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vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 103
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 vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
hallo liebes Forum,
bin als baldiger Existenzgründer aus ALG2 schon mal mit der Aufstellung einer ersten vorausschauenden EKS beschäftigt. Dabei stellt sich die Frage: welche "Konstellation" der Aufstellung muss mindestens gegeben sein, damit diese nicht von der ARGE ggf. zurückgewiesen wird?
Beispiel: ich würde folgende Zahlen von voraussichtlichen Einnahmen angeben:
1) Mo: 100,- Eu 2) Mo: 200,- Eu 3) Mo: 300,- Eu 4) Mo: 400,- Eu 5) Mo: 500,- Eu 6) Mo: 500,- Eu _______________ = 2000Eu
und Ausgaben: (diese würden aufgrund der Existenzgründung und notwendiger Investitionen im Verhältnis zu Einnahmen relativ hoch sein, obwohl wirklich nur betrieblich notwendige Gesamt-Ausgaben für 6 Monate): 1300 ,- Computer +Software(grafische Aufgaben)= Summe der Raten für 6 Monate 60,- Visitenkartenerstellung 90,- Eu Telefonkosten (für 6 Mo) 80,- Eu für Farbdrucker 50,- Eu für Tonerkartusche Laserdrucker 100,- Fortbildung 100,- Beratungskosten ___________________________________ =1780Eu
=220 Eu Gesamt-Gewinn (für 6 Monate)
Fragen: -> Auch unter dem Hinweis, dass es dies durch die hohen Anfangsinvetitionen begründet ist (!!!)- kriegt man bei einem solchen Missverhältnis von Einnahmen und Ausgaben bzw. bei der sehr geringen Einahme: würde man hier ein Problem kriegen und eine Ablehnung bekommen?
->unabhängig von den genannten Ausgaben,sind auch oben genannte Einnahme -grössen von vorneherein problematisch zu gering - und würden nicht von der ARGE akzeptiert werden?
-> muessen also aus Eurer Erfahrung die "hilfemindernden Einnahmen" auch zu Anfang definitiv höher sein?
danke für Antworten schachmatt
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| So 28. Feb 2010, 22:49 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
Die ARGE hat keinerlei Recht, bei der geschätzten EKS "korrigierend" einzugreifen.
Ich würde aber auf jeden Fall in einem kurzen Anschreiben erwähnen, dass Du davon ausgehst, dass die in der EKS gelisteten Ausgaben als genehmigt angesehen werden. Damit provozierst Du zwar eventuell "Korrekturen " der ARGE auf der Ausgabenseite, aber nach meiner Meinung ist das besser, wenn Du das dann gleich zu Beginn durchkämpfst, als wenn am Ende des Bewilligungszeitraums "das dicke Ende" kommt.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| So 28. Feb 2010, 23:07 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 103
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
danke Koelsch,
wie ist denn der Ablauf, nachdem die ARGE die voraussichtliche EKS erhalten hat? Schickt die darüber dann einen Bescheid, dass anerkannt? Bzw. welche Reaktion MUSS von der ARGE hierzu erfolgen?? Wenn ich ein solches Schreiben beifüge, in dem ich davon ausgehe, dass die Ausgaben von mir als genehmigt angesehen werden...müsste mir die ARGE in anderem Falle dann schriftlich widersprechen? oder kann ich auch Nichtreaktion der ARGE als Einverständnis auslegen??
gruss schachmatt
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| So 28. Feb 2010, 23:39 |
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one_eyed_jack
Benutzer
Registriert: Do 31. Dez 2009, 05:09 Beiträge: 101
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
basieren deine voraussichtlichen einnahmen auf irgendwelchen fakten (zugesagte auftraege) oder sind die rein aus den fingern gesogen?
ich wuerde sie etwas hoeher ansetzen, den freibetrag kannst du ja zumindest ausnutzen (natuerlich nicht auf den euro genau, das wirkt dann etwas unglaubwuerdig).
