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- Fr 29. Jan 2010, 14:24
- Forum: Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV
- Thema: Kindergeldzuschlag abgelehnt - wie wird gerechnet?
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Re: Kindergeldzuschlag abgelehnt
Willkommen Tripledad, ich hab mal ganz grob überschlagen. Ergebnis: Anspruch auf Kindergeld Der Kinderzuschlag soll Hilfebedürftigkeit von Familien nach dem Sozialgesetzbuch II vermeiden. Wenn trotz Zahlung des Kinderzuschlags Hilfebedürftigkeit der Familie nicht vermieden werden kann, wird kein Kin...
- Fr 29. Jan 2010, 12:50
- Forum: Sonstige Hilfen
- Thema: Heizkosten ab Februar einbehalten...
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- Zugriffe: 15626
Re: Heizkosten ab Februar einbehalten...
Nein. Du musst jetzt rechnen: 56€ * xx Monate = xxxx Wenn die 56€ * xxx ausgereicht haben um die Rechnung des Gasversorgers zu begleichen dann bleibt dir auf jeden Fall deine Summe 20€ * xxx. Beispiel: ARGE 56€ * 12 Monate = 672€ 0000000 Du 000 20€ * 12 Monate= 240€ 0000000 Gesamt 0000000000000 912€...
- Fr 29. Jan 2010, 12:15
- Forum: Sonstige Hilfen
- Thema: Heizkosten ab Februar einbehalten...
- Antworten: 138
- Zugriffe: 15626
Re: Heizkosten ab Februar einbehalten...
Da musst du wieder rechnen. Hat das Geld der ARGE ausgereicht? Wenn sich das Guthaben allein aus deinen höheren Zahlungen ergibt kannst du es behalten. Ist da aber noch ein ARGE-Anteil dabei musst du den der ARGE überweisen. Höhere Einzahlungen lohnen nicht. Denn die eventuelle Nachzahlung muss die ...
- Do 28. Jan 2010, 22:09
- Forum: Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV
- Thema: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt
- Antworten: 37
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Re: Papas Rente wird aufs Kind aufgeteilt
Nun haut euch mal nicht.
- kein Auto
- kein Erwerbseinkommen
- EU-Rente + ALG2, da er ja mit einer erwerbsfähigen Person eine BG bildet
- Überschüsse sind nicht, sind ja nur 371€ Rente
- kein Auto
- kein Erwerbseinkommen
- EU-Rente + ALG2, da er ja mit einer erwerbsfähigen Person eine BG bildet
- Überschüsse sind nicht, sind ja nur 371€ Rente
- Do 28. Jan 2010, 22:00
- Forum: Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)
- Thema: Abwicklungsvereinbarung
- Antworten: 33
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Re: Abwicklungsvereinbarung
Ja. Von der Abfindung. Und wenn du zur Gewerkschaft gehst frag auch gleich wie es mit der KK ist während der Freistellung oder während der Sperre
- Do 28. Jan 2010, 18:53
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
- Antworten: 48
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Re: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
In meiner Stadt sind die echt hilfreich und total nett. Hab da echt gute Erfahrungen gemacht.
- Do 28. Jan 2010, 18:25
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
- Antworten: 48
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Re: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
Die Atteste stellt dir notfalls auch der Psychiater vom Soz-psych Dienst aus. Wegen der Krankheit deines Sohnes das kann auch ein Hinderungsgrund sein für den Umzug.
Bleib stark, du brauchst deine Kraft. Epilepsie ist doof weil sie eben unberechenbar ist.
Bleib stark, du brauchst deine Kraft. Epilepsie ist doof weil sie eben unberechenbar ist.
- Do 28. Jan 2010, 17:21
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Überprüfungsantrag per Post?
- Antworten: 22
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Re: Überprüfungsantrag per Post?
Preise: http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015321_3922 Aber eins ist richtig: du kannst kaum nachweisen, dass in dem Brief auch wirklich das drin ist was du behauptest. Es sei denn, du schließt den Umschlag erst im Beisein des Schalterbeam...
