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 Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren 
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Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Solange deine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit andauert (Kündigungsfrist) gilt die EAO für dich nicht.

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Ich bin freundlich, aber selten (/:)

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Mo 1. Mär 2010, 18:45
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Registriert: Mi 8. Okt 2008, 12:44
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
schlaraffenland hat geschrieben:

Habe ich mich verhaspelt? Wo?


Leg nicht jedes Wort auf die Goldwaage, Du bewegst Dich doch recht geschickt zwischen den §§.

Was ich unterschwellig andeuten wollte: Übertreib es nicht. :frieden1:


Mo 1. Mär 2010, 18:58
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Günter hat geschrieben:
Solange deine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit andauert (Kündigungsfrist) gilt die EAO für dich nicht.


Sieht so aus. Aber stattdessen (?!) greifen andere Gesetze und Hinweise in DA's - siehe mein erster Beitrag in diesem Thread:

Wenn ich mich nicht auf einen Stellenvorschlag mit RFB bewerbe als Arbeitssuchender, weil ich zu lange ortsabwesend war, gibt es eine Sperre.

Wenn ich als Arbeitssuchender eine Einladung zu einem Termin beim AA bekomme, und ich erscheine dort nicht, weil ich ortsabwesend bin, gibt es eine Sperre.

De facto gilt - meiner Meinung nach - also auch die EAO auch für Arbeitssuchende.


Mo 1. Mär 2010, 19:00
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Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
Beiträge: 11580
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Hätte der Bauer Enten gekauft, wären die Hühner nicht ertrunken.

Während deiner sozialversicherungspflichtige Tätigkeit musst du dich bei deinem SB nicht melden, abmelden oder Schuhe putzen gehen.

Meinst du ein Montagearbeiter ist während der Kündigungsfrist zu Hause? Oder wenn du Urlaub mit deinen schulpflichtigen Kindern gebucht hast (Ferien) bleibst du zu Hause?

Beraubt euch doch nicht selber eurer Rechte.

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Mo 1. Mär 2010, 19:35
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Günter hat geschrieben:
Beraubt euch doch nicht selber eurer Rechte.


Also: Sperre einhandeln, Widerspruch einlegen (wird wahrscheinlich abgelehnt) und dann wohl klagen müssen, wahrscheinlich durch mehrere Instanzen hindurch.

Aber ich hab momentan sowieso nicht unbedingt das Bedürfnis, wochenlang am einem anderen Ort zu sein.


Mo 1. Mär 2010, 20:39
Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
http://www.elo-forum.org/alg-ii/52784-e ... tiger.html

:bravo:


Mi 10. Mär 2010, 18:15
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Eines hat michaelulbricht da aber übersehen: sowohl die Fahrt zum Ort der Bewerbung als auch die Finanzierung muss vorher beantragt werden ...

_________________
Viele Grüße,
angel

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Ich habe mich verirrt.
Ich bin weg, um nach mir zu suchen.
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin,
sagt mir bitte, ich soll hier warten.


Mi 10. Mär 2010, 18:36
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Nur wenn er Kosten erstattet haben will. Erstattet der AG die Kosten, dann braucht er keinen Antrag zustellen. Nur den Nachweis sollte er dann erbringen.

Bei uns werden Termine rechtzeitig bekannt gegeben, so dass man sich abmelden kann.

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LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


Mi 10. Mär 2010, 18:41
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Registriert: Sa 8. Aug 2009, 19:28
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Emmaly hat geschrieben:
Bei uns werden Termine rechtzeitig bekannt gegeben, so dass man sich abmelden kann.


Da hast du aber noch kein Bewerbungsgespräch bei einer ZAF gehabt, da heisst es am abend vorher kommen sie um 8:00 vorbei dann nach dem Gespräch unterschreiben sie jetzt, dann können sie heute um 14:00 da und da anfangen.

Ausserdem reicht es nicht mit vorher beantragen aus, das man es unter Zeugen in den Postkasten wirft?

