Rückzug Sohn

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
Nicole
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Rückzug Sohn

#1

Beitrag von Nicole »

Guten morgen, hier passiert wie immer viel. Grad ist mein großer Sohn (15) wieder zu mir gezogen, bzw. erstmal ins Haus meines Vaters, da ich ja nur drei Zimmer hab und die drei Töchter hier wohnen. Das ändert sich ab November, für diese Zwischenzeit kann er mietfrei bei meinem Vater wohnen. Beim JC wurde mir gesagt, das das gar kein Problem sei und er in meine Bedarfsgemeinschaft gehört, wir nutzen also hab ich ne Erstausstattung beantragt und die Aufnahme in meine BG. Beides abgelehnt, weil er nicht in meinem Haushalt wohnt. Was mach ich jetzt? Unterhalt versuche ich natürlich vom Vater zu fordern, aber das zieht sich und scheint nicht erfolgsversprechend. Wie bekomme ich jetzt das Geld für eine Erstausstattung und zum überleben für ihn? LG Nicole
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Koelsch
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Re: Rückzug Sohn

#2

Beitrag von Koelsch »

Er stellt selbst einen Antrag auf Sozialgeld beim JC, und er stellt auch gleichzeitig einen Antrag auf Erstausstattung für den geplanten "Umzug" zu Dir. Ich denke mal, das sollte funktionieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nicole
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Re: Rückzug Sohn

#3

Beitrag von Nicole »

Na prima, ich spare mir die Frage warum die mir das nicht gleich gesagt haben.
Dann stell ich ihm jetzt n Mietvertrag aus und fahre morgen mit ihm ins Jobcenter. Das das letztlich fürs JC teurer wird und die das trotzdem so wollen muss ich jetzt nicht verstehen....
Dank Dir für die Antwort.
quinky
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Re: Rückzug Sohn

#4

Beitrag von quinky »

Kleine Anmerkung:
Kein Antrag auf Sozialgeld, sondern auf ALGII
Begründung:
Laut Gesetz ist ein 15jähriger erwerbsfähig, das er noch Schüler ist, spielt keine Rolle.

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Rückzug Sohn

#5

Beitrag von Koelsch »

:arge: Richtig
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Nicole
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Re: Rückzug Sohn

#6

Beitrag von Nicole »

Ja, und dann eben mit Mietvertrag und allem, damit dann auch Anspruch auf ne Erstausstattung. Ich kümmer mich erstmal um den Mietvertrag. Im Moment kommt ja mein Vater für alles auf, der selbst ist aber Rentner...
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Koelsch
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Re: Rückzug Sohn

#7

Beitrag von Koelsch »

Richtig, mit Mietvertrag. Vater darf ja zur Rente meines Wissens durchaus etwas dazu "verdienen". Wichtig dann nur, dass die "Miete" auch tatsächlich, nachweisbar zum Vater kommt.
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Re: Rückzug Sohn

#8

Beitrag von Nicole »

Kommt sie, kann das JC sogar direkt überweisen. Mannn, so ein Aufwand.
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Koelsch
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Re: Rückzug Sohn

#9

Beitrag von Koelsch »

Wenn's einfach wär, hätten die JC Mitarbeiter ja noch mehr Langeweile.
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Re: Rückzug Sohn

#10

Beitrag von Nicole »

Ein erneutes Guten morgen :-)
Wir waren gestern drei Stunden im Jobcenter. Einfach ist ja anders, weil jeder, mit dem wir da gestern sprachen sagte "nee, kriegt er nich" Ommm. Wir habens geschafft und nen Antrag bekommen *auf die Knie falle* ich hab die Lage dort nochmal erklärt. Jetzt soll er mit meinem Vater als HG gelten. Ich hab grad keine Ahnung ob das richtig ist.
Fakt ist: mein Sohn ist aus der WG des Jugendamtes zurückgeführt worden, übergangsweise dürfen wir im Haus das mein Vater mietet ein Zimmer nutzen, die Versorgung findet aber bei mir statt, er kann nur bei mir grad nicht wohnen weil ich eine 3 Zimmer whg habe und drei Töchter, ab November hab ich grösseren Wohnraum (mehr Zimmer).
Wir haben jetzt alle möglichen Anträge mitbekommen, das JC möchte den Rentenbescheid meines Vaters und die Originalmietvertrag. Ist das okay, oder anders gefragt, können Nachteile entsehen, wenn mein Vater die Papiere aufmacht? LG Nicole
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Re: Rückzug Sohn