hast du keine altersvorsorge oder sowas? das sind zwar keine betriebsausgaben, werden aber auch als gewinnmindernd wirksam (letzte seite der vorlaeufigen eks)
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| Mo 1. Mär 2010, 00:52 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 103
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
hi one_eyed_jack,
es gibt erste anfragen für kleine Aufträge. diese summen könnten sich daraufhin tatsächlich ergeben, evtl. auch etwas höher= evtl.!!. es ist, wie gesagt, eine an die erwartung angelehnte vorsichtige schätzung, weil ich mindere ja durch meine prognose vorab den bewilligten satz, ohne zu wissen, ob ich das dann auch tatsächlich reinbekomme (zahlungsmoral...) sollte es dann doch mehr sein, erfolgen ja die die vollständigen angaben in der abschliessenden eks. aber dann doch hier die frage: was meinst du mit etwas höhere Einnahmen ? ungefähr welche Grössenordnung sollte das schon sein???
ne, die zusätzliche Altersvorsorge hab ich da noch gar nicht berücksichtigt!! meinst du hier Riester zb.? da müsste ich dringend noch etwas unternehmen!
gruss schachmatt
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| Mo 1. Mär 2010, 01:35 |
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one_eyed_jack
Benutzer
Registriert: Do 31. Dez 2009, 05:09 Beiträge: 101
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
du hast 100 euro pro monat freibetrag, ich glaube das ist ueberall so. also 100 euro gewinn wird nicht angerechnet auf deinen alg2-regelsatz. falls ich da bloedsinn erzaehle und das ist regional unterschiedlich, wird mich sicher jemand korrigieren.
es sieht auf den ersten blick fuer deinen sachbearbeiter besser aus je mehr gewinn du machst, warum also nicht etwas mehr? wenn es es keine negativen folgen fuer dich hat.
ob eine private altersvorsorge fuer dich sinnvoll ist kann ich dir nicht sagen, wollte ich auch nicht behaupten. ich meinte nur WENN du eine hast, dass du die dann auch da eintragen kannst.
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| Mo 1. Mär 2010, 02:21 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 103
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
hi one_eyed_jack,
das sind schon gute Hinweise von Dir-die Überzeugung des SBs ist wichtig. Es ist aber an Einnahmen evtl. nur etwas erhöhbar aus jetziger Erwartung. mögliche negative folgen sind ja die vorabkürzung,wie gesagt. es ist für mich (wie wahrscheinlich für jeden existenzgründer aus ALG2) unerlässlich, dass zb. die miete und krankenkasse nicht vorab wegfällt! gibt es denn ungefähre Euro-Richtgrössen, die Du und andere Selbständige des Forums aus Ihrer Erfahrung für das Einkommen in der ersten vorrausschauenden EKS als Mindestgrösse ansehen??? ist meine oben genannte erste Aufstellung ein "NO-Go"?
gruss schachmatt
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| Mo 1. Mär 2010, 02:53 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
Wie ja schon von one_eyed_jack geschrieben, bis zu einem Bruttogewinn von € 600,00 im Bewilligungszeitraum dürfte es keinerlei Anrechnung/Kürzung geben. Reaktion auf dieses Schreiben bzgl. Anerkenntnis - optimal ist gar keine Reaktion oder ausdrückliche Zustimmung. Erfahrungen damit hab ich aber noch nicht, ich hab noch keine endgültige EKS zurück bekommen - ist vermutlich viel zu früh, die erste liegt ja erst seit nur wenig mehr als einem Jahr bei der ARGE zur Bearbeitung. 
