Aktuelle Zeit: So 5. Feb 2012, 09:07

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Forumsregeln


Die Forumsregeln lesen



Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 76 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste
 Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss 
Autor Nachricht
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Welch ein Chaos, meine Birne brummt.

Ich habe mal die Anschreiben des RA als PDF online. Leider etwas unscharf, da alles auf Termorolle.
Was mir dabei besonders aufgefallen ist, habe ich rot gekennzeichnet.
Allgemein ra-forum_a1pdf.pdf
1. Brief ra-forum_b1pdf.pdf
2. Brief ra-forum_c1pdf.pdf
3. Brief ra-forum_d1pdf.pdf
4. Brief ra-forum_e1pdf.pdf

Zitat:
Des weiteren ist nicht nachvollziehbar, warum die Rückforderung gegenüber meiner Mandantin niedriger ausfällt als gegenüber ihrem Mann, welcher ebenfalls eine Rückforderung erhalten hat

In einen anderen Schreiben ist das Ganze umgekehrt, wir sind ja zwei Personen, gelle.

Zitat:
Des weiteren müssen Sie als Kleingewerbetreibende keine Mehrwertsteuer ausweisen und können diese aber auch fiskalisch vorab absetzen

Ups - das kann so nicht richtig sein. In der Einkommenssteuererklärung hat mein Steuerberater alle Kosten (Bruttobeträge) aufgeführt. Oder interpretiere ich das Zitat falsch?

Zitat:
Rein vorsorglich stelle ich den Antrag für alle gegenüber meinen Mandanten erlassenen Beischeide gemäß § 44 DGB X eine Überprüfung, ob die Mietkosten vollständig übernommen worden sind und wenn nicht, eine Berichtigung zu Gunsten meiner Mandanten zu veranlassen.


Mhhhh ich hatte 2008 einen Widerspruch wegen zu niedriger KDU. Habe die Ordner noch nicht vom RA zurück, aber ich meine, das die KDU in einen neuen Bescheid korrekt war.

Zitat:
Daher fordere ich Sie auf binnen eines Monats nach Erhalt meines Schreibens mir die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus welcher sich die Beträge der Rückforderung zusammensetzen. Ich weise Sie jetzt schon vorsorglich daraufhin, dass ich nach Ablauf dieser Frist meiner Mandantin zu einer Untätigkeitsklage raten werde, da jetzt schon die fristen für eine Untätigkeitsklage gegeben wären.


Ich sehe schon, dass ich bei der Arge als "schwarzes Schaf" geführt werde. Dort mag man keine Aufmüpfigen. Wie immer heißt es jetzt: bitte warten....

Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Mi 10. Mär 2010, 19:55
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10047
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Ich schmier mal - Schmieren kann ich dezeit nur in einem Punkt.
Pegasus hat geschrieben:
Welch ein Chaos, meine Birne brummt.

Ich habe mal die Anschreiben des RA als PDF online. Leider etwas unscharf, da alles auf Termorolle.
Was mir dabei besonders aufgefallen ist, habe ich rot gekennzeichnet.
Allgemein ra-forum_a1pdf.pdf
1. Brief ra-forum_b1pdf.pdf
2. Brief ra-forum_c1pdf.pdf
3. Brief ra-forum_d1pdf.pdf
4. Brief ra-forum_e1pdf.pdf

Zitat:
Des weiteren ist nicht nachvollziehbar, warum die Rückforderung gegenüber meiner Mandantin niedriger ausfällt als gegenüber ihrem Mann, welcher ebenfalls eine Rückforderung erhalten hat

In einen anderen Schreiben ist das Ganze umgekehrt, wir sind ja zwei Personen, gelle.

Zitat:
Des weiteren müssen Sie als Kleingewerbetreibende keine Mehrwertsteuer ausweisen und können diese aber auch fiskalisch vorab nicht absetzen

Ups - das kann so nicht richtig sein. In der Einkommenssteuererklärung hat mein Steuerberater alle Kosten (Bruttobeträge) aufgeführt. Oder interpretiere ich das Zitat falsch?

