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 Sie haben Ihren Meldetermin versäumt 
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Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
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Beitrag Sie haben Ihren Meldetermin versäumt
Zitat:
Persönliche Vorsprache im Jobcenter "schießmichtot" innerhalb von 3 Monaten auf Einladung. Nächster Meldetermin: bis 13.08.2010


Ämm versäumt hat Männe den Termin ? Wie denn, er hat keine Einladung erhalten!
Wieder typisch diese netten Textbausteine. Ich liebe Steine aber nicht solchen hirnlosen Müll.

Ich habe zwar noch keine Einladung erhalten, aber wir werden gemeinsam den Termin wahrnehmen.
Schade das die FM diesmal augenscheinlich sich vertreten läßt. Hätte sie gern wegen der Lohnkosten angesprochen. :unschuld:

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Mi 18. Aug 2010, 11:06
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Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
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Beitrag Re: Sie haben Ihren Meldetermin versäumt
Männe ist doch krank geschrieben, oder hab ich was verpasst?

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Ich bin freundlich, aber selten (/:)

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Mi 18. Aug 2010, 17:29
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Beitrag Re: Sie haben Ihren Meldetermin versäumt
Jep er war krankgeschrieben. Das war jedoch weit den angeblich versäumten Termin. Der Punkt ist, das wir es schriftlich haben: nach Einladung. Und diese ist nie angekommen oder man es ihm gar keine geschrieben. Basta.

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Fr 20. Aug 2010, 07:39
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Beitrag Re: Sie haben Ihren Meldetermin versäumt
Ämmm heute waren wir bei einer anderen SB.
Sie hat sich tierisch aufegregt, weil in der einer alten EGV
Zitat:
Persönliche Vorsprache im Jobcenter "schießmichtot" innerhalb von 3 Monaten auf Einladung. Nächster Meldetermin: bis 13.08.2010

steht. So nett wie ich .. manchmal bin.... habe ich eine Kopie vorgelegt. Somit brauchte sie nicht lange im System suchen. :brilleputzen1:

Sogleich ist sie dann rüber zu einer Kollegin (die uns sonst immer "empfangen" hat), weil diese es immer falsch macht. Sie hat dann gesagt, dass nie Einladungen verschickt werden. Alle Kunden haben sich bis zu einen definierten Termin zu melden. Ach ja - schön das ich das auch mal erfahre. Wir hatten bislang immer Einladungen erhalten. Meist getrennt, aber sind immer zusammen hingegangen.

Dann sagte sie, Männe wird nur noch im Kundenbüro geführt. Weiß zwar nicht was das bedeutet, aber er bekommt keine EGV`s mehr vorgelegt. Vermittelbar ist er aufgrund seiner Erkrankungen auch nicht.

Das ist doch mal positiv oder nicht? - Ich frage mich jedoch, warum er dann trotzdem alle 3 Monate Minus 7 Tage vorstellig werden soll ? :kopfkratz:

Sie fragte auch, warum Männe sich nicht krankschreiben läßt ? Nun ja, dann könnte er aber auch nicht mehr in meinen Betrieb arbeiten oder? Jedenfalls habe ich gesagt, das es Männe dieses Jahr immer schlechter geht und ich aus diesen Grund auch ab und zu mal eine Aushilfe brauche, sie braiuch mich ja nur ansehen..... Das konnte sie nachvollziehen. Nur ist sie nicht die Leistungsstelle....

Dann habe ich gesagt, das wir auch meiner Person gleich "abhandeln" können, was in der Vergangenheit auch immer so erledigt wurde. Wieder wurde sie stutzig und stöhnte. Auch bei mir ist wohl irgendwas nicht so gelaufen, wie es sollte. Die EGV wäre schon lange abgelaufen ( och ist mir neu * grins), und überhaupt muss sie erst mit der Kollegin sprechen. Diese wird mich evtl. einladen oder sie selbst schickt mir eine EGV.

Ich folgere aus den heutigen Termin, das man nicht versuchen wird, Männe irgend einen Billigjob anzubieten, aber bei mir sind sie wohl nicht sicher, ob ich nicht doch mal Arbeitsangebote bekommen sollte. Dort ist nämlich nicht aktenkundig, was ich so an Wehwehchen an der Backe habe. Weiß nicht - ich habe das so im Gefühl.....

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Mo 23. Aug 2010, 16:37
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Beitrag Re: Sie haben Ihren Meldetermin versäumt
Und eine regelmäßige "Meldepflicht" gibt es nicht im SGB II, da irrt Frau Aushilfs-SB.

Ansonsten aber schon mal gut, dass man Männe nicht mehr mit solch einem Quatsch belästigen will.

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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Mo 23. Aug 2010, 16:49
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Beiträge: 886
Beitrag Re: Sie haben Ihren Meldetermin versäumt
Keine Meldpflicht? Mhhh er hat eine Besucherkarte bekommen die er immer mitbringen soll. Sieht aus wie ein abgeschnittener Briefkopf.

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Mo 23. Aug 2010, 16:52
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Beiträge: 10047
Beitrag Re: Sie haben Ihren Meldetermin versäumt
Und stehen darauf feste Meldetermine oder nur die ellenlange BG Nummer, damit die überforderten SB's sich nicht mit solchen Nebensächlichkeiten wie Namen, Adressen etc. herumplagen müssen, wenn doch ohnehin jeder Kunde dort nur eine Nummer ist. :unschuld:

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Mo 23. Aug 2010, 17:07
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Registriert: Fr 20. Mär 2009, 10:40
Beiträge: 1869
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Beitrag Re: Sie haben Ihren Meldetermin versäumt
Kann das sein, das die das mit "nächster Meldetermin" indirekt als Einladung sehen?
Das ist ja fies.

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Francoise Rosay


Mo 23. Aug 2010, 17:30
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Beitrag Re: Sie haben Ihren Meldetermin versäumt
Nein, im Gesetz steht

Zitat:
SGB II § 59 Meldepflicht
Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/59.html

Zitat:
SGB III § 309 Allgemeine Meldepflicht
(1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1.
Berufsberatung,
2.
Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.
Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.
Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen.
(3) Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
(4) Die notwendigen Reisekosten, die dem Arbeitslosen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html

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Mo 23. Aug 2010, 17:43
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