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[ 14 Beiträge ] |
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Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutter u
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Lourdes
Benutzer
Registriert: Do 22. Okt 2009, 21:00 Beiträge: 41
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 Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutter u
Hallo,
nachdem wir nun fast 5 Wochen auf unseren Bescheid gewartet haben , habe ich ihn endlich bekommen allerdings habe ich dazu eine Frage...
Ich bin zum 1.8. wieder zu meiner Mutter gezogen welche ebenfalls Hartz4 bekommt.
Jetzt Leben hier insgesamt 6 Personen (Meine Mutter mit meinen 3 Geschwistern und Ich mit meinem Kind). Meine Mutter hat bisher 172€ Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bekommen und ich habe 129€ Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bekommen. Der mehrbedarf ist bei meiner mutter gleich geblieben, mir aber haben sie ihn gestrichen, als ich heute bei meinem SB nachfragte, meinte dieser, das mir kein mehrbedarf zusteht da der Gesetzesgeber davon ausgeht das meine Mutter sich mit um den Zerg kümmert (Erziehung,Pflege usw) allerdings kümere ich mich 24std. am Tag um den kleinen, meine Mutter Wickelt Ihn höchstens mal oder passt vielleicht einmal im Monat für eine halbe Std. auf den Kleinen auf wenn ich ihn mal nicht wohin mitnehmen kann was aber wie gesagt sehr sehr selten ist, ansonsten kümmer ich mich den ganzen tag um die erziehung und Pflege usw...
So meine Frage ist nun ob die mir einfach so den Mehrbedarf streichen können bzw. ob dann nicht der Mehrbedarf für meine Mutter steigen muss, ich dachte eigtl. das der Mehrbedarf nach Anzahl der kinder gestaffelt ist?
So das war es erstmal
LG
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| Di 24. Aug 2010, 21:40 |
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angel6364
Benutzer
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 16:20 Beiträge: 2077 Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... e/hw21.pdfAuf Seite 3 steht, dass Volljährige, die mit ihrem Kind im Haushalt der Eltern leben, Anspruch auf den Mehrbedarfszuschlag haben. Wie hoch ist denn die Regelleistung, die Dir zugestanden wird? 359 €?
_________________ Viele Grüße, angel

Ich habe mich verirrt. Ich bin weg, um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten.
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| Di 24. Aug 2010, 21:46 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10065
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Ich gehe davon aus, dass Dir ein eigener Mehrbedarf zusteht. Zitat: Randnummer 21.9 der DA zum § 21 SGB II http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-21---08.06.2010.pdf(3) Unverheiratete unter 25 Jahre alte Kinder mit eigenem Kind, die im Haushalt ihrer Eltern leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft (s. Kap. 3.3 zu § 7). Sie erhalten die volle Regelleistung (s. Kap. 2.2 zu § 20). Auch bei ihnen ist der Mehrbedarf anzuerkennen. Das kann aber nicht nur für U25 mit eigenem Kind gelten, sondern müsste nach meiner Meinung für alle Altersstufen gelten.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Di 24. Aug 2010, 21:51 |
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Lourdes
Benutzer
Registriert: Do 22. Okt 2009, 21:00 Beiträge: 41
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Hey,
Wow vielen Dank für die Schnellen Antworten, also steht mir der Mehrbedarf doch zu, das ist sehr gut zu wissen da der SB auch meinte das ein Wiederspruch nichts bringen würde.
Naja ich bin 20 Jahre alt also reicht es mir wenn es für U25 gilt^^ aber ja wäre natürlich sinnvoll wenn es für alle altersstufen gilt.
Achso... ja ich habe den vollen Regelsatz von 359€ bekommen ich bilde mit meinem Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft,also das hat er wenigstens richtig gemacht^^
Lieben Gruß und noch eine gute Nacht
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| Di 24. Aug 2010, 22:02 |
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kleinchaos
Moderator
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39 Beiträge: 7938 Wohnort: Leipzig
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Du bist mit deinem Kind eine eigene BG. Auch bei der Miete macht sich ds bemerkbar und vor allem bei deinem Regelsatz. Dir stehen nämlich die 359€ zu. Und du bildest mit deiner Mutter und Geschwistern keine BG und auch keine Haushaltsgemeinschaft. Deine Mutter und deine Geschwister sind eine BG, du mit deinem Kind bist eine andere BG
_________________ "Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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| Mi 1. Sep 2010, 12:32 |
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Lourdes
Benutzer
Registriert: Do 22. Okt 2009, 21:00 Beiträge: 41
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 2 Müttern (Oma,Mutt
Hey,
Ja wir sind 2 BG´s, ich habe meinem SB mal den § geschickt und habe heute meinen neuen Bescheid im Briefkasten gehabt, mir wird der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung anerkannt *freu*
Allerdings haben wir nun ein anderes Problem, denn es lag nicht nur der neue Bescheid im briefkasten sondern auch 2 Rechnungen von der GEZ einmal für mich und einmal an meine Mutter...
Wir haben unseren Befreiungsantrag zusammen mit unserem Bescheid am 12.7. Persönlich bei unserem SB abgegeben und ihn auch bei jedem Telefonat und Besuch gefragt ob er die Befreiung weggeschickt hat und jedesmal meinte er "Ja die ist weg", heute direkt wieder da angerufen und wieder meinte er er hätte sie aber weggeschickt, also danach bei der GEZ angerufen die meinten es wäre nie etwas angekommen...
Jetzt wissen wir nicht was wir machen sollen, müssen wir die Rechnung bezahlen? (Sind immerhin knapp 54€ und das 2 mal) oder muss das das Amt bezahlen? immerhin meinte er er hätte es weggeschickt, hätte er gesagt er hats vergessen oder verlegt, hätten wir einen Neune Antrag stellen können.
Vielleicht wisst ihr hier auch nochmal rat?
Gruß
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| Mi 1. Sep 2010, 22:57 |
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angel6364
Benutzer
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 16:20 Beiträge: 2077 Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Glückwunsch zum geänderten Mehrbedarf!!
GEZ wird nicht einfach. Hast Du denn - möglichst unabhängige - Zeugen dafür, dass der SB diese Befreiungsanträge weiterleiten wollte? Fürs nächste Mal: frag mal im Rathaus Deiner Stadt nach, ob die das zukünftig übernehmen könnten. Bei mir ist das so (Bürgerbüro), und es funzt.
Aber nun wieder zu Dir: Schreib doch der GEZ einen Brief per Einschreiben, in dem Du darauf beharrst, Dein SB hätte die Anträge fristgerecht weitergeleitet. Kopie des Schreibens zur Kenntnisnahme an den SB ...
Ob das hilft??
Auf jeden Fall sofort (!) noch einmal Befreiungsanträge mitschicken, entweder per Einschreiben oder wie gesagt, über die Stadt/Gemeinde. So kommt jedenfalls nicht noch einmal ein Monat mit Rechnung.
_________________ Viele Grüße, angel