Zitat:
Rein vorsorglich stelle ich den Antrag für alle gegenüber meinen Mandanten erlassenen Beischeide gemäß § 44 DGB X eine Überprüfung, ob die Mietkosten vollständig übernommen worden sind und wenn nicht, eine Berichtigung zu Gunsten meiner Mandanten zu veranlassen.


Mhhhh ich hatte 2008 einen Widerspruch wegen zu niedriger KDU. Habe die Ordner noch nicht vom RA zurück, aber ich meine, das die KDU in einen neuen Bescheid korrekt war.

Zitat:
Daher fordere ich Sie auf binnen eines Monats nach Erhalt meines Schreibens mir die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus welcher sich die Beträge der Rückforderung zusammensetzen. Ich weise Sie jetzt schon vorsorglich daraufhin, dass ich nach Ablauf dieser Frist meiner Mandantin zu einer Untätigkeitsklage raten werde, da jetzt schon die fristen für eine Untätigkeitsklage gegeben wären.


Ich sehe schon, dass ich bei der Arge als "schwarzes Schaf" geführt werde. Dort mag man keine Aufmüpfigen. Wie immer heißt es jetzt: bitte warten....

Peg


Ansonsten liest sich das alles sehr erfreulich, der Anwalt scheint ein gesundes Gebiß zu haben. :bravo:

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Mi 10. Mär 2010, 20:31
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Jep koelsch genau das rote NICHT meine ich. Das ist der RA etwas durch den Wind gelle.

Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Do 11. Mär 2010, 09:44
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10047
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Hat er halt vertippt - oder will testen, ob wenigsten Grundbegriffe bei ARGE vorhanden sind. So was kommt vor und ist letztlich bedeutungslos. Jeder Mensch mit ganz wenig Ahnung, weiß was gemeint ist.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Do 11. Mär 2010, 09:52
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Er hat das Wort nur vergessen.
War im Stress, da ein neuer Mandant auf den letzten Drücker kam. Dabei hat er meinen Ordnungssinn gelobt...meine Unterlagen sind fein nach Leistungszeitraum abgeheftet.

Macht Sinn, wenn man etwas länger Leistungen in Anspruch nehmen muss.
Peg

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Do 11. Mär 2010, 14:53
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10047
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Pegasus hat geschrieben:
Er hat das Wort nur vergessen.
War im Stress, da ein neuer Mandant auf den letzten Drücker kam. Dabei hat er meinen Ordnungssinn gelobt...meine Unterlagen sind fein nach Leistungszeitraum abgeheftet.

Macht Sinn, wenn man etwas länger Leistungen in Anspruch nehmen muss.
Peg


Ganz so ordentlich sind meine Unterlagen nicht abgeheftet :verlegen: , aber ich finde alles innerhalb von Minuten!

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Do 11. Mär 2010, 15:19
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Wie soll ich das nun deuten? :
Heute kommt ein Außendienstmitarbeiter.
O-Ton: "es waren Postrückläufer und er sollte nur mal nachschauen, was dort los ist."
Er schaut sich den Briefkasten an und sagt, na da ist doch einer mit Namen.

Ich habe nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, das ich gleich beim Erstantrag gebeten habe, den Adresszusatz wie Hofgebäude, Hinterhaus oder Garagenhof zu benutzen, da hier die Zusteller wechseln. Na ja er meint, das kommt schon mal vor, das die Zusteller etwas nicht finden.

Dann habe ich gesagt, das ich bereits einen RA eingeschaltet habe, da die ARGE einfach nicht reagiert. Zudem ist nicht mehr viel Zeit, denn die Frist einer Untätigkeitsklage läuft bald ab. Sagt er doch glatt, ich solle einfach mal zum SB gehen.

Ne sage ich, das mache ich nicht weil ich alles schriftlich haben möchte, was ja auch seitens der ARGe vorteilhaft ist und ich den in Räumlichkeiten keine Luft bekomme. Und Termine außerhalb der Sprechstunde, na ja das wird in der Regel angelehnt. Und dann bin ich nervlich angeschlagen, das ich mir einen freiwilligen Besuch nicht mehr antue.


