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Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 104
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 Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Hallo liebes Forum, hier geht es um die Frage, welchen Nachweispflichten man in der selbständigenabteilung im allgemeinen nachzukommen hat..... 1) Daten zu Kunden muss ich vorab mündlich bzw. per Kopie Detail-Auskünfte geben zu den ersten Kunden insofern: genaue Adressen, Ansprechpartner, was dort an Auftrag zu machen wäre, was ich hier genau verdienen würde/könnte etc.....? Darf ich diese Daten u. Auskünfte, ungeachtet der Tätigkeit, die ich ausführen möchte GENERELL für mich behalten? -> oder muss es dann dafür einen bestimmten triftigen Grund für geben: zb. ich wäre psychologischer Berater und müsste dann sensible Klientendaten nennen.....(bin ich ja nicht  ) Wie kann man dann seine "Geheimhaltung" der Daten am besten argumentieren- ohne, dass man den SB gleich zu sehr verärgert? 2) was muss im Laufe des BWZ bei der Selbständigenabteilung betreffend betrieblicher Aktivität zwischendurch vorgelegt werden? -zb. monatlich bzw. stichprobenartig auf Anfrage..... -KTO-Auszüge (auch hier geschwärzt bzw. "geweisst" in punkto Kundenname möglich? -Rechnungen? gruss schachmatt
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| So 14. Mär 2010, 17:01 |
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MariaGabriella
Benutzer
Registriert: So 1. Nov 2009, 22:23 Beiträge: 136
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Kontoauszüge, Rechnungen. Kundenadressen geht keinen was an, Namen auch nicht. Ich hab so einen Wisch unterschrieben, dass Privatkunden oft keine Rechnung wollen, dass aber Zahlungseingang (-beleg) über Kontoauszug als Nachweis reicht. Ich liefer das ales halbe Jahr mit der EKS ab.
gruß MariaG
_________________ profil gelöscht
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| So 14. Mär 2010, 17:11 |
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Emmaly
Administrator
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12 Beiträge: 4481 Wohnort: Land Brandenburg
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Zu 1. Kundendaten sollten als sensible Daten gehandhabt werden und gehören nicht weitergeben. Am besten im Vertrag festhalten, dass Kundendaten nicht weitergegeben werden.
zu 2. auf Anfrage, oder wenn sich was wesentliches ändert.
_________________ LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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| So 14. Mär 2010, 17:13 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10065
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Wie MariaGabriella richtig schreibt - ARGE hat Anspruch auf die Daten/Unterlagen, die für die Leistung erheblich sind Zitat: § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen (1) 1 Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, Kundendaten sind für die Leistung nicht erheblich, erheblich sind nur Zahlen.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| So 14. Mär 2010, 17:16 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 104
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Vielen lieben Dank für Eure guten Auskünfte! zu Emmalys Beitrag: "Am besten im Vertrag festhalten, dass Kundendaten nicht weitergegeben werden." eine Frage: Ich könnte also zb. in der Auftragsbestätigung für einen Dienstleistungsauftrag zusetzen: "Selbstverständlich komme ich auch Ihrem Wunsch nach, Ihre Daten nicht weiterzugeben.." oder so? ich glaube das muesste noch professioneller formuliert werden, weiss aber leider nicht wie....  falls ihr bessere Beispiele habt würd es mich freuen! gruss schachmatt
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| So 14. Mär 2010, 17:33 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10065
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Ich hab das in meinen AGB's drin - lade ich morgen mal hier hoch, sind auf dem Bürorechner. Und die AGB's sind natürlich Bestandteil aller Verträge. Aber aufpassen, wenn Du mit privaten Endverbrauchern zu tun hast, passen meine AGB's nicht so richtig, ich hab keine Privatkunden.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| So 14. Mär 2010, 17:39 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 104
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
ja das wäre nett, wenn dir möglich, Koelsch! im Grunde müsste aber doch insbes. auf Kundenseite(!) die Geheimhaltungsklausel dann in den AGB´s stehen, dass weitergabe von den Daten nicht erwünscht ist,oder?
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| So 14. Mär 2010, 17:57 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10065
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Wieso - die AGB's binden Dich genauso wie die Kunden - und wenn Du da drin hast, dass die Daten nicht weitergegeben werden, dann ist das für Dich verbindlich und Deine Kunden dürfen sich drauf verlassen.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| So 14. Mär 2010, 18:02 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 104
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Koelsch danke, das ist sehr plausibel!
