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 Frage zu Freibetrag/anzurechnendes Einkommen 
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Registriert: Mi 27. Jan 2010, 22:15
Beiträge: 108
Beitrag Frage zu Freibetrag/anzurechnendes Einkommen
Es geht nochmal um das Arbeitseinkommen aus meinem letzten Job und die Überzahlungen

Dieser Freibetrag von 100 € war ja eine Pauschale, bei einem Verdienst von über 400 € kann bei entsorechenden Nachweisen auch mehr geltend gemacht werden.

Was kann das sein: fällt da auch drunter Gewerkschaftsbeitrag, VDK-Beitrag, Hausaufgabenbetreuung?

Oder liege ich da ganz falsch?


Di 31. Aug 2010, 23:12
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Administrator
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Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12
Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Frage zu Freibetrag/anzurechnendes Einkommen
Zitat:
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähn-lichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorge-schrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebe-dürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversi-cherung nicht versicherungspflichtig sind,
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versiche-rungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommens-teuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendi-gen Ausgaben,

Die in den Sätzen genannten Ausgaben müssen dann nachgewiesen werden und 100 € überschreiten.
Ob Hausaufgabenbetreuung darunter fällt, hängt dann davon ab, dass du während dieser Zeit deinen Erwerb nach gehst.

_________________
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


Mi 1. Sep 2010, 12:33
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Benutzer

Registriert: Mi 27. Jan 2010, 22:15
Beiträge: 108
Beitrag Re: Frage zu Freibetrag/anzurechnendes Einkommen
Mir ist das jetzt erst aufgefallen, Anwältin hat es "angeblich" auch nicht gepeilt, für den Monat März ist alles gelaufen, aber für April -Juni kann ich vielleicht noch was geltend machen. Ich muss das der ARGE dann mitteilen, meinte sie. Wie ist das mit dem nächsten ALG-Antrag, wo kann ich diese Posten angeben, ist das unter Punkt 7, weitere Absetzungsmöglichkeiten? Ich hatte da bisher nie was eingetragen.
Tut mir leid, dass ich hier so üble Fragen stellen muss.


Mi 1. Sep 2010, 15:00
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