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9 M. Kur , Wohnung Kündigen
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Luke
Benutzer
Registriert: Mi 28. Okt 2009, 19:39 Beiträge: 395
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 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Guten Morgen ich habe mal eine frage.
Es geht dadrum , ich befinde mich immer noch im Krankenhaus, nun habe ich erfahren das ich eine Reha machen muss die 9Monate dauern soll. Derzeit habe ich eine eigene Wohnung aber ich denke mal wennich 9 Monate nicht zuhause bin werde ich die nicht mehr brauchen weil soweit es mir wieder gut geht werde ich wieder zur meiner Family ziehen.
Nun ist die frage erahte ich dann immer noch meine Leistung zu sicherung des Lebensunterhaltes? Bzw. den Nomralen Regelsatz von 359,00€ wenn ich mich dort im Kur ort anmelde ( Auf der Station )?
Weis da jemand vieleicht was , denn für mich wäre es wichtig die Wohnung habe ich schon lange nicht mehr Betretten weil ich Panik attacken habe ect wenn ich in der Ort zurück kehre wo meine Wohnung ist
Danke nochmal im vorraus.
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| So 21. Feb 2010, 09:46 |
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kleinchaos
Moderator
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39 Beiträge: 7921 Wohnort: Leipzig
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Hallo Luke, laut § 22 SGB 2 gibt es da keine Einschränkungen. Das heißt, die ARGE zahlt weiter deine Miete. Oder die Rentenversicherung, je nach dem wer Träger der Kur ist.
Den Regelsatz erhältst du auf jeden Fall 6 Monate lang. Danach sollte das Betreuungsgeld der Rentenversicherung einsetzen. Bitte erkundige dich dazu genauer beim Sozialarbeiter deiner Station und bei der ARGE.
_________________ "Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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| So 21. Feb 2010, 10:01 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Wer ist Träger dieser REHA?
Wie alt bist du?
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| So 21. Feb 2010, 10:15 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Frage ist auch, bist du erwerbsfähig? Da ist einiges formuliert. f27t898-bsg-leistungen-stationaerer-unterbringung-b-14-7b-as-16-07-r.htmlNachdem, was du oben schreibst, wäre die zu kündigen kündigen und du solltest Sozialhilfe beantragen und wegen Rente nachfragen.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| So 21. Feb 2010, 11:23 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Hier noch ein aktueller Beschluss: f27t4011-sg-koeln-s-32-as-290-10-er-zu-alg-ii-bei-stationaerer-unterb.htmlDarin wird auf die Prognosestellung verwiesen.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mi 24. Feb 2010, 08:51 |
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Luke
Benutzer
Registriert: Mi 28. Okt 2009, 19:39 Beiträge: 395
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Also der Stand der dinge ist so , ich bin momentan nicht erwärbsfähig bzw darf nicht Arbeiten bis die Kur begonnen hat also nicht mal 3 Std.
Ich will auch wieder zur meiner Family ziehen so haben wir das Beschlossen nun ist die frage was erhalte ich dann für ein Geld
ALg2 oder Sozialhilfe weis da jemand Bescheid
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| Fr 26. Feb 2010, 21:21 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Ich zitier mal aus der DA zum § 8 SGB II Rz 8.1 bis 8.2a - da dürfte es klar drin stehen: Zitat: 1.1 Definition Erwerbsfähigkeit (1) Nach der weit gefassten Definition des § 8 Abs. 1 ist bereits derjenige als erwerbsfähig anzusehen, welcher die Voraussetzungen einer vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt. Der Begriff der vollen Erwerbsminderung lehnt sich an die Bestimmungen des Rentenrechts an. Danach ist Erwerbsfähigkeit nur dann zu verneinen, wenn der Hilfebedürftige wegen Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, in absehbarer Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Bei der Entscheidung sind einerseits die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit der Person und andererseits damit eventuell in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen zu berücksichtigen. Alle sonstigen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit hindernden bzw. einschränkenden Tatbestände (z. B. Kindererziehung) stellen folglich keine Ausschlusstatbestände in diesem Sinne dar.
(2) Als „absehbare Zeit“ in diesem Sinne ist in Anlehnung an § 7 Abs. 4 und § 125 SGB III ein Zeitraum von bis zu 6 Monaten anzusehen. Demnach ist auch erwerbsfähig, wer die gesundheitlichen Voraussetzungen innerhalb von sechs Monaten erfüllen wird.