#11

Beitrag von Nicole »

Zeitgleich bekam ich die Aufforderung zu belegen das das Kindergeld an meine Vater abgetreten wird?! Ommm. Wird es ja nicht. Ich bekomme das irgendwann, wenn das JA endlich der Famkasse bescheid gibt. Zurzeit also weder Unterhalt, noch Kindergeld, noch Erstausstattung oder irgendwas. Aber nen Schulplatz hat er.
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kleinchaos
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Re: Rückzug Sohn

#12

Beitrag von kleinchaos »

HG mit Opa finde ich soweit ok erstmal. Kindergeld abtreten kannst du nur, wenn du es auch bekommst.
HG mit Opa würde ich aber zeitlich sehr begrenzen, das JC könnte sonst einen Strick drehen wegen der zu benötigenden Wohnungsgröße.
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marsupilami
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Re: Rückzug Sohn

#13

Beitrag von marsupilami »

Untermietvertrag mit Opa?
Evtl. befristet?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Rückzug Sohn

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich hab auch noch mal gedacht:

Wenn HG, dann muss Rentenbescheid etc. vorgelegt werden und dann kommt JC "garantiert" an und rechnet:

€ xxxx des Vaters minus € 782,00 minus 50% seiner Unterkunftskosten = € YYY

Also werden dem Sohn € YYY/2 als Unterstützung vom Vater angerechnet


Ich würde hier sehr zu einem Antrag des Sohns ohne HG tendieren. Dazu muss Vater von ihm Miete kassieren, denn schon dadurch hat man ein gutes Argument, der HG zu widersprechen. Wenn er nämlich mietfrei wohnt, dann isses 'ne HG!

Also Anlage HG nach folgenden Muster ausfüllen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Rückzug Sohn

#15

Beitrag von quinky »

Sehe ich völlig anders:

1. HG mit Opa ist völlig unmöglich, da lediglich dort wohnen, jedoch NICHT leben z.B. essen. Bei einer HG ist es zwingend vorgeschieben, das eine Wirtschaftsfgemeinschaft besteht.. Dadurch das das Kind sich aber auch sonst bei der Mutter befindet, kann keine Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Opa bestehen.

2. Kölsch:
Deine HG-Rechnung ist nicht ganz richtig.
782€ (doppleter Regelsatz) = richtig
WENN aber nur 50%der Unterkunftskosten gerechnet werden, DANN müssen beim Kind auch wieder 50% des Mietbedarfes beim Sohn als ZUSÄTZLICHER Bedarf auftauchen UND zwar 50% des tatsächlichen, NICHT der angemessenen KDU
Die rechnung läuft anders:
Renten minus doppelter Regelsatz minus kompletten Mietkosten (NICHT die angemessenen) ergibt Betrag X.
WENN jetzt noch ein Überschuss ist, dann sind 50% des überschreitenden Betrages anzurechnen, WENN dieser überscheitende Betrag die hälftigen Mietkosten überschreitet. Die hälftige Mietkosten SIND bereits bei der Unterstützung zu berücksichigten.
WENN also der Opa 650€ Mietkosten hat, sind 325€ bereits als Unterstützung zu berücksichtigen
Bei diesem Beispiel käme nur dann eine Anrechnung zustande, WENN
782 plus 650 = 1.432 da bereits 325€ durch die Übernahme der KDU erfolgt, kann eine weitere Interstützung erst bei einer Rente von 1.432 plus 650 (da 325€ als 50%-Wert bereits als Unterstützung gewährt wird) = 2.082€ Rente.

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Rückzug Sohn

#16

Beitrag von Koelsch »

Ernie, Du hast zwar Recht, aber ich bezweifel, dass JC diese für sie ungünstigere Berechnungsart anwendet.
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Re: Rückzug Sohn

#17

Beitrag von Nicole »

Ich denke auch das es keine HG ist, ist es ja auch wirklich nicht. Er hat n Fach im Kühlschrank, n eigenes nutzt Küche und Bad und ein Zimmer, er versorgt sich mit Frühstück und Abendessen selbst, hat er ja in der WG auch schon gemacht und ich zahle ihm exakt die gleichen Säze aus, wie die Erzieher in der WG (das System kann und kennt er) Mittag und alles weitere passiert bei mir. Das Kindergeld ist mir jetzt grad wieder überschrieben worden, ab August bekomme ich schonmal das. Ich druck nen Untermietvertrag aus, einfacher wäre es ihn in meine BG aufzunehmen. Ich danke Euch. Montag haben wir Abgabetermin, ich bin sehr gespannt.
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kleinchaos
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Re: Rückzug Sohn

