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Fahrtenbuch für selbstständige ALG II Aufstocker

Verfasst: So 13. Dez 2009, 15:35
von Koelsch
Ich habe mal ein Fahrtenbuch für selbstständige ALG II Aufstocker als Excel-Datei gebastelt.

Die farbigen Felder sollten möglichst nicht verändert werden, da sind im Wesetnlichen Formeln drin. Ich hab einige Beispielzahlen eingetragen, damit man erkennen kann, wie es funktioniert und wie das Zahlenformat bei den Zeitangaben (z.B. 7:45) sein muss.

Bitte nicht als Fahrtenbuch für's Finanzamt benutzen, die würden das nicht anerkennen.

Wenn für's FA ohnehin ein Fahrtenbuch zu führen ist, dann natürlich das FA Fahrtenbuch auch für die ARGE verwenden.


23.4.2010 - Neue Version 1.1 hochgeladen mit automatischem Zeilenumbruch in Zelle "Fahrtstrecke"
30.4.2010 - Neue Version 1.2 hochgeladen, Fahrtstrecke wird bei Kreuzchen in Spalte D oder E automatisch ausgefüllt. (Dank an BK48 für den Tip)
26.5.2010 - Neue Version 1.3 hochgeladen - Anteil betriebliche Fahrten wird automatisch ausgewiesen.
02.1.2013 - Neue Version 1.4 hochgeladen, für Vielfahrer, es stehen jetzt 600 Zeilen zur Verfügung

Re: Fahrtenbuch für selbstständige ALG II Aufstocker

Verfasst: Fr 9. Mai 2014, 13:56
von Koelsch
Hier findet man als Freeware eine wohl FA-sichere Softwarelösung, wenn nur 1 Fahrzeug und 1 Fahrer zu berücksichtigen sind.

http://www.sc-log.de/softdown.php

Re: Fahrtenbuch für selbstständige ALG II Aufstocker

Verfasst: Mi 28. Jun 2017, 19:46
von blitzdings
Hinweis. Das Finanzamt akzeptiert KEINE digitalen Fahrtenbücher!

Verwendet bitte die guten alten analogen Fahrtenbücher.
Buchprüfer wie SB achten auf fehlende Seiten, lückenloses vortführen, unterschiedliche Handschrift und das fabrikationsalter der Fahrtenbücher!
z.B. Aktuelle Fahrtenbuchproduktion darin jedoch Fahrten vor drei Jahren nachgetragen ist auffällig. ;)

Re: Fahrtenbuch für selbstständige ALG II Aufstocker

Verfasst: Mi 28. Jun 2017, 19:47
von Koelsch
Deswegen steht das auch fett in #1

Re: Fahrtenbuch für selbstständige ALG II Aufstocker

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 13:57
von friys
blitzdings hat geschrieben: Mi 28. Jun 2017, 19:46 Hinweis. Das Finanzamt akzeptiert KEINE digitalen Fahrtenbücher!
Ein (digitales) elektronisches Fahrtenbuch wird von der Finanzverwaltung anerkannt, wenn es ordnungsgemäß zeitnah und in geschlossener Form geführt wird und nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind. Nach diesen Maßstäben ist ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch kein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch (vgl. BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04, VI R 64/04).