Schon komisch, denn bislang kam die Post an, auch die zur 3-Monatseinladungen. Und siehe da auch heute kam nun endlich der Bescheid für 02 - 07.10 an. Datiert auf den 22.3.10 Briefumschlag aus Nürnberg. :verwirrt: Ganz schön schnell die Post gelle!

Für mich sieht es so aus, als ob der heute unangekündigte Besuch mehr eine Alibifunktion hatte.....

Auf jeden Fall kann ich jetzt Widerspruch einlegen. Ob mein RA auch den Bescheid erhalten (angefordert zwecks Prüfung) hat, wage ich zu bezweifeln. Konnte ihn nicht erreichen.
Anhand des Bescheides sehe ich, das der SB sich NICHT mit meinen Schriftwechsel gekümmert hat.

So dele muß jetzt wieder on Tour.

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Mi 24. Mär 2010, 11:21
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Ein interessanter Aspekt: Mehrkosten in der Haushaltsführung.... Siehe Anhang

Der SB (Widerspruchstelle) hat schriftlich zugesagt, meine(n) Fall zügig zu bearbeiten). Bezüglich der angeforderten Akteneinsicht des RA, na ja, ihm liegt nur das Band 2 vor, welches er an meine ARGE zurück schickt mit der Bitte beide Bände an meinen RA zu senden. Schau wir mal, wie lange das dauert.

Peg


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Di 30. Mär 2010, 20:07
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10047
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Recht hat er, von diesen Kosten redet kein Mensch. Ich werd mal suchen, wie das im Steuerrecht ist, vielleicht find ich was.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Di 30. Mär 2010, 20:16
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
So langsam werde ich sauer - richtig sauer. Das ganze Theater nährt in mir nur das Revolutzertum. Ich habe keine Lust mehr, mich von Sachbearbeitern , die nur fordern fordern und nochmal fordern, aber niemals fähig sind, eine vernünftige Antwort auf Papier zu bringen. Wenn ich schon lesen muss "aus Zeitmangel", dann frage ich mich schon, ob wieviel Zeit ich der ARGE spenden muss.
Und mir kommen Zweifel, ob ich rechtlich gut vertreten werde. Ich halte das Theater rechtlich für mehr als fragwürdig.

Da hier viele Besucher, unter anderem auch ARGE-Mitarbeiter aller Coleur mitlesen, hänge ich eine Anlage an.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Do 1. Apr 2010, 10:58
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Sa 4. Okt 2008, 20:12
Beiträge: 4481
Wohnort: Land Brandenburg
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
:trost:
:aufgemerkt:
Aprilscherz? Eher wohl nicht.
Die Scheiben aus dem Fahrtenschreiber reichen nicht?

Ich denke hier will der SB sehen, wohin du fährst? Vielleicht um selbst :zensur: :zensur:

Du könntest ja mit deinem LKW zum Konzert oder ins Theater fahren! :aufgemerkt: :kopfgegendiewandhase:

_________________
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.


Do 1. Apr 2010, 11:07
Profil
Online
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
Beiträge: 11557
Wohnort: Berliner in Potsdam
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Was geht dich der Zeitmangel eines SBs an?

Ich würde denen die Fahrtenschreiberkarten kopieren, soll der auswerten wie immer er will.

Mal so unter uns, wie will ein gut geschulter Hochleistungs-SB erkennen, wenn du auf dein Fahrtenbuch schreibst Betriebsfahrt nach B, Ladung besichtigt .... keine Auftrag geworden, dass du nicht auf dem Bauernmarkt in D warst um einen Stange Poree preiswert zu erstehen?

Bekloppt hoch drei ist Donnerstag. :never:

_________________
Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN

Ich bin freundlich, aber selten (/:)

In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.


Do 1. Apr 2010, 11:19
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Ich suche aber finde einfach keine Rechtsgrundlage für ein Fahrtenbuch.
Das ist aus Merkblatt Selbständige (Landkreis Meißen):
Zitat:
Erforderliche Unterlagen zum Antrag auf Leistung zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II

Hinweis:
Aufgrund der zum 01.01.2009 geänderten ALG II Verordnung (§ 3 Absatz 7) ist das Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches für alle im Leistungsbezug befindlichen Selbständigen Pflicht. Dieses Fahrtenbuch ist mit den abschließenden Unterlagen unaufgefordert vorzulegen (LKW ausgenommen). Die verbuchten Kraftfahrzeugaufwendungen können im Zuge der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Nachweise nicht Frist und Form gerecht vorliegen.