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mo 1. Mär 2010, 08:40 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 103
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
hi koelsch, wenn das so ist mit der Verschleppung von EKS-Bearbeitungen, dann kann es also passieren, dass man erst viel später noch sein blaues Wunder mit einer Nachzahlung oder dergleichen erlebt, nicht wahr?
schachmatt
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| Mo 1. Mär 2010, 17:34 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
schachmatt hat geschrieben: hi koelsch, wenn das so ist mit der Verschleppung von EKS-Bearbeitungen, dann kann es also passieren, dass man erst viel später noch sein blaues Wunder mit einer Nachzahlung oder dergleichen erlebt, nicht wahr? Möglich ist das natürlich, denn es wäre sicher völlig falsch, die lange Bearbeitungszeit in einen Zusammenhang damit zu bringen, dass ich, und alle anderen mit bekannten Fälle von extrem langer Bearbeitungszeit, von der ARGE eine (bzw. in meinem Fall zwei) Nachzahlung(en) erwarten. Das ist ganz bestimmt nur reiner Zufall, denn wie man ja immer wieder von offizieller Seite hört, fördern die ARGEn die Selbstständigkeit nach Kräften. 
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mo 1. Mär 2010, 17:39 |
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one_eyed_jack
Benutzer
Registriert: Do 31. Dez 2009, 05:09 Beiträge: 101
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
ein blaues wunder sollte es nicht sein. du kannst dir ja selbst ausrechnen wieviel du zurueckzahlen musst oder nachgezahlt bekommst. wenn man was zurueckzahlen muss, und die ARGE troedelt ewig mit der bearbeitung, ist es wie ein zinsloses darlehen. doof ist es nur wenn man eine nachzahlung erwartet weil man weniger verdient hat als vermutet und dann troedeln sie rum.
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| Mo 1. Mär 2010, 17:42 |
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keindurchblickmehr
Benutzer
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 07:51 Beiträge: 1378
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
Nicht unbedingt kann man sich drauf verlassen, daß man auch tatsächlich etwas nachbezahlt bekommt...obwohl es anhand der Zahlen so sein sollte...Meine ARGE findet immer einen Grund...a.) die Bearbeitung/Zahlung hinauszuzögern... und b.) aus einer erwarteten grösseren Nachzahlung mal eben eine ganz kleine Nachzahlung zu machen...Dann kann man Widerspruch einlegen... 3 Monate warten...dann Untätigkeitsklage... dann Zahlungsklage... und schon wartet man mal ein Jahr auf sein Geld....
Deswegen hab ich im jetzigen BZW die Gewinne mal realistisch nach unten korrigiert...um gleich mehr Geld zu haben...Aber meine ARGE hat wieder mal nen Weg gefunden, die Gewinne im voraus um mehr als 100% zu meiner Vorschau zu korrigieren....
Wenn du dich also wirklich selbstständig machen willst....dann stell dich lieber im Vorfeld auf jede Menge Querelen ein.... dann ärgerts dich nicht so sehr, wenn es tatsächlich auch so kommt.
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| Mo 1. Mär 2010, 17:52 |
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MariaGabriella
Benutzer
Registriert: So 1. Nov 2009, 22:23 Beiträge: 136
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
Kenn ich gar nicht, Schachmatt, sowas hab ich nicht gemacht. Ich hab 2006 einfach angefangen. Ich glaub, da gabs noch keine EKS. Ja 100 E frei hast du, und darüber 20 Prozent, das weiß ich. Ich würde die Gewinne gaaaaaaaaaaaaaaanz vorsichtig kalkulieren. Du bist viel zu ängstlich, nach meinem Empfinden. Die lassen schon die Leute erst mal mal machen, so jedenfalls meine Erfahrung.
gruß MariaG
_________________ profil gelöscht
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| Mo 1. Mär 2010, 19:38 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 103
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
hallo MariaGabriella,
vieles von der Ängstlichkeit ist auch hervorgerufen durch die teilweise praktizierte ,aberwitzige Behandlung von Selbständigen, von der man ja auch im Forum viel lesen kann. Vorausschätzung möglichst niedrig machen= natürlich gerne- aber muss ja so sein, dass man "so" überhaupt starten darf.
gruss schachmatt
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| Mo 1. Mär 2010, 20:34 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
Mach die EKS mit so € 600 Gewinn, da kann niemand meckern. Es ist schon fast ein Wunder, wenn ein neues Gewerbe/Freiberuflichkeit nach 6 Monaten bereits ein positives Geschäftsergebnis zeigt (ARGE sieht das vermutlich nicht so - aber denen unterstellt man ja auch nicht, dass sie Ahnung haben  )
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mo 1. Mär 2010, 20:47 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 103
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
hi koelsch, danke für hinweis! nur zur abklärung: also mindest 600Eu im BWZ oder 600 Eu im Monat?
