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SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
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renni
Benutzer
Registriert: Mi 24. Feb 2010, 11:15 Beiträge: 170
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 SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Hallo wie hier ienige schon mitbekommen haben, ist mein Kampf gegen ARGE gleichzusetzen mit Windmühlen.
Nun wird es aber langsam bitterer Ernst.
Ich habe am 05.02.2010 eine einstweillige Anordnung bzgl. der Umzugskosten / Renovierung etc. gestellt. zunächst wurde ganz schnell reagiert und eine Stellungnahme folgte der anderen. Bis HEUTE keine Entscheidung vom Gericht. rechtspflegerin teilt imme rnur mit, dass die Sache beim Richter auf dem Tisch liege und es wohl noch dauern könnte.
Nun muss ich aber ende märz hier raus sein, die neue und alte Wohnung renovieren und umziehen und bin hier völlig alleine und mittlerweile erkrankt.
Was kann ich nun noch tun. Beschwerden sind raus, alle Stellen wurden ebenfalls angeschrieben und ALLE hüllen sich im Schweigen
Was soll ich tun?
Ein Darlehn bei einem Bekannten würde ich mir mehr als ungerne aufnehmen, zudem würde dann ja evtl. der Bedarf wegfallen.
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| Mi 10. Mär 2010, 10:00 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Ich denke, alle Druckmöglichkeiten sind da ausgeschöpft. Da bleibt dann nur in den sauren Darlehensapfel zu beißen. Im Darlehensvertrag klar machen, wozu der dient und eine klare Rückzahlungsregel vereinbaren. Also nicht "wenn die ARGE denn endlich mal in die Strümpfe gekommen ist" sondern
"Beginnend am XX.XX.XXXX mit monatlich mind. € XX.XX, vorzeitige Rückzahlugn jederzeit möglich."
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mi 10. Mär 2010, 10:31 |
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renni
Benutzer
Registriert: Mi 24. Feb 2010, 11:15 Beiträge: 170
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
ja aber ich darf nicht vorher zurückzahlen ich muss meine proivate insolvenz auch noch beachten. noch besser ist das die zentral und somit GF der ARGE in der StädteRegion Aachen weder telefoisch noch per Fax erreichbar sind. Man wird auf ein Callcenter in Aachen gelitet, welche nicht wissen das ie G nun in Eschweiler sitzt und somit keine Möglichkeit haben an diese etwas weiterzuleiten.
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| Mi 10. Mär 2010, 10:45 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 11556 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Wenn du dir privat bei einem Freund Geld leihst, dann hat das nicht unbedingt mit der PI zu tun. Wer hindert dich aus deinem pfändungsfreien Freibetrag deine Schulden bei Freunden zu bezahlen. Und wer hindert dich für die Auszahlung durch die ARGE (wenn du deine eA bekommst) das Konto deines Darlehengebers anzugeben.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten 
In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.
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| Mi 10. Mär 2010, 11:05 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Privatinso heißt ja meines Wissens nicht, dass Du in der Zeit keine neuen Schulden machen darfst Zitat: § 290 InsO - Versagung der Restschuldbefreiung (1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn 1.der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist, 2.der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden, 3.in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt oder nach § 296 oder § 297 versagt worden ist, 4.der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat, 5.der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder 6.der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. (2) Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mi 10. Mär 2010, 11:16 |
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renni
Benutzer
Registriert: Mi 24. Feb 2010, 11:15 Beiträge: 170
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
darf man nicht zwar für eine notlage, aber ich dürfte keinen gläubiger bevorzugen also auch keine privat person. wenn geht das nur mit abtretung wenn die ARGE sich bewegt hat. gerade nochmals beim SG angerufen, liegt nach wie vor auf dem tisch mus sich halt warten so die auskunft
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| Mi 10. Mär 2010, 11:36 |
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kleinchaos
Moderator
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39 Beiträge: 7921 Wohnort: Leipzig
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Wenn ich das richtig verstehe, hast du die berechtigte Forderung der ARGE in die PI hineingenommen. Soweit so gut. Aber das Darlehen für Umzug ist eine andere Geschichte. Und hat mit der PI nichts zu tun. Außerdem kannst du einen beginnenden Rückzahlungstermin felxibel offen lassen für die Zeit nach der Eröffnung der PI
_________________ "Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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| Mi 10. Mär 2010, 12:03 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 11556 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
renni hat geschrieben: ......, aber ich dürfte keinen gläubiger bevorzugen also auch keine privat person. Da scheinst du etwas falsch verstanden zu haben. Aus dem pfändbaren Betrag darf kein Gläubiger bevorzugt werden, aber was du mit dem Freibetrag nach §850c ZPO veranstaltest, ist allein deine Angelegenheit. Da das Darlehen erst nach Eröffnung der PI fließt, gehört es auch nicht in die PI. Wenn du in ein Restaurant essen gehst, dann erhältst du Ware auf Kredit. Du bestellst, isst und bis zur Zahlung hast du einen Waren- und Dienstleistungskredit erhalten. Wenn jemand sagen würde, du darfst nicht zahlen, das ist Gläubigerbevorzugung, wie würdest du oder der Kellner reagieren? Genauso ist dein Privatdarlehen zu sehen.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
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| Mi 10. Mär 2010, 13:04 |
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renni
Benutzer
Registriert: Mi 24. Feb 2010, 11:15 Beiträge: 170
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
echt so ist das zu verstehen ? ich dachte immer man darf keine neunen schulden machen
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| Mi 10. Mär 2010, 14:51 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Das hat Günter schon korrekt beschrieben.