Quelle: Elo Beitrag # 14

Letztendlich ist es doch so, das man Fahrtenbücher sehr verfälschen kann.
Es ist ein Unding, wenn ich nun ein Fahrtenbuch führen muss. Oftmals bleibt gar nicht die Zeit dazu. Oft heißt es unterwegs, fahren Sie mir nach. Ja soll ich den Kunden sagen: moment mal, ich muss erst für die ARGE Daten in ein Buch eintragen? Ich fühle mich mehr als vera......

Nach wie vor wird mir die rechtliche Grundlage zur Pflicht eines Fahrtenbuches verweigert. Na klar, ich fahre mit der alten Kiste quer durch Deutschland... logo alles nur reine Privatfahrten. :mued:

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Do 1. Apr 2010, 11:36
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10047
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Dann soll der geschätzte Herr SB Dir doch bitte einmal nachweisen, wo er am 25.11.2009 mit seinem Privatwagen gewesen ist, denn genau das verlangt er von Dir ja jetzt auch rückwirkend. Die Forderung ist an Schwachsinn kaum zu übertreffen, wer kann für 6 Monate zurück nachweisen oder aufschreiben, wann er welche Fahrt erledigt hat. Das ist objektiv unmöglich, so etwas zu verlangen bedeutet, man verlangt von Dir Lügen. Das der Herr SB keine Zeit hat, die Tachoscheiben auszuwerten, kann ja wohl nicht Dein Problem sein, dann muss er sich eben nicht so intensiv mit Unwichtigem beschäftigen.

Und wenn er schon den feinen Unterschied zwischen Steuerrecht und Leistungsrecht zieht, dann möge er doch bitte auch einmal nachweisen, wo es im Leistungsrecht denn geregelt ist, in welchen Fällen die Vorlage eines Fahrtenbuchs vorgeschrieben ist. Im Steuerrecht gibt es dazu reichlich "Literatur" im Leistungsrecht, ist mir das völlig unbekannt. Warum, wenn es doch angeblich diese Unterschiede geben soll, zieht z.B. der Berliner Richter am SG Udo Geiger in seinem ja viel beachteten Artikel zur Einkommensberechnung nach § 3 ALG II-V immer wieder steuerrechtliche Vorschriften heran,
z.B.
  • bei der Definition - was ist Einkommen BFH v. 13.7.88 - III R 175/85
  • zur Beschaffenheit eines Fahrtenbuchs
    BFH v. 14.3.07 - XI R 59/04
    BFH v. 26.6.07 - V B 197/05
    BFH v. 8.8.07 - VI B 8/07
  • zur praktischen Wertlosigkeit eines nachträglich erstellten Fahrtenbuchs
    BFH v. 26.6.07 - VIII B 33/06 - Zitat daraus
    Zitat:
    Die vom Kläger angebotene —nachträgliche— Erstellung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum, der ca. 1/12 des gesamten Zeitraums entspricht, für den Aufzeichnungen zu führen waren, ist demnach von vornherein ungeeignet, die vom Kläger geltend gemachten Fahrtkosten zu belegen.
  • Zum Verfahren, wenn Privatfahrten komplett bestritten werden (Anscheinsbeweis, die Urteile beziehen sich aber ausdrücklich nur auf PKW. Wenn ein GmbH GF einen Dienstwagen gestellt bekommt, dann spricht der "erste Anschein" dafür, dass er damit auch privat fährt. Bei Dir dürfte der "erste Anschein" aber unzweifelhaft genau das Gegenteil beweisen)
    BFH v. 21.6.07 - V B 211/05
    BFH v. 30.11.07 - V B 205/06

Schon merkwürdig, dass der Herr Geiger da Zuflucht nimmt zum Steuerrecht, wo er doch durch einfache Rücksprache beim Herrn SB :ironiea: ohne jeden Zweifel wunderbar Aufklärung erhalten hätte, wo sich im Leistungsrecht die entsprechenden Regelungen verstecken.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Do 1. Apr 2010, 12:04
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Ja Koelsch, ich habe schriftlich nach den rechtlichen Grundsätzen bezüglich Fahrtenbuch gefragt.

