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 Förderung der beruflichen Weiterbildung 
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Registriert: So 29. Aug 2010, 11:56
Beiträge: 10
Beitrag Förderung der beruflichen Weiterbildung
Hallo,

Erstmal ganz toll das es dieses Forum gibt -bin neu hier-

Beziehe Harz 4 SGB || keinen Beruf erlernt.

Im Ablehungsbescheid der Beruflichen Weiterbildung steht:
Das meine angestrebte Weterbildung, also der Studiengang IT System der VWA in Frankfurt nicht für eine Förderung zugelassen wäre.

Nun stelle ich mir die Frage ob es doch noch einen Weg gibt zu Kostenübernahme,
oder ich bezahle die Fahrkarte 180 Euro + Studiengebühren 120 Euro selbst.,
und gebe es bei der EKS für Selbstständige als Verlust an. So muss ich diese 300 Euro nicht ans Amt abführen. (Weil in meinem Nebengewerbe als It ler komme ich eh langsam auf den Betrag wo ich abgeben muss)

Vieleicht wisst Ihr einen Rat
Vielen Dank im Voraus Jouner


So 29. Aug 2010, 13:02
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Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12
Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Hallo,

:willkommen:

Ich denke mal du lebst im falschen Bundesland. In NRW ginge ein Bildungsscheck.

Es bliebe der ESF (Europäische Sozialfond).
Den Link kennst du vielleicht:
http://www.vwa-gruppe-bcw.de/vwafinanzi ... eiten.html

Hast du den Antrag auf Förderung vor Studienbeginn gestellt? Und vielleicht auch ein Arbeitsberater aufgesucht?

_________________
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


So 29. Aug 2010, 13:54
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10065
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Keine schlechte Idee, das über Weiterbildung im Rahmen der EKS zu versuchen. Fahrkarte, da wär es sehr hilfreich, wenn Du im Rahmen der Selbstständigkeit einen Kunden in Ffm. hättest und den ggf. als Grund für die Fahrkarte nennen könntest.

Studiengebühren, probier es. Nach meiner Ansicht ist das ok, aber bei mir fehlt das SB-Gen.

Schau mal, was z.B. das LSG Bayern f27t5179-lsg-fsb-l-11-as-690-09-b-er-v-7-12-09-einkommen-selbstae.html zu der Thematik "Anerkennnung von Betriebskosten" sagt.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


So 29. Aug 2010, 14:37
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Registriert: So 29. Aug 2010, 11:56
Beiträge: 10
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Hallo,
Ups, den Hilfreichen Link habe ich wohl irgendwie überflogen, werde die Stellen mal anlaufen!
Den Antrag zur Förderung habe ich vor einer Woche gestellt, und der Studienbeginn ist im September 2010.
So fing alles an: In einem Gespräch/Berufliche Sitiuation .. bekam ich die Auflage mir von einigen Bildungsträgern/Bildungsschein etwas auszusuchen: Stablerschein , Office ..
Aber kein Lehrgang in Verbindung mit Ihrer Selbständigkeit weil der Unternehmensberater von der Arge Ihr Unternehmen Negativ Bewertet!
Aber nichts von den Vorgegeben Lehrgängen hat mir gefallen.
Beim recharchieren bin ich auf die VWA gestoßen, Da haben die mich aber 6 Monate mit meinen Unterlagen warten lassen, ich mußte mehrmals an der Tür zum Termin drängen,
wenns zum Termin kam, wurde was anderes gemacht und veschoben. Wo ich dann angehört wurde hies es, ich wäre zu alt. Dann bin ich aufs Arbeitsamt und bekam die Antwort VWA wäre nicht so Seriös aber ich kann mit Ihrer Managerin reden. Die Managerin sagte dann: ja mein Kollege meint ja auch nein. So ist 1 Jahr vergangen und die andere Kollegin sagte: Jetzt haben wir so viele Stablescheine gekauft um Geld zu sparen, da ist dafür kein Geld da.
Nun weis ich:Nur Schriftliche Anträge und kein dummes Gerede Vertrauen! Ich habe nie verstanden warum manche nur mit Anwalt oder Zeuge hingehen.

Vielen Dank
Joun


So 29. Aug 2010, 15:41
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Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12
Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Wichtig ist Vor Beginn die Anträge schriftlich zu stellen. Und es sind kann-Leistungen.

Zitat:
Aber kein Lehrgang in Verbindung mit Ihrer Selbständigkeit weil der Unternehmensberater von der Arge Ihr Unternehmen Negativ Bewertet!

Ist das die einzige Bewertung?
Wie lange bist du selbstständig.
Wie alt bist du? Ich frage, weil du keinen Ausbildungsabschluss hast.