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| So 14. Mär 2010, 18:15 |
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MariaGabriella
Benutzer
Registriert: So 1. Nov 2009, 22:23 Beiträge: 136
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Geheimhaltungsklausel gehört in die AGBs, nicht in Rechnungen/sonstige Verträge.
gruß MariaG
_________________ profil gelöscht
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| So 14. Mär 2010, 19:06 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 104
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
thx MariaG- ich lerne dazu! schachmatt
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| So 14. Mär 2010, 21:05 |
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Pegasus
Benutzer
Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31 Beiträge: 886
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Ich soll auch bis morgen etliche Kontoauszüge vorlegen. Ich habe alle Daten (Empfänger, Betreff etc.) geschwärzt, mit den netten Hinweis, dass die Personen mir keine Genehmigung zur Weitergabe ihrer Daten gegeben haben und die Daten nicht wichtig für die Leistung sind. Lediglich die Beträge sind lesbar.
Peg - Schau wir mal, was nun kommt.
_________________ Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906) Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!
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| So 14. Mär 2010, 21:08 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10065
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Pegasus hat geschrieben: Ich soll auch bis morgen etliche Kontoauszüge vorlegen. Ich habe alle Daten (Empfänger, Betreff etc.) geschwärzt, mit den netten Hinweis, dass die Personen mir keine Genehmigung zur Weitergabe ihrer Daten gegeben haben und die Daten nicht wichtig für die Leistung sind. Lediglich die Beträge sind lesbar.
Peg - Schau wir mal, was nun kommt. Ich tippe mal - nix.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| So 14. Mär 2010, 21:18 |
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Pegasus
Benutzer
Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31 Beiträge: 886
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Ach Koelsch,
die ARGEN sind wie Wundertüten. Mal Luft mal "Geschenke"
_________________ Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906) Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!
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| So 14. Mär 2010, 21:27 |
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Günter
Moderator
Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58 Beiträge: 11580 Wohnort: Berliner in Potsdam
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
_________________ Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN
Ich bin freundlich, aber selten 
In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.
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| So 14. Mär 2010, 21:35 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 104
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
hei Peg,
wäre sehr gespannt dann zu erfahren, was die Wundertüten-Arge dir dazu sagt! wünsche dir auf jedenfall, dass es reibungslos von statten geht.
erteilst Du deinen Hinweis zur Schwärzung denn nur mündlich direkt beim SB, oder reichst du diesen Hinweis sogar schriftlich mit dazu ein...??
gruss schachmatt
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| So 14. Mär 2010, 21:38 |
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schachmatt
Benutzer
Registriert: Sa 6. Feb 2010, 23:31 Beiträge: 104
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Vielen Dank Günther für die Links zu den Threads! (geht ja ganz schön zur sache da...  )
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| So 14. Mär 2010, 21:49 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10065
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Ich teil der ARGE nix mit zur Schwärzung, ich schwärze einfach und gut ist's. Eine meine sehr vielen SB's meinte dann auch (Februar letzten Jahres) das ist ok, Kundendaten gehen uns nichts an - einer der wenigen Fälle, wo ich an der Aussage der ARGE nix auszusetzen hatte. 
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| So 14. Mär 2010, 22:01 |
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Koelsch
Administrator
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26 Beiträge: 10065
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
Sodele, wie versprochen hier meine AGB - Datenschutz ist § 10.
Aber nochmals der Hinweis, die passen nicht, wenn man an private Endabnehmer liefert, der Datenschutzparagraph kann aber nach meiner Meinung in andere AGB's übernommen werden.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
_________________ Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären. Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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| Mo 15. Mär 2010, 10:01 |
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Pegasus
Benutzer
Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31 Beiträge: 886
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 Re: Nachweispflichten bei der Selbständigenabteilung....
schachmatt hat geschrieben: hei Peg,
erteilst Du deinen Hinweis zur Schwärzung denn nur mündlich direkt beim SB, oder reichst du diesen Hinweis sogar schriftlich mit dazu ein...??
gruss schachmatt Ich habe mir angewöhnt, alles nur noch schriftlich zu machen. Lade mal mein Anschreiben hoch. Als besonderes Bonbon: achte mal auf den Hinweis über der Empfängeradresse. Peg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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| Mo 15. Mär 2010, 13:28 |
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