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 Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe 
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Registriert: Fr 17. Okt 2008, 16:20
Beiträge: 2077
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Fein, freut mich! :bravo:

_________________
Viele Grüße,
angel

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Ich habe mich verirrt.
Ich bin weg, um nach mir zu suchen.
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin,
sagt mir bitte, ich soll hier warten.


Mi 1. Sep 2010, 08:38
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Registriert: Do 19. Feb 2009, 14:07
Beiträge: 2313
Wohnort: ein glückliches,zufriedenes Nordlicht im Schwabenländle
Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
:bravo: :bravo: :bravo: hört sich gut an

_________________
Nachdem ich der Hölle sehr nah war und dem Tod von der Schippe gesprungen bin, mache ich das Beste aus dem, was das Leben mir zu bieten hat :-)
Meine VERGANGENHEIT hat mich zu dem gemacht was ich HEUTE bin.
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Mi 1. Sep 2010, 08:55
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Registriert: Mo 2. Feb 2009, 16:34
Beiträge: 1698
Wohnort: Landkreis Tübingen
Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Es gibt was neues,

wir sind ja auf Grund des fehlerhaften Bescheides in Wisp gegangen.

Der junge Mann hat jetzt nach dem Stand der Bearbeitung gefragt , unsere Angaben sind soweit in Ordung und diesen wird statt gegeben. Allerdings labberte der was von Sanktion .

Gibt es ne rechtliche Grundlage hier verspätet noch Sanktionen zu erteilen .
Der war ja mal 30 min zuspät gekommen . Das war Antragsabgabe aber dafür ne Sanktion ??? und vorallen jetzt noch ?

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Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''

Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant

"It's time for another revolution!"


Do 2. Sep 2010, 11:13
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10065
Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Nöö, es reicht, wenn er am Tag des Termins da aufschlägt.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Do 2. Sep 2010, 11:29
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Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
Beiträge: 11580
Wohnort: Berliner in Potsdam
Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Der §59 SGB II verweist auf den § 309 SGB III

Zitat:
(3) Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html

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Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN

Ich bin freundlich, aber selten (/:)

In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.


Do 2. Sep 2010, 11:48
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Registriert: Mo 2. Feb 2009, 16:34
Beiträge: 1698
Wohnort: Landkreis Tübingen
Beitrag Re: Geld ab Antragstellung oder erst ab Abgabe
Also darf eine Sanktion jetzt nicht mehr erfolgen. Na da bin ich gespannt was im Wisp -Bescheid steht.

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Do 2. Sep 2010, 11:58
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