
Re: Arbeitshilfe für die ARGEn
3.3 Voraussetzungen bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit Fachliche Hinweise (ab Seite 6)
1) Gefördert wird die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder deren Umwandlung von einer bisher
nebenberuflichen Selbständigkeit.
oder Punkt 4.
Hier haben die ARGen wieder mal ihre eigenen "Gesetze". Bei einer Gewerbeanmeldung kann man zwar wählen zwischen Haupt- oder Nebenberuflich, aber diese Angaben sind freiwillig und haben KEINERLEI Bedeutung für das angemeldete Gewerbe. Es dient zu statistischen Zwecken.
Es gibt laut Gewerbeamt kein nebenberufliches Gewerbe. Darüber ärgern und sind etliche SB bei den Gewerbeämtern reichlich genervt.
Man kann also gar nicht das "nebenberufliche" Gewerbe als Hauptberurlich "ummelden".
