
BSG B14 AS 79/09 R Wohnmobil ist KdU-fähig
Die Pressemeldung des BSG dazu:
Zitat:
Die Revision des Klägers war teilweise erfolgreich. Der beklagte Grundsicherungsträger wurde verurteilt, auch die Kosten für Kraftfahrzeugsteuer und -haftpflichtversicherung für das Wohnmobil anteilig zu übernehmen. Die weitergehende Revision wurde zurückgewiesen.
Ein Bezieher von Alg II, der nicht über eine Wohnung verfügt und stattdessen in einem Wohnmobil lebt, kann Unterhaltskosten für das Wohnmobil in dem für Wohnzwecke notwendigen Umfang als Kosten der Unterkunft (KdU) iS des § 22 SGB II beanspruchen. Ein Wohnmobil stellt eine "Unterkunft" dar, deren Kosten der Grundsicherungsträger dem Grunde nach zu übernehmen hat, soweit sie angemessen sind. Für den Anspruch auf Übernahme der Kosten ist nicht maßgeblich, dass die dauerhafte Nutzung eines Wohnmobils oder Wohnwagens im öffentlichen Straßenraum ordnungsrechtlich als Sondernutzung wohl unzulässig wäre. Das SGB II stellt insofern auf den tatsächlichen Wohnbedarf ab, der im Einzelfall auch durch die Nutzung eines Wohnmobils gedeckt werden kann. Dies gilt bei einer Sondernutzung jedenfalls so lange, wie sie von der Ordnungsbehörde nicht untersagt wird.
Von den vom Kläger im Einzelnen geltend gemachten Kosten sind von dem beklagten Grundsicherungsträger aber nur diejenigen zu übernehmen, die für die konkret durchgeführte Nutzung des Wohnmobils für Wohnzwecke notwendig sind. Hierzu zählen auch die Kraftfahrzeugsteuern und die Beiträge für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, nicht aber Pauschalen für Pflege und Wartung eines Wohnmobils und die Kosten für Dieselkraftstoff. Reparaturkosten oder andere Kosten zur Erhaltung seines Wohnmobils hätte der Kläger nur dann geltend machen können, wenn diese im streitigen Zeitraum konkret angefallen und belegt worden wären. Kosten für Kraftstoff sind für die Funktion des Wohnmobils als Unterkunft nicht erforderlich und müssen vom Kläger ggf aus der Regelleistung bestritten werden.
SG Speyer - S 4 AS 34/06 -
LSG Rheinland-Pfalz - L 5 AS 62/08 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 79/09 R -
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11543Volltext erscheint wohl erst in 3 Monaten