächstes Mal so machen.

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Do 19. Mär 2009, 12:56
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Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
Beiträge: 11557
Wohnort: Berliner in Potsdam
Beitrag Re: Kundendaten
Es sollte auch eine Kopie der Buchhaltung, also z. eine Exceltabelle mit Datum Rechnungsnummer, Brutto, Netto, MwSt, Zahlungsdatum, Summe und Konto (Bank, bar) genügen.

Bei den Konto Auszügen den Namen und Kontonummer des Empfängers oder Absenders schwärzen.

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Do 19. Mär 2009, 12:59
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Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Kundendaten
'Meine' ARGE hat bei geschwärzten Eingangs-Rechnungen argumentiert, dass ich mir selbst die Rechnungen schreiben könnte...... also habe ich die Original-Rechnungen in einen Ordner gepackt und im Super-Schnellgang durchgeblättert. So schnell konnte die SB gar nicht gucken, hat jedoch gelangt.

Peg

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Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
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Do 19. Mär 2009, 14:12
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Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Kundendaten
@ Peg,
was dir das der SB unterstellt hat, wäre Betrug. :never:

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LG Emmaly
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Do 19. Mär 2009, 14:26
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Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
Beiträge: 11557
Wohnort: Berliner in Potsdam
Beitrag Re: Kundendaten
Der SB hat aber auch eine Prüfpflicht, und die nennen das vornehm Leistugsmissbrauch. Das ist ein ganz schmaler Grat auf dem die wandern.

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Do 19. Mär 2009, 15:01
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Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Kundendaten
Emmaly hat geschrieben:
@ Peg,
was dir das der SB unterstellt hat, wäre Betrug. :never:


Jep sehe ich auch so. Wobei ich glaube, das man dieses grundsätzlich allen Leistungsempfängern unterstellt.

Leistungsmissbrauch, ja toll, genau das meine ich.......Gibt es hierzu eigentlich eine offizielle Statistik?

Peg

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