Ich habe mich verirrt. Ich bin weg, um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten.
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| Mi 1. Sep 2010, 23:38 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Da die GEZ das Inkasso der Rundfunkanstalten sind, benehmen die sich auch stur danach. Befreiungsanträge gelten erst ab folgenden Monat nach Eingang. Also 1. September Zugang des Antrages bei der GEZ bedeutet Befreiung erst ab Oktober. Einfache Befreiungsanträge gehen auch formlos per Fax. Da reagiert die GEZ recht schnell und schickt Unterlagen zu.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Do 2. Sep 2010, 06:25 |
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Lourdes
Benutzer
Registriert: Do 22. Okt 2009, 21:00 Beiträge: 41
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Hey,
schön das die Rechnung erst am 1.9. kam sonst hätten wir ja vorher einen Neuen Befreiungsantrag stellen können -.-
Werden dann nächste Woche direkt einen neuen Antrag stellen, aber wie ist das denn mit der Rechnung? Müssen wir die Zahlen oder muss das das KJC übernehmen?
Ich habe leider nur meine Mutter als Zeugin aber bei ihr ist ja das selbe Problem...
Der SB hat uns selbst am Mittwoch nachdem wir die Rechnung erhalten haben, versichert er hätte den Antrag weggeschickt... Bisher hat es mit dem Antrag auch immer geklappt komischerweise gibt es nur diesesmal so viele Probleme... Wir sind auch davon ausgegangen das er es weggeschickt hat da er uns mindestens 10x versichert hat das es los geschickt wurde...
Naja, Antrag wird nochmal persönlich dort hingeschickt, aber uns ist eigtl. wichtig zu wissen ob wir die ,insgesamt, ast 110€ zahlen müssen, ich sehe nämlich nicht so wirklich ein wieso wir das jetzt zahlen sollten immerhin war es die Schuld unseres SB´s...
Gruß
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| Fr 3. Sep 2010, 21:23 |
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angel6364
Benutzer
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 16:20 Beiträge: 2077 Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Das ist das Problem der unabhängigen Zeugen, die immer wieder - zu recht - angemahnt werden. Deine Mutter, sogar noch mitbetroffen, ist in diesem Fall absolut nicht die Begleitung der Wahl. Ich fürchte, niemand wird Euch die Aussage des SB glauben.
Hättet Ihr jeweils einen neutralen Beistand dabeigehabt, sähe die Sache etwas besser aus.
_________________ Viele Grüße, angel

Ich habe mich verirrt. Ich bin weg, um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten.
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| Fr 3. Sep 2010, 21:29 |
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kleinchaos
Moderator
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39 Beiträge: 7938 Wohnort: Leipzig
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Die SB sind ja dazu nicht verpflichtet. Früher hat das bei uns auch das Sozialamt gemacht, seit ALG2 gibts diesen "Service" nicht mehr. Tipp: Gesprächsprotokoll anfertigen und vom SB unterschreiben lassen. Dann ist die Sachlage klar.
_________________ "Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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| Fr 3. Sep 2010, 21:40 |
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catwoman666
Benutzer
Registriert: So 15. Mär 2009, 12:45 Beiträge: 30
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
kleinchaos hat geschrieben: Die SB sind ja dazu nicht verpflichtet. Früher hat das bei uns auch das Sozialamt gemacht, seit ALG2 gibts diesen "Service" nicht mehr. Tipp: Gesprächsprotokoll anfertigen und vom SB unterschreiben lassen. Dann ist die Sachlage klar. Und wenn SB das Gesprächsprotokoll nicht unterschreibt, was macht man dann?
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| Sa 4. Sep 2010, 10:22 |
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kleinchaos
Moderator
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39 Beiträge: 7938 Wohnort: Leipzig
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Stimmt, dann weis man aber wenigstens, dass er gelogen hat bzw sich nicht auf seine Aussagen fest nageln lassen will.
_________________ "Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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| Sa 4. Sep 2010, 10:34 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 11580 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei 3 Müttern (Oma,Mutt
Dann sagt man er möge seine Änderungen schriftlich auf dem Protokoll vermerken. Er muss aber zwingend eine Kopie erhalten.
Wenn er sich weigert den Teamleiter hinzurufen.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten 
In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.
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| Sa 4. Sep 2010, 10:50 |
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