- Do 28. Jan 2010, 17:13
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
- Antworten: 48
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Re: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
Ob das Attest dabei nun besonders hilfreich ist? Höchstens bei der Beurteilung ob ein Umzug aus psychischen Gründen unzumutbar wäre. Ansonsten würd ich mir mal den § 22 SGB 2 zu Gemüte führen. Besonders dieser Satz: Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles ang...
- Do 28. Jan 2010, 16:09
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
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Re: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
Es ist ja grad Sinn der Sache, dass du eben KEINE Anfälle bekommst. Normal für die Wohnungssuche sind 6 Monate. Allerdings sollte es dann auch möglich sein, in dieser Zeit eine Wohnung anmieten zu können. Die von der ARGE auch bezahlt wird. Die ARGE muss die Wohnung weiter zahlen, wenn du die erfolg...
- Do 28. Jan 2010, 15:22
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
- Antworten: 48
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Re: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
Bei Depri und PTBS (hab ich gestern schon vermutet, wegen der Pillen bei der Reha) wird wohl eher kein höherer Wohnraumbedarf anerkannt. Nähe zum Arzt ist da auch egal. Aaaaaber 3 Monate zum umziehen???? Frage 1: hast du direkt eine Umzugsaufforderung bekommen? Oder eine Aufforderung zur Kostensenku...
- Do 28. Jan 2010, 15:05
- Forum: Selbstständig und ALG II/Hartz IV
- Thema: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
- Antworten: 75
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Re: Vorl.EKS - SB erhöht mtl. Überschuss
Also nee, musst du denn immer von dir ausgehen? Denkst du der Widerspruch-SB will wegen dir und deiner Ungeduld Magengeschwüre bekommen?
Und sei froh dass du nicht in der Nürnberger Ecke wohnst, da bearbeitet dein doofer SB auch gleich die Widersprüche und die Fachaufsichtsbeschwerden gegen ihn
Und sei froh dass du nicht in der Nürnberger Ecke wohnst, da bearbeitet dein doofer SB auch gleich die Widersprüche und die Fachaufsichtsbeschwerden gegen ihn
- Do 28. Jan 2010, 12:45
- Forum: Sonstige Hilfen
- Thema: Kinderzuschlag die nächste Rund
- Antworten: 16
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Re: Kinderzuschlag die nächste Rund
Super. Einfach Klasse. Aber wie viele lassen sich von den fadenscheinigen Begründungen beeindrucken und legen keinen Widerspruch ein?
- Do 28. Jan 2010, 11:01
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
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Re: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
Beim SB sowieso nicht. Die Befunde gehen den nix an. Wenn überhaupt, dann beim medizinischen Dienst.
- Mi 27. Jan 2010, 23:49
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
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Re: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
Hier hab ich noch was gefunden:http://www.klinikbewertungen.de/
- Mi 27. Jan 2010, 23:37
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
- Antworten: 48
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Re: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
Ich such mal fix: Bei der Rentenversicherung Bund (und bei den anderen auch) gibt es Ombudsleute. Außerdem gibt es Beschwerdestellen. Aus dem Verwandtenkreis weis ich, dass jemand als arbeitsfähig entlassen wurde, der kaum gehen oder sitzen konnte. Da gehts wohl auch um "Erfolge". Also, du...
- Mi 27. Jan 2010, 22:56
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
- Antworten: 48
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Re: Ärztliches Gutachten: Überprüfung/Widerspruch?
Das Gutachten ist ja nun schon fast 2 Jahre alt. In der Zeit kann sich ein Gesundheitszustand verändern. Also ruhig auf einem neuen Gutachten bestehen. Ob eine nachträgliche Änderung möglich ist? Versuchen kannst und solltest du es, schon im Hinblick darauf, dass es ja schon einmal geändert wurde. A...
- Mi 27. Jan 2010, 22:32
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Überprüfungsantrag per Post?
- Antworten: 22
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Re: Überprüfungsantrag per Post?
Ganz sicher ist man mit persönlicher Abgabe. Eine Kopie ausdrucken und auf dieser den Empfang bestätigen lassen.