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Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen


Mi 10. Mär 2010, 18:48
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Beiträge: 10065
Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Der Typ ist mir schon verschiedentlich als kaum erträglicher Klugsch... aufgefallen
  1. Die EAO rechtfertigt keine Leistungskürzungen - sollte solch ein Fachmann eigentlich wissen
  2. Hat er schon mal versucht, sich einen Initiativbewerbungstermin auch noch schriftlich bestätigen zu lassen? Die Arbeitgeber sind da sicher nicht übermäßig begeistert.
  3. Was ist mit dem Tag danach? - Da wird er nachweisen müssen, dass er dann wieder zu Hause war.
  4. Er fährt am 1.3. nach Milano, macht am 2.3. dort den "Besuch", fährt am 10.3. wieder nach Hause und findet im Briefkasten eine Einladung für den 9.3., die am 8.3. im Kasten war.
  5. Und wie erklärt er dann der ARGE die Barabhebung per EC-Karte vom z.B. 8.3. in Milano?

Der Typ ist der felsenfesten Überzeugung SB's und Richter werden nur aus der Spezies der Vollidioten ausgewählt, aber es gibt ja ihn, die Lichtgestalt.

Sucht mal nach dem Schwachsinn den er zum Thema EKS in die Gegend unentwegt trötet - da kann man bestenfalls noch drüber lachen.

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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Mi 10. Mär 2010, 18:55
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Koelsch hat geschrieben:
Der Typ ist der felsenfesten Überzeugung SB's und Richter werden nur aus der Spezies der Vollidioten ausgewählt


Ich gehe auch davon aus, dass ein Richter bei einer derartigen OA erst mal hellhörig wird ...


Mi 10. Mär 2010, 19:14
Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
angel6364 hat geschrieben:
Eines hat michaelulbricht da aber übersehen: sowohl die Fahrt zum Ort der Bewerbung als auch die Finanzierung muss vorher beantragt werden ...


Stimmt. Die Fahrt muss bewilligt werden, siehe § 3 Abs. 1 der EAO.

Naja, hab mich erst scheckig gekichert ob des Eintrags da beim Elo-Forum, aber dachte mir schon irgendwie, dass das ja zu einfach wäre ...


Zuletzt geändert von schlaraffenland am Mi 10. Mär 2010, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.

Mi 10. Mär 2010, 19:21
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Beiträge: 7938
Wohnort: Leipzig
Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Zitat:
Naja aber Sozial ist was Arbeit schafft.
Deswegen ja auch Widersprüche und Klagen Klagen Klagen.
Dadurch wird mann immer Sozialer.
:arge: :arge: :arge: :lachen1:
Seltsame Auffassung

_________________
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg


Mi 10. Mär 2010, 19:22
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
kleinchaos hat geschrieben:
Zitat:
Naja aber Sozial ist was Arbeit schafft.
Deswegen ja auch Widersprüche und Klagen Klagen Klagen.
Dadurch wird mann immer Sozialer.
:arge: :arge: :arge: :lachen1:
Seltsame Auffassung


Dann würde ich mich glatt selbst verklagen :totlach:


Mi 10. Mär 2010, 19:30
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Registriert: Mo 23. Feb 2009, 13:04
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
Hi

Bei einer Bewerbungsfahrt ist folgendes NICHT richtig:

Stimmt. Die Fahrt muss bewilligt werden, siehe § 3 Abs. 1 der EAO (außer bei Kostenerstattungswillen)

Diese Fahrt muß nicht bewilligt werden, weil laut § 2 SGBII jeder dazu verpflichtet ist (Verringerung/Beendigung der Hilfebedürftigkeit). Ich benötige KEINE Bewilligung, wenn ich ein Gesetz befolgen muß (Beispiel: Ich muß den Polizisten nicht fragen, ob ich bei "grün" fahren darf, es ergibt sich aus dem Gesetz).

Gruß
Ernie


Mi 10. Mär 2010, 19:38
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Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
sleepy5580 hat geschrieben:
Emmaly hat geschrieben:
Bei uns werden Termine rechtzeitig bekannt gegeben, so dass man sich abmelden kann.


Da hast du aber noch kein Bewerbungsgespräch bei einer ZAF gehabt, da heisst es am abend vorher kommen sie um 8:00 vorbei dann nach dem Gespräch unterschreiben sie jetzt, dann können sie heute um 14:00 da und da anfangen.

