
Re: Angemessene Wohnungsgröße u. -miete Aachen
Nach Auskunft von
Frau Amtsleiterin Hirtz am 26.05.2011 im Sozialausschuss der StädteRegion Aachen wird das Sozialamt
darüber nachdenken, ob sich das neue LSG-Urteil jetzt in irgendeiner Form auf die angemesene KdU in Aachen-Stadt auswirken müsse. Es gäbe schließlich auch ein anderslautendes früheres Urteil des LSG zum gleichen Thema.
Von H.T. wußten wir vom LSG - Urteil:
Zitat:
LSG_NRW_11-05-16_Single_50_qm
19_AS_2202_10_Single_50_qm
LSG_NRW 16.05.2011 19 AS 2202/10
Mit Datum vom 16.05.2011 hat nun der 19. Senat des LSG NRW entschieden, dass für eine alleinstehende Person im ALG II - Bezug 50 qm Wohnfläche angemessen zu berücksichtigen sind. Der 19. Senat hält es für nicht nachvollziehbar, an einer abgelösten und nicht mehr wirksamen Vorschrift festzuhalten, obgleich eine Nachfolgeregelung in Kraft getreten ist (vgl. auch Bundessozialgericht v. 22.09.2009 - B 4 AS 70/08). Er stellt sich damit zu Recht gegen die Entscheidung seiner Kollegen (LSG NRW vom 16.05.2011 - 19 AS 2202/10). Der Urteilstext liegt noch nicht vor, wurde aber von Beteiligten so vorab berichtet.
Quelle: Newsletter Harald Thome vom 19.05.2011-05-22
Wir werden weiter klagen, wenn sie uns nicht lassen, was uns zusteht!
Nach dem letzten Wohnungsbericht 2010 gibt es hier keine Single-Wohnungen mehr, die man jemanden dauerhaft zumuten kann. Es gibt massenweise "Wohn-Klo"s für Studis, die nach 3 Jahren wieder ausziehen aus eben diesen. Sind aber alle - natürlich auch mit 9,-€/qm kalt - angemessen!
Recherche-Quelle: immoscout24.de
LG
bk48