Ich drücke dir die Daumen, dass es mit der Weiterbildung klappt. :Daumen: :Daumen: :Daumen:

_________________
LG Emmaly
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So 29. Aug 2010, 16:14
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Registriert: Do 19. Feb 2009, 14:07
Beiträge: 2313
Wohnort: ein glückliches,zufriedenes Nordlicht im Schwabenländle
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Hier werden Dauem gebraucht??
Na dann :Daumen: :Daumen:

_________________
Nachdem ich der Hölle sehr nah war und dem Tod von der Schippe gesprungen bin, mache ich das Beste aus dem, was das Leben mir zu bieten hat :-)
Meine VERGANGENHEIT hat mich zu dem gemacht was ich HEUTE bin.
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So 29. Aug 2010, 17:26
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Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
:Daumen:


So 29. Aug 2010, 17:26
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Registriert: Fr 17. Okt 2008, 16:20
Beiträge: 2077
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Die Drückerkolonne unterwegs!

:Daumen: :Daumen:

_________________
Viele Grüße,
angel

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Ich habe mich verirrt.
Ich bin weg, um nach mir zu suchen.
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin,
sagt mir bitte, ich soll hier warten.


So 29. Aug 2010, 17:34
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Registriert: Fr 20. Feb 2009, 10:38
Beiträge: 1543
Wohnort: Nürnberg
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Halt wartet auf mich.. ich :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:

_________________
"Wir leben alle unter einem Himmel, haben aber nicht denselben Horizont...Bild


So 29. Aug 2010, 17:41
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Registriert: So 29. Aug 2010, 11:56
Beiträge: 10
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Erstmal vielen Dank,
für eure Zahlreichen Antworten!

Habe mein Studium in der Vwa Seit 1. September bekonnen, bezahle es selbst weil die Arge abgelehnt hat.
Für den Bildungscheck ist es jetzt zu spät, weil hätte ich von Anfang an auf {Emmaly's} Rat hören sollen, also vor dem Studium beantragen.
Bin übrigens 41 J und seit 1993 Selbstständig und seit 2007 Amtsbedürftig.
----------------------

Frage an {Kölsch}
gilt ARGE darf nicht die Zweckmäßigkeit von Betriebsausgaben prüfen
das auch in Hessen?
http://www.alg-ratgeber.de/f27t5179-lsg-fsb-l-11-as-690-09-b-er-v-7-12-09-einkommen-selbstae.html
------------------------

An {Schlaraffenland} ist meine Antwort / Ich weis nichzt was ein Erwebstäter ist, würde es gerne mal wissen
-------------------------
Nun sind neue Probleme aufgetreten:
Erstmal etwas positives: die vorläufige Nachzahlung der EKS vom letzten Bewiligungszeitraum wurde in voller durch meinem Neuberechnungsantrag, in voller Summe zurückgezahlt.

Beim neuen Harz 4 Antrag von1.9.2010-28.02.2010, habe ich beim Antrag einfach einen Brief beigelegt, das ich eh unter 100 Euro monatlich liege und deswegen Gewinn und verlust EKS weggelassen hatte,
so haben die wegen fehlender EKS den September Neu 106,66 Euro EKS Nachzahlung festgesetzt, bis die EKS nachgereicht wurde.
Kann ich die 106,66 jetzt rückfordern oder muss ich bis Februar warten. Da kam ein Rückruf das dieses Geld doch in der Nachzahlung drin wäre, aber ich habe genau
nachgerechnet es stimmt nicht, schriftlich will die es mir nicht geben weil ich hätte doch den Bescheid, so solle ich aufs Gericht gehen.

Vielen Dank für eventuelle Hilfe!


Di 21. Sep 2010, 15:38
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Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Jouner hat geschrieben:
An {Schlaraffenland} ist meine Antwort / Ich weis nichzt was ein Erwebstäter ist, würde es gerne mal wissen


Na, diese Frage ist ja einfach ;-)

Ein Erwerbstäter ist jemand, der kriminell ist, weil er arbeiten geht :gunni:
Aus dieser Erkenntnis spricht allerdings eine erheblich Prise Sarkasmus ;-)


Di 21. Sep 2010, 15:41
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Registriert: So 29. Aug 2010, 11:56
Beiträge: 10
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Hi,

Ja genauso komme ich mir langsam vor,
soll wohl schön an der Leine bleiben damit die nicht arbeitslos werden

:hund:

MFG Jounert


Di 21. Sep 2010, 15:46
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Registriert: So 1. Nov 2009, 22:23
Beiträge: 136
Beitrag Re: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Zitat:
Keine schlechte Idee, das über Weiterbildung im Rahmen der EKS zu versuchen.


ups, da sehe ich diesen thread jetzt erst....

ja, Klar, Koelsch, aber... man muss die Einnahmen auch haben für die Weiterbildung. Ich glaube nicht, dass es so gut wäre in der EKS die Kosten für ein Studium anzuführen und es kann nicht belegt werden, wovon das bezahlt wurde, oder?

gruß MariaG

_________________
profil gelöscht


Mo 25. Okt 2010, 10:04
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