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 Arbeitshilfe für die ARGEn 
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10047
Beitrag Arbeitshilfe für die ARGEn
Hier der Link zu einer kurze, knappe Arbeitshilfe für die NRW ARGEn zum Thema Eingliederungsleistungn (§§16 SGB II), Vermittlungsbudget etc.
http://www.gib.nrw.de/service/downloads/SGBII_Instrumentenreform.pdf

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Do 19. Aug 2010, 12:58
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Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
Beiträge: 11557
Wohnort: Berliner in Potsdam
Beitrag Re: Arbeitshilfe für die ARGEn
Hier sind die Arbeitshilfen der BA zum §16e SGB II

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Anlage.pdf


und 16 b SGB II

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Anlage.pdf

_________________
Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN

Ich bin freundlich, aber selten (/:)

In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.


Do 19. Aug 2010, 13:07
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Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Arbeitshilfe für die ARGEn
Günter hat geschrieben:



3.3 Voraussetzungen bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit Fachliche Hinweise (ab Seite 6)

1) Gefördert wird die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder deren Umwandlung von einer bisher nebenberuflichen Selbständigkeit.

oder Punkt 4.

Hier haben die ARGen wieder mal ihre eigenen "Gesetze". Bei einer Gewerbeanmeldung kann man zwar wählen zwischen Haupt- oder Nebenberuflich, aber diese Angaben sind freiwillig und haben KEINERLEI Bedeutung für das angemeldete Gewerbe. Es dient zu statistischen Zwecken.

Es gibt laut Gewerbeamt kein nebenberufliches Gewerbe. Darüber ärgern und sind etliche SB bei den Gewerbeämtern reichlich genervt.

Man kann also gar nicht das "nebenberufliche" Gewerbe als Hauptberurlich "ummelden". :arge: :totlach:

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Fr 20. Aug 2010, 08:13
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