
Re: Wird die Zeit nicht mehr hintendran gehangen, wenn man S
so...es gibt auch gaaaanz nette Damen vom Amt.
Es ist so, dass er zwar keinen neuen Anspruch erwirbt, weil er zwischendurch gearbeitet hat (war uns ja klar - muss ja mindestens 1 Jahr am Stück gearbeitet haben), aber das wollten wir ja nicht wissen. Aber er bekommt die Zeit, die er gearbeitet hat geldmäßig hintendran gehangen, wenn er nicht zwischenzeitlich Arbeit gefunden hat. Puh *wisch Schweiß von der Stirn*
Die Tage die man zwischendurch arbeitet, werden aber trotzdem auf ein Guthabenkonto verwaltet, um neuen Anspruch zu erwerben. Also wenn Bezug von ALG z. B. komplett aufgebraucht und am nächsten hat man neue Arbeit, müsste man dann kein ganzes Jahr in eins durcharbeiten, sondern das Guthaben an Tagen (Geldleistung hier jetzt mal aussen vor- wie die Höhe dann berechnet wird, ist hier jetzt erst mal egal) werden mit dazu gerechnet. Das Guthaben kann man 4 Jahre sammeln. Wenn man also zwischendurch immer mal wieder 2,3 oder 4 Monate arbeitet, werden die mitgerechnet.
Bsp. Man arbeitet während der Arbeitslosigkeit 2 Monate irgendwo zwischendurch Vollzeit (bei Teilzeit halte ich mich raus - weiß nicht), dann muss man bei erneuten Arbeitsbeginn nur noch 10 Monate am Stück arbeiten, um wieder Anspruch auf 180 Tage ALGI zu bekommen.
10 Monate + 2 Monate Guthaben = 12 Monate
oder
4 Monate + 4 Monate Guthaben = 4 Monate noch am Stück zusätzlich arbeiten = 12 Monate = 180 Tg ALG I
Kann man das so richtig verstehen, wie ich das geschrieben habe
Die Dame vom Amt und ich haben nämlich auch erst aneinander vorbei geredet. Und das unter Frauen. Dabei heißt es doch: Mann und Frau klappt nicht mit reden
