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[ 3 Beiträge ] |
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Frage zu Freibetrag/anzurechnendes Einkommen
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Nachricht |
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Zeppelin40
Benutzer
Registriert: Mi 27. Jan 2010, 22:15 Beiträge: 108
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 Frage zu Freibetrag/anzurechnendes Einkommen
Es geht nochmal um das Arbeitseinkommen aus meinem letzten Job und die Überzahlungen
Dieser Freibetrag von 100 € war ja eine Pauschale, bei einem Verdienst von über 400 € kann bei entsorechenden Nachweisen auch mehr geltend gemacht werden.
Was kann das sein: fällt da auch drunter Gewerkschaftsbeitrag, VDK-Beitrag, Hausaufgabenbetreuung?
Oder liege ich da ganz falsch?
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| Di 31. Aug 2010, 23:12 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: Frage zu Freibetrag/anzurechnendes Einkommen
Zitat: 3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähn-lichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorge-schrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebe-dürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversi-cherung nicht versicherungspflichtig sind, b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versiche-rungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden, 4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommens-teuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten, 5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendi-gen Ausgaben, Die in den Sätzen genannten Ausgaben müssen dann nachgewiesen werden und 100 € überschreiten. Ob Hausaufgabenbetreuung darunter fällt, hängt dann davon ab, dass du während dieser Zeit deinen Erwerb nach gehst.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mi 1. Sep 2010, 12:33 |
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Zeppelin40
Benutzer
Registriert: Mi 27. Jan 2010, 22:15 Beiträge: 108
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 Re: Frage zu Freibetrag/anzurechnendes Einkommen
Mir ist das jetzt erst aufgefallen, Anwältin hat es "angeblich" auch nicht gepeilt, für den Monat März ist alles gelaufen, aber für April -Juni kann ich vielleicht noch was geltend machen. Ich muss das der ARGE dann mitteilen, meinte sie. Wie ist das mit dem nächsten ALG-Antrag, wo kann ich diese Posten angeben, ist das unter Punkt 7, weitere Absetzungsmöglichkeiten? Ich hatte da bisher nie was eingetragen. Tut mir leid, dass ich hier so üble Fragen stellen muss.
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| Mi 1. Sep 2010, 15:00 |
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