Ausserdem reicht es nicht mit vorher beantragen aus, das man es unter Zeugen in den Postkasten wirft?

Wenn die ZAF-Bewerbung nicht von der AA kam, bei Einladung vorher genau klären, wie die Stelle aussieht. Die füllen gerne mal ihren Pool auf, ohne das es wirklich um eine Stelle geht. Man kann eine Einladung glatt weg ablehnen, wenn man keine Stellenbeschreibung bekommt. Man muss sich ja vorbereiten auf ein Vorstellungsgespräch. Scheinbar ködern einige ZAFs mit schwammigen Bezeichnungen und unbefristeter Stelle.
Bei ALG 1 gibt es in der Zumutbarkeit die Einschränkungen. Weniger als ALG 1 solltest du nicht netto haben.
Noch was ist zu beachten: was ist AG-Ort, Einsatzgebiet und was gibt es an Spesen bzw. Zuschläge.

_________________
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


Mi 10. Mär 2010, 19:45
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Registriert: Sa 8. Aug 2009, 19:28
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Wohnort: Münsterland
Beitrag Re: Arbeitssuchend, Ortsabwesenheit und Sperren
quinky hat geschrieben:
Hi

Bei einer Bewerbungsfahrt ist folgendes NICHT richtig:

Stimmt. Die Fahrt muss bewilligt werden, siehe § 3 Abs. 1 der EAO (außer bei Kostenerstattungswillen)

Diese Fahrt muß nicht bewilligt werden, weil laut § 2 SGBII jeder dazu verpflichtet ist (Verringerung/Beendigung der Hilfebedürftigkeit). Ich benötige KEINE Bewilligung, wenn ich ein Gesetz befolgen muß (Beispiel: Ich muß den Polizisten nicht fragen, ob ich bei "grün" fahren darf, es ergibt sich aus dem Gesetz).

Gruß
Ernie



Und genau aus diesem Grund lebe und arbeite ich jetzt nicht in Paris ;), da damals die Kosten für ein konkretes Bewerbungsgespräch nicht bezahlt wurden, aber das ist eine längere Geschichte.

Emmaly hat geschrieben:
sleepy5580 hat geschrieben:
Emmaly hat geschrieben:
Bei uns werden Termine rechtzeitig bekannt gegeben, so dass man sich abmelden kann.


Da hast du aber noch kein Bewerbungsgespräch bei einer ZAF gehabt, da heisst es am abend vorher kommen sie um 8:00 vorbei dann nach dem Gespräch unterschreiben sie jetzt, dann können sie heute um 14:00 da und da anfangen.

Ausserdem reicht es nicht mit vorher beantragen aus, das man es unter Zeugen in den Postkasten wirft?

Wenn die ZAF-Bewerbung nicht von der AA kam, bei Einladung vorher genau klären, wie die Stelle aussieht. Die füllen gerne mal ihren Pool auf, ohne das es wirklich um eine Stelle geht. Man kann eine Einladung glatt weg ablehnen, wenn man keine Stellenbeschreibung bekommt. Man muss sich ja vorbereiten auf ein Vorstellungsgespräch. Scheinbar ködern einige ZAFs mit schwammigen Bezeichnungen und unbefristeter Stelle.
Bei ALG 1 gibt es in der Zumutbarkeit die Einschränkungen. Weniger als ALG 1 solltest du nicht netto haben.
Noch was ist zu beachten: was ist AG-Ort, Einsatzgebiet und was gibt es an Spesen bzw. Zuschläge.


Nunja ich hab nur gesagt wie ich damals meinen unbefristeten ZAF-Job bekommen habe den ich dann auch nur schwer wieder los wurde als ich woanders anfangen konnte. Zuschläge ist in allen Tarifverträgen fast identisch, da kommen sie nur mit Equal pay drum rum Spesen ist in einigen auch geregelt ansonsten muss man sich nur über die Höhe verhandeln um etwas mehr als die tatsächlichen kosten erstattet zu bekommen und das Einsatzgebiet sollte man auf jeden Fall klar definieren wenn man Kinder hat.

_________________
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen


Mi 10. Mär 2010, 19:47
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