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SGB II - Arbeitshilfe „Schwankendes Einkommen und vorläufige

Verfasst: Mo 28. Dez 2015, 07:35
von Günter
Aus dem Intranet der BA, danke an "Frag den Staat"
Sehr geehrter Herr Antragsteller/i n,

Ihrem Antrag auf Zugang zu der Arbeitshilfe „Schwankendes Einkommen und vorläufige Bewilligung“ (HEGA 05/14 - 04) vom 26.05.2014 wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz stattgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Arbeitshilfe mit Empfehlungscharakter für den Rechtskreis SGB II handelt.


https://fragdenstaat.de/anfrage/sgb-ii- ... willigung/

Re: SGB II - Arbeitshilfe „Schwankendes Einkommen und vorläufige

Verfasst: Mo 28. Dez 2015, 07:37
von Günter
Arbeithilfe von ALSO Info zum Thema

quer-Arbeitshilfe zur Kontrolle der Anrechnung von Sozialleistungen und
kleinen Erwerbseinkommen auf das Arbeitslosengeld II durch Jobcenter
(Stand Juni 2013)