Nachteilsausgleiche bei Behinderungen

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torta
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Nachteilsausgleiche bei Behinderungen

#1

Beitrag von torta »

http://www.global-help.de/merkzeichen-a ... iche.shtml

Die wichtigsten merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

Merkzeichen G
  1. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB 9 §§ 145 - 147 oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; KraftStG § 3a Abs. 2 Satz 1
  2. Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB wenigstens 50% und Merkzeichen G: 0,30 € je km; EStG § 9 Abs 2
  3. Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB wenigstens 70% + und Merkzeichen G: bis zu 3000 km x 0,30 € = 900 €; EStG § 33
  4. Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 vom Hundert; BSHG § 23 Abs 1
Merkzeichen B
  1. Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen; SGB 9 §§ 145 - 147
  2. Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und Regionalverkehrsgesellschaften; s. Passagetarife der Lufthansa und der Regionalverkehrsgesellschaften
  3. Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr;
Merkzeichen aG
  1. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB 9 §§ 145 - 147
  2. Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; KraftStG § 3a Abs. 1
  3. Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km x 0,30 € = 4.500 €; EStG § 33
  4. Kostenloser Fahrdienst für Behinderte unter bestimmten Voraussetzungen (DRK, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe);
  5. Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung StVO § 46 Abs 1
Merkzeichen H
  1. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB 9 §§ 145 - 147
  2. Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; KraftStG § 3a Abs. 1
  3. Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 €; EStG § 33b
  4. Befreiung von der Hundesteuer; nach Ortssatzungen über die Hundesteuer
  5. Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, BSHG
Merkzeichen RF
  1. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 BefrVO
  2. Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
Merkzeichen 1.KL
  1. Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse - auch Schlafwagen für Beschädigte nach dem BVG und dem BEG, wenn die MdE mindestens 70 v.H. beträgt; siehe Deutscher Eisenbahntarif Teil II der DB v. 1.10.92, Tarifstelle VIII b
Merkzeichen Bl
  1. Unentgeltliche Beförderung im öffentlicher Nahverkehr; §§ 145 - 147 SGB IX
  2. Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ; § 3a Abs 1Kfz-Steuergesetz
  3. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 Abs 1 BefrVO
  4. Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
  5. Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 €; § 33b EStG
  6. Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, BSHG
  7. Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung; § 46 Abs 1 StVO
  8. Befreiung von der Hundesteuer; Ortssatzungen über Hundesteuer
  9. Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen; § 4 Nr. 19 UStG
  10. Portofreie Beförderung v. Blindensendungen; s. Allg. Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG
  11. Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr; s. Internationaler Personen- und Gepäcktarif (TVC), Anhang IV
  12. Gewährung von Blindengeld; Gesetz über die Landesblindenhilfe
Merkzeichen Gl
  1. Unentgeltliche Beförderung im öffentl. Nahverkehr; §§ 145 - 147 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; § 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz; Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle: GdB wenigstens 50% und Merkzeichen G 0,30 € je km; § 9 Abs 2 EStG
  2. Bei GdB wenigsten 90%: Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN- Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
Zuletzt geändert von Koelsch am Di 9. Jun 2009, 12:51, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Lesbarkeit verbessert
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
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Koelsch
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Re: Nachteilsausgleiche bei Behinderungen

#2

Beitrag von Koelsch »

@torta - Bitte Quellenangabe!!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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torta
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Re: Nachteilsausgleiche bei Behinderungen

#3

Beitrag von torta »

Hatte ich auf meinem Rechner gespeichert, sorry.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
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