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 Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe 
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Registriert: Mo 2. Feb 2009, 16:34
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Beitrag Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Hallo zusammen,

irgendwie ist was schiefgelaufen.

Es geht wieder um den Freund meiner Tochter.

Er hat sein Bescheid bekommen ABER laut Bescheid bekommt er erst Leistung ab 25.06 .2010 .

Ich habe hier ein Schreiben datiert Datum der Antragstellung 28.05.2010.

Meine Frage nun der Orginal Antrag ist etwas beschmutzt ( Kaffee), deshalb hab ich ja den Antrag aus dem I-net runter gedruckt.

Hier ist doch dann ein Wisp gerechtfertigt oder.

Frage 2 : Anspruch Kindergeld , das hat bisher seine Mutter bekommen obwohl er ne eigene Wohnung hat und Eltern kein Unterhalt zahlen.
Hier hat er einen Abzweigungsantrag gestellt.

KG-Kasse hat jetzt die Mutter aufgefordert einen Antrag sowie Infos über Unterhaltszahlungen auszufüllen, mit der Info das der Sohn einen Abzweigungsantrag gestellt hat.
Mutter hätte diesen bis zum 13.08 stellen müssen hat sie aber nicht.
Der jungen Mann wird das Geld aber auf sein Alg II schon angerechnet. Also Fiktive Anrechnung.

Es ist auch nachweisbar das er / Mutter schon seit Juli kein KG mehr bekommt. Schreibe liegt vor.


mfg
Seti

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Sa 14. Aug 2010, 10:45
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Fiktive Anrechnung ist nicht, wenn nachweislich kein Geld geflossen ist, kann auch kein Geld angerechnet werden. Und Leistungen werden ab Antragstellung gezahlt, also ab dem Datum, an dem man zum ersten Mal die stickige ARGE Luft geschnuppert hat, um den Antrag in Empfang zu nehmen.

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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Sa 14. Aug 2010, 10:50
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Registriert: Mo 2. Feb 2009, 16:34
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Danke Koelsch, er wäre net wenn Du die §§ mitbenennen könnstest.

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Sa 14. Aug 2010, 10:59
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Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__37.html

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Sa 14. Aug 2010, 11:04
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Zitat:
1.
Antragstellung
(1) Die Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Die Antragstellung ist an keine Form gebunden. Der Antrag ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Antragsteller dem Leistungsträger gegenüber zum Ausdruck bringt, eine Sozialleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Die Grund-sicherungsstelle ist gehalten, den wirklichen Willen des Antragstel-lers – ggf. durch Rückfragen – zu erforschen und den Antrag auszu-legen. Hierbei ist mit Blick auf § 2 Abs. 2 SGB I im Zweifel davon auszugehen, dass der Bürger die ihm günstigere Leistung aus dem von ihm angegangenen Sozialleistungsbereich in Anspruch zu nehmen wünscht.
Antragstellung (37.1)
Die Antragsformulare sind unabhängig von der örtlichen Zuständig-keit des Leistungsträgers auf Verlangen auszuhändigen.
(1a) Bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist auch zu erfragen, ob der Antragsteller Leistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt begehrt (Antragstellung mit Wirkung zum …). Von Bedeutung ist dies z. B. bei vorzeitiger Antragstellung im Falle eines auslaufenden Arbeitslosengeld I-Anspruches (Rechtskreiswechsler). Es ist daher zu ermitteln, ob der Antragsteller aufstockende Leistungen nach dem SGB II begehrt oder (nahtlose) Leistungen im Anschluss an Arbeitslosengeld I.
„mit Wirkung zum“ (37.1a)
Auch bei berechtigten Zweifeln am Vorliegen der Anspruchs-voraussetzungen (z. B. Hilfebedürftigkeit) ist der Antrag als solcher zu behandeln und zu bescheiden (siehe Rz. 37.9a).
Wird der Antrag postalisch oder per E-Mail gestellt, ist maßgebli-ches Datum der Tag des Post- bzw. E-Mail-Eingangs.