Es kommt ja keine Antwort. Und im Web kann man suchen und suchen und suchen.....
Demnach kann man das von mir nicht verlangen.

Oder glaubt der SB, das ich mit dem LKW nach Koeln ins Theater fahre, geht ja nicht Umweltzone.
Oder wie wäre es mit einer netten WE-Fahrt der Mosel entlang, eventuell ganz weit weg:
nach Andalusien oder gleich übers großen Teich nach Australien.
Ich kann es nicht fassen. Und ich bin nicht gewillt, der Bitte des SB nach zukommen. So werde ich weiter suchen. Vielleicht finde ich Vergleichbares in der Gewerkschaft oder einer anderen Stelle.

Auf jeden Fall werde ich meinen RA mal Dein Posting (vom Berliner Richter) zitieren und überhaupt ein paar nette Zeilen verfassen......

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Do 1. Apr 2010, 14:51
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10047
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Moin, moin,

ich hab mir die Fahrtenbuch Geschichte noch mal durch den Kopp gehen lassen. Rechtlich denke ich, liegen wir völlig richtig, ein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch o.ä. ist absolut wertlos. Frage ist, mit'm Kopp durch die Wand oder um des Erfolgs willen, was Sinnloses tun.

Mich erinnert das etwas an meine erste Antragsabgabe irgendwan Mitte 2008. Alle Formulare ausgefüllt, alle Unterlagen dabei und SB erklärt mir mit "bedauerndem" Lächeln, sie könne den Antrag jetzt nicht annehmen, da müssten wir einen neuen Termin machen, denn es fehle die schriftliche Begründung, warum ich den Antrag überhaupt stelle. Ich ab natürlich erst mal nach Rechtsgrundlage gefragt und mitgeteilt, dass ein derartiges Schreiben nirgends gefordert würde. Antwort war das beliebte: "Das machen wir immer so, und ohne diese Begründung darf ich die Unterlagen nicht annehmen!" Du kannst Dir vorstellen, ich stand kurz vor der Explosion, habe dann aber gefragt, ob SB ein Blatt Papier für mich habe. Dies wurde mir huldvoll gereicht und ich hab dann per Hand drauf geschrieben:

Zitat:
Ich beantrage ALG II, weil ich bedürftig bin.
Datum, Unterschrift


Hab das SB gereicht - und gut war's.

Wenn die Vorlage kommt, dann nimm die Tachoscheiben, da steht doch immer ein Anfangs- und ein End km-Stand drauf, trag die in die Liste ein, mit Datum, guck, wieviel Fahrten das ungefähr waren und das war's, an die Zielorte etc. kannst Du Dich natürlich nicht mehr erinnern - Privatfahrten waren aber natürlich keine dabei. Und dann fabrizieren wir beide ein kleines Anschreiben an den SB und hoffen und beten, dass er mit dem Schwachsinn dann zufrieden ist.

Das geht mir auch sehr quer runter, aber wenn SB nun Schwachsinn sehen will, dann zeigt man ihm Schwachsinn.

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Fr 2. Apr 2010, 09:33
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Zitat:
Lächeln, sie könne den Antrag jetzt nicht annehmen, da müssten wir einen neuen Termin machen, denn es fehle die schriftliche Begründung, warum ich den Antrag überhaupt stelle.


Auch darüber brauchen wir nicht diskutieren - das ist und bleibt rechtswidrig.
Natürlich warte ich das Muster ab. Aber ich weiß jetzt schon, sollten da genaue Zeiten, Orte und Namen gefordert werden, ist Schicht im Schacht.

Nichtsdestotrotz werde ich am WE meinen RA ein paar nette Zeilen schreiben. Bevor da irgendwelche Kompromisse in meinen Namen getätigt werden, möchte ich doch schon vorher gefragt werden. Denn könnte schließlich Konsequenzen wegen meiner Widersprüche nach sich ziehen. Ob er daran gedacht hat ?

