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 Wird die Zeit nicht mehr hintendran gehangen, wenn man Saiso 
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Registriert: Di 3. Aug 2010, 18:25
Beiträge: 8
Beitrag Re: Wird die Zeit nicht mehr hintendran gehangen, wenn man S
so...es gibt auch gaaaanz nette Damen vom Amt.

Es ist so, dass er zwar keinen neuen Anspruch erwirbt, weil er zwischendurch gearbeitet hat (war uns ja klar - muss ja mindestens 1 Jahr am Stück gearbeitet haben), aber das wollten wir ja nicht wissen. Aber er bekommt die Zeit, die er gearbeitet hat geldmäßig hintendran gehangen, wenn er nicht zwischenzeitlich Arbeit gefunden hat. Puh *wisch Schweiß von der Stirn*

Die Tage die man zwischendurch arbeitet, werden aber trotzdem auf ein Guthabenkonto verwaltet, um neuen Anspruch zu erwerben. Also wenn Bezug von ALG z. B. komplett aufgebraucht und am nächsten hat man neue Arbeit, müsste man dann kein ganzes Jahr in eins durcharbeiten, sondern das Guthaben an Tagen (Geldleistung hier jetzt mal aussen vor- wie die Höhe dann berechnet wird, ist hier jetzt erst mal egal) werden mit dazu gerechnet. Das Guthaben kann man 4 Jahre sammeln. Wenn man also zwischendurch immer mal wieder 2,3 oder 4 Monate arbeitet, werden die mitgerechnet.
Bsp. Man arbeitet während der Arbeitslosigkeit 2 Monate irgendwo zwischendurch Vollzeit (bei Teilzeit halte ich mich raus - weiß nicht), dann muss man bei erneuten Arbeitsbeginn nur noch 10 Monate am Stück arbeiten, um wieder Anspruch auf 180 Tage ALGI zu bekommen.
10 Monate + 2 Monate Guthaben = 12 Monate
oder
4 Monate + 4 Monate Guthaben = 4 Monate noch am Stück zusätzlich arbeiten = 12 Monate = 180 Tg ALG I

Kann man das so richtig verstehen, wie ich das geschrieben habe :verwirrt:

Die Dame vom Amt und ich haben nämlich auch erst aneinander vorbei geredet. Und das unter Frauen. Dabei heißt es doch: Mann und Frau klappt nicht mit reden :ironiea:


Mi 4. Aug 2010, 07:52
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
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Beitrag Re: Wird die Zeit nicht mehr hintendran gehangen, wenn man S
Ich versteh's und ich denke, so ist es gut und richtig erklärt. Ist doch immer wieder ein Erlebnis, wenn man in einem Amt einen Menschen trifft, der neben Bürokratisch auch noch Deutsch als Fremdsprache beherrscht. Ist leider nicht so oft der Fall.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Mi 4. Aug 2010, 08:18
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Registriert: Di 3. Aug 2010, 18:25
Beiträge: 8
Beitrag Re: Wird die Zeit nicht mehr hintendran gehangen, wenn man S
schlaraffenland hat geschrieben:
@Pfeiferin: Hast Du meine beiden Beiträge hier in diesem Thread gesehen?

jupp - danke


Mit der Weiterbildung und mindern etc. habe ich das jetzt auch kapiert.
Also...
Man würde z. B. eine Weiterbildung von 6 Monaten machen, genau 6 Monate bevor der Bezug endet, dann ändert sich zwar für uns nicht die Geldquelle, von der wir monatlich unsere Zahlungen bekommen, aber die rechnen das wohl einer anderen Stelle zu, sagen wir nicht Agentur sondern "AMT B". Amt B zahlt für uns 6 Monate weiterhin das gleiche Geld. Danach würde ja reintheoretisch noch die Agentur 6 Monate zahlen müssen, weil ja vorher Amt B bezahlt hat. Diese nicht verbrauchten 6 Monate verringern sich jetzt aber um diese 2 Tage pro Weiterbildung = 3 Monate ALG I.
Für uns ja völlig egal, weil wir ja im Endeffekt 9 Monate Geld bekommen. Also 3 Monate mehr also ohne Weiterbildung!

Mensch, ist das alles kompliziert.


Mi 4. Aug 2010, 08:19
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Registriert: Di 3. Aug 2010, 18:25
Beiträge: 8
Beitrag Re: Wird die Zeit nicht mehr hintendran gehangen, wenn man S
Koelsch hat geschrieben:
Ider neben Bürokratisch auch noch Deutsch als Fremdsprache beherrscht. Ist leider nicht so oft der Fall.

Die Dame konnte perfektes Deutsch, allerdings mit Akzent :bravo:


Mi 4. Aug 2010, 08:24
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Registriert: Sa 3. Jul 2010, 05:26
Beiträge: 6
Beitrag Re: Wird die Zeit nicht mehr hintendran gehangen, wenn man S
Hallo,

oder man überrascht die Behörde und lernt die Fremdsprache: :kopfkratz:

Zitat:
BA intern wird zwischen Arbeitslosengeld A (Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit) und Arbeitslosengeld W (Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung) unterschieden.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... 2__14.html

Gruß
RHWWW


So 29. Aug 2010, 04:38
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