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Aktuelle Zeit: So 5. Feb 2012, 08:47
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[ 2 Beiträge ] |
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Dauer eines WBA bei 58er Regelung
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Canis__Lupus
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 Dauer eines WBA bei 58er Regelung
Nächsten Monat flattert mir wieder der Weiterbewilligungsantrag der ARGE ins Haus. So weit so gut ...
Dieses "Spiel" muss ich zweimal im Jahr machen, samt GEZ, alles per Einschreiben Rückantwort. Nun habe ich nachfolgendes gefunden:
SGB II § 41 Berechnung der Leistungen Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.
Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Berechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
Das müsste doch dann auch für die 58er Regelung zutreffen?
Deshalb meine Frage an die 58er HE's:
Wie läuft das bei euch ab, 6 Monate oder 12 Monate?
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| Fr 27. Aug 2010, 14:00 |
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trixi
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Registriert: Fr 20. Feb 2009, 10:38 Beiträge: 1542 Wohnort: Nürnberg
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 Re: Dauer eines WBA bei 58er Regelung
Mich hat das auch genervt und ich habe die Antwort auf Nachfrage bekommen.
"Sie sind die erste die es bekommen würde, aber unsere Software ist nicht daurauf ausgerichtet einjährige Bescheide auszustellen."
Natürlich könnten die auch 2 mal ein halbes Jahr bewilligen, aber meine ARGE macht das nicht, weil ich noch einen Putznebenjob habe und da könnte sich ja was ändern.
Gottseidank, ich habe meinen vor- vorletzten WBA letzte Woche abgegeben weil ich mit 63 in Rente gehen will.
_________________ "Wir leben alle unter einem Himmel, haben aber nicht denselben Horizont...
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| Fr 27. Aug 2010, 14:23 |
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[ 2 Beiträge ] |
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