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... dernis.pdf

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Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN

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Sa 14. Aug 2010, 11:05
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Antragstellung § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I
Fiktives Einkommen - da gibt's nix, denn das ergibt sich aus dem berühmten Zuflussprinzip. Einkommen ist anzurechnen, wenn's zugeflossen ist.

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Sa 14. Aug 2010, 11:06
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Registriert: Mo 2. Feb 2009, 16:34
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Danke Dir

Wenn wir Glück haben hat er ab September eine Ausbildung. Montag bekommt er bescheid

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Sa 14. Aug 2010, 11:18
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Registriert: Mo 2. Feb 2009, 16:34
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Es gibt doch diese Anordnung zu diesen 30 Euro VP.( Versicherungspauschale)

Nachweis über Versicherung nur bei Minderjährigen oder auch bei Volljährigen ????

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Sa 14. Aug 2010, 13:53
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Nur bei Minderjährigen

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Sa 14. Aug 2010, 13:58
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Zitat:
(1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen
1.
von dem Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versi-cherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind, gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
2.
von dem Einkommen Minderjähriger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des zweiten Buches Sozialgesetz-buch, die nach Grund und Höhe angemessen sind, wenn der oder die Minderjährige eine entsprechende Versicherung abge-schlossen hat,

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf

Dürfen Minderjährige Versicherungsverträge abschließen? :kopfkratz:

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LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


Sa 14. Aug 2010, 14:08
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Nee, aber die Eltern für die Kinder. Die Kinder stehen dann als Versicherungsnehmer drin. Bis sie 18 Jahre alt sind muss allerdings ein Elternteil als Begünstigter eingetragen sein.
Der Witz ist ja: die Kinder müssen explizit Versicherungsnehmer sein. Also zB Ausbildungsversicherung auf Schackeline-Schorschina. Sonst erkennt die ARGE das nicht an.

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Sa 14. Aug 2010, 14:12
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Nur zum Zwecke der informellen Weiterbildung für die SB:
Zitat:
§ 41 Fälligkeit
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__41.html

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Sa 14. Aug 2010, 17:56
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Oki werd es so weiter geben aber normal gibt es diese Reglung mit der VP doch schon einpaar Jährchen.

Die versuchen es halt immer wieder

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Sa 14. Aug 2010, 18:47
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Die Versicherungspauschale von 30€ gibt es für Volljährige seit Einführung HartzIV 1.1.2005 bis zum heutigen Tage. Es ist der Absetzungsbetrag der jedem Volljährigen auf sonstiges Einkommen IMMER zusteht!

Gruß
Ernie


Sa 14. Aug 2010, 18:50
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
quinky hat geschrieben:
Die Versicherungspauschale von 30€ gibt es für Volljährige seit Einführung HartzIV 1.1.2005 bis zum heutigen Tage. Es ist der Absetzungsbetrag der jedem Volljährigen auf sonstiges Einkommen IMMER zusteht!


Das ist ja noch nicht sooooo lange, muss sich also nicht unbedingt bis zu jedem der hochqualifizierten SB's schon durchgesprochen haben. :unschuld: :unschuld:

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Sa 14. Aug 2010, 18:52
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Und auch hier gibt es jetzt eine Veränderung.

Er hat den Ausbildungsplatz bekommen. Heute geht er Ausbildungsvertrag unterschreiben. Montag geht es los :party:

Veränderungsmitteilung wird sofort gemacht.

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Mi 1. Sep 2010, 06:41
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Super :bravo: :bravo: :bravo:

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Mi 1. Sep 2010, 06:43
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Glückwunsch :bravo:

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Mi 1. Sep 2010, 06:48
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Gratuliere ;-)


Mi 1. Sep 2010, 07:18
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Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Das ist doch super :bravo:

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Mi 1. Sep 2010, 07:35
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