Und so nebenbei, plane ich zu Pfingsten meine Familie im Norden zu besuchen. Suche bereits jetzt nach der günstigsten Bahnverbindung. Ja bin ich denn blöd? Kann ja den LKW nehmen und als terminierte Schrottabholung deklarieren. Denn dann muss ich auch keinen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen.

Ortsabwesenheit na ja, das könnte dann der nächste Knackpunkt werden. Ich fahre ja nicht nur in der Stadt in der ich LEIDER lebe. Muss ich bald für jede Abholtermin vorab eine Genehmigung einholen; könnte ja sein, dass die andere Seite das als unwirtschaftlich sieht.

Ja gebe zu, ich bin mehr als sauer und habe gerade mal 2 Stunden geschlafen. Somit ist auch ein geplanter Besuch bei Bekannten gecancelt. Danke liebe ARGE.

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Fr 2. Apr 2010, 10:08
Profil
Online
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: So 5. Okt 2008, 11:58
Beiträge: 11557
Wohnort: Berliner in Potsdam
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Im Liederbuch steht als Einführung

Zitat:
SGB I § 17 Ausführung der Sozialleistungen
(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß

1.
jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
2.
die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,
3.
der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und
4.
ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden.


Unter barrierefreie verstehe ich in diesem Zusammenhang auch, dass die Verwaltung keine zusätzlichen Antragsbarrieren aufbauen darf. Denn genau das ist die gesetzwidrige Antragsbegründung.

_________________
Keine Rechtsberatung, ich gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Keine Beratung per E-Mail oder PN

Ich bin freundlich, aber selten (/:)

In Zeiten von Hartz 4 müssen alle sparen, ich spare mir die Kommata.


Fr 2. Apr 2010, 10:41
Profil
Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 19. Okt 2008, 11:31
Beiträge: 886
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Das nenne ich ich dreist!

Am Freitag, den 16.04.2010 erhalte ich ein Ausfüllmuster "Fahrtenbuch".
Das Anschreiben ist vom 29.03.2010. Und die Frist bis wann ich den ganzen unsinnigen Müll abgeben soll ist der 23.04.2010. :arge:

Anwalt angerufen, der meint ich soll den SB anrufen. Tja auf einen Freitag gegen 14 Uhr nimmt keiner mehr ab. Logo. Am Montag mehrmals versucht - keiner nimmt ab. Ich muss doch nicht mehrmals täglich versuchen, dort anzurufen! Der RA meint, das wäre bessere Weg, um die Frist zu verlängern.....

Werde nun also erst nächste Woche den ganzen Mist rüber schicken mir wiederum netten Anschreiben. Schaun wir mal, ob in der Zwischenzeit eine Sanktion veranlasst wird.

Ach ja und so sieht das Muster aus:
Datum, KM-Anfang, KM-Ende,Grund der Fahrt, gefahrene Km (geschäftlich und. privat).
Also bis auf Grund der Fahrt identische Angaben auf den Tachoscheiben. Jo hier kann man auch überhaupt nicht manipulieren - gelle! :brilleputzen1:

_________________
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen. [Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Tierschutz -Schau nicht weg - Tu was!


Mi 21. Apr 2010, 10:57
Profil
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Okt 2008, 19:26
Beiträge: 10047
Beitrag Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Handschriftlich oder Excel-Tabelle? Wenn nix vorgeschrieben ist, nimm die Excel-Tabelle, ist bequemer. :aufgemerkt:

_________________
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.


Mi 21. Apr 2010, 11:22
Profil
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 76 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum | Datenschutzrichtlinie | Nutzungsbedingungen

Feed Feed Feed Feed

Powered by phpBB © phpBB Group.
Designed by Vjacheslav Trushkin.
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
[ Time : 0.298s | 19 Queries | Steinbock | db2 ]
disclaimer
{Impressum!} :
Horst Müller (Ansprechpartner) - Osterriethweg 6 - 50996 Köln - e-mail: horstm_58(at)hotmail.de - Tel.: 02236-961877