Wird eine nicht dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von länger als 6 Monaten, prognostiziert, liegen die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II (Alg II) nicht vor. Sofern die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft gegeben ist, kann ein Anspruch auf Sozialgeld bestehen. Ist die Erwerbsfähigkeit dann anlässlich eines Weiterbewilligungsantrages erneut zu prüfen, ist eine erneute Prognoseentscheidung erforderlich. Ergibt diese, dass die Erwerbsunfähigkeit fortbesteht, jedoch voraussichtlich innerhalb der nächsten 6 Monate enden wird, ist die Voraussetzung für den Bezug von Alg II nunmehr ab Beginn des neuen BWZ erfüllt.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Fr 26. Feb 2010, 21:53 |
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Luke
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Registriert: Mi 28. Okt 2009, 19:39 Beiträge: 395
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Nun mal für so doofe wie für mich ,
Ich werde def. 9 Monate nicht erwärbsfähig sein das steht auf jeden fall fest...
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| Fr 26. Feb 2010, 22:08 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10047
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Also wirst Du erst mal Sozialgeld erhalten für 6 Monate und danach dann wieder "normal" ALG II (nach entsprechendem Antrag zum Ende der ersten 6 Monate).
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Fr 26. Feb 2010, 22:19 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Es kommt auch auf die Prognose an. Ist diese günstig, bleibst du eventuell in ALG II. Bei ungünstiger Prognose greift dann die Sozialhilfe.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Fr 26. Feb 2010, 22:30 |
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Luke
Benutzer
Registriert: Mi 28. Okt 2009, 19:39 Beiträge: 395
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Alles Klar danke euch nochmal für die Hilfe werde euch auf dem laufenden halten.
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| Sa 27. Feb 2010, 06:07 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Kleiner Hinweis noch: bei der Sozialhilfe gibt es die U25 nicht.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Sa 27. Feb 2010, 10:07 |
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Luke
Benutzer
Registriert: Mi 28. Okt 2009, 19:39 Beiträge: 395
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Hi
Ich bin genau 25 , ich regel das erstmal mit dem Vermieter dann schauen wir das der dazu sagt die Wohnung möchte ich eh nicht behalten daher , weis garnicht wann ich das Letze mal da war!!
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| Mo 1. Mär 2010, 16:55 |
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Luke
Benutzer
Registriert: Mi 28. Okt 2009, 19:39 Beiträge: 395
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Nochmal ne frage
Was wäre eigentlich wenn ich mich bei einen Bekannten Anmelde
würde ich dann als Untermiete ALG2 Bezug bekommen ??
Also den Regelsatz von 359€?
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| Mo 8. Mär 2010, 17:31 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Frage ist, ob du überhaupt ALG II bekommst. Wenn du nicht erwerbsfähig bist in absehbarer Zeit (6 Monate sind das) oder keine Prognose gestellt werden kann, dann musst du Leistungen nach SGB XII beantragen.
Wo wohnst du jetzt und wo hältst du dich auf?
Hast du einen Sozialarbeiter als Ansprechpartner?
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mo 8. Mär 2010, 18:08 |
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Luke
Benutzer
Registriert: Mi 28. Okt 2009, 19:39 Beiträge: 395
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Ich bin mommentan wieder zuhause also derzeit bei meinen Kindern weil in meine Wohnung möchte ich nicht wieder zurück
ich habe morgen eh ne Termin beim Arbeitsamt bzw Fallmanager
Also von mir aus würde ich jederzeit aus der Wohnung ausziehen bringt mir ja nix in der Kur
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| Mo 8. Mär 2010, 18:33 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Du bist AU, aber nicht in deiner Wohnung. Hast du die ARGE informiert? Du beziehst doch noch ALG II? Oder wohnen deine Kinder um die Ecke?
Meine Frage nach dem Sozialarbeiter wurde nicht beantwortet.
Wenn du die Bedingungen des SGB II erfüllst § 7 steht dir ALG II auch zu. Allerdings hast du geschrieben, dass du nicht erwerbsfähig bist. Und damit sollte Sozialhilfe greifen.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mo 8. Mär 2010, 18:47 |
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Luke
Benutzer
Registriert: Mi 28. Okt 2009, 19:39 Beiträge: 395
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
meine kinder wohnen um die ecke, ne die arge weis das nicht so wirklich ...
und nein habe kein sozialarbeiter
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| Mo 8. Mär 2010, 19:32 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Wegen Anmietung der Wohnung/Zimmers, das ändert die Bedürftigkeit nicht. Allerdings bei den KdU auf Angemessenheit achten. Und der Untervermietet, sollte das seinen Vermieter mitteilen. Ob ALG II oder Sozialhilfe? 
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| Mo 8. Mär 2010, 19:36 |
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Luke
Benutzer
Registriert: Mi 28. Okt 2009, 19:39 Beiträge: 395
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 Re: 9 M. Kur , Wohnung Kündigen
Ja das werde ich auf jeden fall beachten habe dir mal ne Pn geschrieben und meine frage nochmal genauer erläuter!
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| Mo 8. Mär 2010, 19:40 |
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