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| Mo 1. Mär 2010, 22:27 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
Im BWZ!!!!!
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mo 1. Mär 2010, 22:34 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 11557 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
schachmatt hat geschrieben: Vorausschätzung möglichst niedrig machen= natürlich gerne- aber muss ja so sein, dass man "so" überhaupt starten darf.
gruss schachmatt Zitat: Art 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis So steht es im Märchenbuch der Bundesrepublik Deutschland. Niemand kann dir den Start verbieten. Es sei denn, die Gewerbeordnung schreibt bestimmte Qualifikation wie z.B. den Doktortitel für die Herzverpflanzung vor.
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten 
In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.
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| Di 2. Mär 2010, 08:56 |
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Chaldo
Benutzer
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 00:19 Beiträge: 181 Wohnort: Freistaat Sachsen
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
Wie schon erwähnt. Privatversicherungen dazu zählt auch die Riester kann man nicht in der EKS geltend machen.Das zählt auch für Unfall,Haftpflicht etc. Nur tatsächlich benötigte betriebliche VS kannst du geltend machen.Deshalb auch bei Privatnutzung eine gewerbliche Rechtsschutz und betriebl.Haftpflicht abschliessen.Dabei Familie integrieren.Zur entgüldigen EKS. Da jeder Selbständige mehrere Widersprüche einlegt ist eine entgl.EKS nicht möglich da solange ein Bewilligungsbescheid mit Widerspruch belegt ist kein Abschluß gemacht werden kann. Ebenso gilt das für eventuelle Rückzahlungen.Erst nach abschl.Bescheid muß die Rückzahlung erfolgen.Wer also weiß das er Rückzahlen muß und nicht kann, belegt den Bescheid mit Widerspruch und hat die Zeit die sich die Argen immer lassen wenn wir etwas von ihnen wollen und monatelang warten müssen. Das heißt im Endeffekt, der Selbständige muß immer versuchen die Grenze zwischen vorläufiger EKS und Einkommen zu finden.Weil man es aber so will, immer weniger Einkommen angeben, da du enstandene Differenzen nur nach entgüldigen Bescheid nachgezahlt bekommst. Die zweite möglichkeit mit dem Neuantrag hatte ich im Forum schon einmal erläutert.
_________________ Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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| Di 2. Mär 2010, 10:13 |
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Chaldo
Benutzer
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 00:19 Beiträge: 181 Wohnort: Freistaat Sachsen
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 Re: vorausschauende EKS- Einnahmen zu gering?
schachmatt hat geschrieben: hallo MariaGabriella,
vieles von der Ängstlichkeit ist auch hervorgerufen durch die teilweise praktizierte ,aberwitzige Behandlung von Selbständigen, von der man ja auch im Forum viel lesen kann. Vorausschätzung möglichst niedrig machen= natürlich gerne- aber muss ja so sein, dass man "so" überhaupt starten darf.
gruss schachmatt Wenn Du deine Selbständigkeit beginnst werden vor deiner Türe 200 Kunden stehen und jeder wird dir 1000€ geben.nee nee.Fast jedes Unternehmen beginnt im roten Bereich also mach dir mal nicht soviel Sorgen, was andere denken oder wissen wollen. Die sitzen im warmen Büro.Laß sie machen und mach dein Ding.Für die bist du nur eine Nummer, dann sehe sie als unabdingbar notwendiges Übel.Wenn deine Kohle am Monatsende alle ist, weil du zu wenig beantragt hast, wird keiner kommen und mit dir zum Aldi einkaufen gehen!!!
_________________ Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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| Di 2. Mär 2010, 10:21 |
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