- Mi 27. Jan 2010, 22:30
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Grusi im Alter Überprüfungsantrag stellen?
- Antworten: 37
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Re: Grusi im Alter Überprüfungsantrag stellen?
Wenn die Miete angemessen ist, dann muss sie in voller Höhe gezahlt werden. Abzüglich 6,47€ für das Warmwasser. Diese Summe muss sie also selbst zahlen, mehr nicht! Eine eventuelle Nachzahlung beim Warmwasser muss sie allerdings selbst zahlen. Also schön bei der Betriebskostenabrechnung aufpassen. U...
- Mi 27. Jan 2010, 19:52
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Grusi im Alter Überprüfungsantrag stellen?
- Antworten: 37
- Zugriffe: 5077
Re: Grusi im Alter Überprüfungsantrag stellen?
Beim vdk gabs mal eine Liste mit Preisen. Finde ich nicht mehr. Ebenso beim SovD. Also bei beiden mal anrufen oder besser noch mal vorbeigehen und konkret nachfragen. Beratungskostenbeihilfe ist für außergerichtliche Vertretung eines Anwalts. Prozesskostenbeihilfe für die Vertretung vor Gericht. Kos...
- Mi 27. Jan 2010, 19:28
- Forum: Diskussionsbeiträge zu Urteilen
- Thema: Der MAE durch Antrag auf EU Rente entziehen?
- Antworten: 3
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Re: Der MAE durch Antrag auf EU Rente entziehen?
Ich kenn es aus der Praxis so, dass mit Bekanntwerden des EU-Antrags die Vermittlung vorläufig eingestellt wird.
Jedenfalls dann, wenn der MD eingeschaltet wurde und die ARGE daraufhin den Antrag auf EU-Rente verlangt
Jedenfalls dann, wenn der MD eingeschaltet wurde und die ARGE daraufhin den Antrag auf EU-Rente verlangt
- Mi 27. Jan 2010, 14:27
- Forum: Maßnahmen, EEJobs Eingliederungsvereinbarungen
- Thema: Aus der Einladung geht nichts konkretes hervor,muss ich denn
- Antworten: 1
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Re: Aus der Einladung geht nichts konkretes hervor,muss ich denn
Ich würd erstmal grundsätzlich die Einladung nicht ablehnen. Aber da du noch immer nicht die seit langem verauslagten Fahrkosten erhalten hast ist es dir pekuniär derzeit unmöglich, und ganz traurig etc.
Und um Terminverschiebung bitten für den Zeitraum nach dem Fahrkosteneingang.
Und um Terminverschiebung bitten für den Zeitraum nach dem Fahrkosteneingang.
- Mi 27. Jan 2010, 08:42
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Grusi im Alter Überprüfungsantrag stellen?
- Antworten: 37
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Re: Grusi im Alter Überprüfungsantrag stellen?
Der VdK kostet 5,55€/Monat. Aber ich glaub da gabs für sozial Schwache einen Nachlass. Hier mal lesen: http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?SID=On0yHXvQNp1ronVVJ2oG1e9I2sT8cS&ID=nb23 SovD kostet 5,00€/Monat http://sovd-sh.de/mitglied-werden/ Bei beiden gibt es eine Homepage auf der man viele nützliche...
- Di 26. Jan 2010, 20:14
- Forum: Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren
- Thema: Kindergeld ab 01/2010
- Antworten: 8
- Zugriffe: 1794
Re: Kindergeld ab 01/2010
Widerspruch ist schon abgeschickt
- Di 26. Jan 2010, 16:17
- Forum: Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)
- Thema: Grusi im Alter Überprüfungsantrag stellen?
- Antworten: 37
- Zugriffe: 5077
Re: Grusi im Alter Überprüfungsantrag stellen?
Wenn sie es über den Weg der Abtretung genehmigt hat ja. Aber wie schon gesagt: das muss mal ganz konkret durchgerechnet werden. Vielleicht mal einen Beratungsschein beim Gericht holen (kostet 10€) und bei einem Anwalt sich konkret beraten lassen? Oder Mitgliedschaft im Vdk, oder SovD. Je nach örtli...