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| Mi 10. Mär 2010, 15:09 |
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renni
Benutzer
Registriert: Mi 24. Feb 2010, 11:15 Beiträge: 170
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Kurzer zwischenbericht also letzte Stellungnahme beim SG fand am 18.02.2010 statt. Hiernach ständig nachgefragt, mit Fax, telefonisch und persönlich. Keine regeung. nun akteneinsicht gefordert und nochmals auf die Notlage hingewiesen , man darf abwarten von der ARGE und der Städteregion, BMAS, MAGS, Regionaldirektion und Bezirksregierung seit 01.03.2010 keie regung mehr , tortz schriftlicher nachfragen und neu zzusätzlich gestellten antrag nach § 34 SGB XII bis zu klärung. KEINE REG'UNG Umzug und Renovierung muss bis zum 31.03.2010 vollzogen werden . Und nun ? 
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| Mo 15. Mär 2010, 12:33 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Ich sehe, Du machst alles, was einem so einfallen kann. Einzige mir vielleicht noch verbleibende Idee: Presse einschalten.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mo 15. Mär 2010, 13:29 |
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renni
Benutzer
Registriert: Mi 24. Feb 2010, 11:15 Beiträge: 170
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
leider scheint die presse daran kein interesse zu haben , warum auch immer! aber ich bleibe am ball und vor allem bis zum schluss. keine kompromisse oder ähnliches, nun will ich auch ein richtiges urteil erhalten , damit evtl jemand anderer eine nutzen davon hat 
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| Mo 15. Mär 2010, 15:39 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Wie ist es mit der neuen Wohnung (Haus). Da könntest du einziehen? Wolltest du nicht wegen Darlehen kundig machen bzw. eins privat nehmen?
Eine eA wird mit ein Beschluss stattgegeben (ganz oder teilweise) und erst bei Klage wird ein Urteil gefällt.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mo 15. Mär 2010, 15:47 |
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renni
Benutzer
Registriert: Mi 24. Feb 2010, 11:15 Beiträge: 170
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
ja ich weiß das es ein beschluss sein wird und keine entscheidung in der hauptsache. in das haus könnte ich rein, darlehn nicht so einfach.,
ich wollte hier auch nur mitteilen, dass sich hier in der städteregion aachen alle vom Oberbürgermeister, stadtrat . GF ARGE , bezirksregierung etc. alle samt GAR NICHT rühren. die schweigen das einfach aus und bislang auch das SG .
ich werde hier auch mal prüfen lassen inwieweit da jeder einzelne zu belangen sein wird, denn täglich erhalten die ALLE nachfragen von mir nachweislich und ich finde so kann das in unserem land doch nciht gehen....wissen die nicht weiter schweigt man das thema aus zu lasten eines hilfebrdürftigen. die sollen mal nachdenken wofür die überhaupt bezahlt werden .
auf jeden fall werde ich es öffentlich machen, dass und wer alles schweigend dabei zusieht wie recht und das GG gebrochen werden.
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| Mo 15. Mär 2010, 15:52 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Du bist vor das Gericht gezogen, da werden sich die nicht direkt Beteiligten raus halten und nicht in ein schwebendes Verfahren eingreifen.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mo 15. Mär 2010, 16:30 |
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renni
Benutzer
Registriert: Mi 24. Feb 2010, 11:15 Beiträge: 170
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
@ Emmaly ich bin am 09.02.2010 zum SG wegen EA gegangen weil eben seit 08.01.2010 nichts passiert. das ist kein schebendes verfahren das ist antrag auf einstweilligen rechtschutz
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| Mo 15. Mär 2010, 17:29 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Du hast einen Antrag gestellt und der wurde (noch) nicht bearbeitet. Da die Zeit drängt die eA und das ist ein Gerichtsverfahren, nennt sich Rechtsschutz, und solange nichts entschieden ist, schwebt es. (So meine Erklärung als unkundiger). Für einen Antrag hat das Amt bis zu 6 Monate Zeit. 
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mo 15. Mär 2010, 17:36 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 11556 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Mir fällt nur noch der Petitionsausschuß des Bundestages ein. http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... /index.jspKontakt Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 35257 Fax: +49 (0)30 227 36053 E-Mail: post.pet@bundestag.de
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| Mo 15. Mär 2010, 17:59 |
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renni
Benutzer
Registriert: Mi 24. Feb 2010, 11:15 Beiträge: 170
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 Re: SG bearbeitet einstweillige anordnung schleppend, Zeit dräng
Ja lustig ist das ganz leider nicht. man darf wohl gespannt sein was da nun kommt. fakt ist, dass ich weder mittel noch leute habe und ein riesen problem, denn ich muss hier die wohnung am 29.03.2010 übergeben, sonst habe nicht nur ich ein riesen problem, sondern auch mein nachmieter der wegen jobaufnahme seine heimat samt seiner familie mit 2 kindern verlässt.
was mich an der ganzensache so schockiert ist die tatsache das ALLE einfach dabei zu sehen und nicht einer was tut.
wie gesagt, es hört ja nicht damit auf das ich den schaden habe, sondern dann geht der rattenschwanz ja erst los. mein nachmieter, dessen nachmieter usw.
mich würde mmal interessieren wie die sich sowas vorstellen.
wenn also irgendwer kontakt zur presse /fernsehn hat....ich gebe gerne meine unterlagen her die wirklichalles belegen
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| Mo 15. Mär 2010, 18:17 |
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