#18

Beitrag von kleinchaos »

Meiner Meinung nach ist er Mitglied deiner BG. Er ist halt nur übergangsweise beim Opa. Wenn er sich überwiegend bei dir aufhält, sollte das auch das JC so sehen.
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Koelsch
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Re: Rückzug Sohn

#19

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute auch, dass das eine BG ist. Denn BG bedeutet nicht zwangsläufig in einer Wohnung, aber es bedeutet gemeinsam wirtschaften, und das scheint hier vorzuliegen.
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Re: Rückzug Sohn

#20

Beitrag von quinky »

Kölsch,

WENN der Opa keine Miete vom Enkel verlangt, sondern ihn kostenlos wohnen läßt, MUSS das Jobcenter diese für sich ungünstige Rechenart anwenden. Es gibt kein Gesetz, das der Opa verpflichtet ist, Miete zu verlangen. WENN keine Kosten der Unterkunft vom Jobcenter verlangt werden, ist nichts anderes möglich.
Eine Person die keine Sozialleistungen bezieht, unterliegt nicht den Angemessenheitskriterien des § 22 SGBII. Auch kann der Enkel nicht auf die Angemessenheitskriterien verwiesen werden, weil keine Mietkosten verlangt werden!

Gruß
Ernie
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Re: Rückzug Sohn

#21

Beitrag von Nicole »

Ich denke das sinnigste wäre meine BG, aber da er nicht bei mir wohnt, geht das nicht. Ich mach grad die ganzen Papiere fertig, auch den Untermietvertrag.....
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Re: Rückzug Sohn

#22

Beitrag von Koelsch »

OK, wichtig erst mal, dass die JC-Mühlen beginnen zu mahlen. Und wenn sie ihn als eigene BG mit Unterkunftskosten ansehen, ok, was solls.
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Re: Rückzug Sohn

#23

Beitrag von Nicole »

Die Mühlen beginnen zu mahlen....
Letzte Woche Monatg haben wir den Antrag, Mietvertrag, Antrag auf Erstausstattung abgegeben....
Samstag hatte ich Post wegen des Mietobergrenzenverfahrens und entdecke, das mein Sohn miteingerechnet wurde...aha. Heute hatte ich Post...einen Änderungsbescheid...er ist in meiner BG...auf einmal?
Ich rief dort an und teilte mit, das wir letzte Woche doch nen eigenen Antrag gestellt haben, was denn nun damit sei? Der wird jetzt untern Tisch fallen gelassen. Aha. Und der Antrag auf Erstausstattung? Kein Anspruch, weil er ja nicht bei mir wohnt. Ähhh, egal, sag ich. Ich brauche die Ablehnungsbescheide schriftlich. Danke. Die machen was sie wollen.
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Re: Rückzug Sohn

#24

Beitrag von Koelsch »

Richtig, lass es erst mal schriftlich vorliegen, dann kann man weiter sehen.
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Re: Rückzug Sohn

#25

Beitrag von Nicole »

Jetzt habe ich zwei ablehnungsbescheide. Mein Sohn ist keine eigene BG. Schwere soziale Gründe liegen nicht vor. Okay, er ist jetzt in meiner BG, das ist soweit gut. Aber die Erstausstattung wird erst bewilligt, wenn er wirklich zu mir zieht.....Das geht so nicht, denn er braucht definitiv ne einrichtung. Also werde ich dem ganzen widersprechen. Was soll denn das jetzt eigentlich?
Probleme gibt es auch bei der Übernahme der Hortkosten, für meine Töchter. Im Bafög ist je ein Anteil für Kinderbetreuungskosten enthalten, der deckt aber nichtmal die Hälfte der echten Kosten. Das Jobcenter will diese aber nicht übernehmen, rechnet mir das bafög als einkommen an (ist es ja auch!) aber die kinderbetreuungskosten werden nicht als Ausgaben anerkannt, ebenso wird kein Fahrtweg und es sind 20km einfache strecke täglich zu fahren, anerkannt. Leider hab ich auch noch keinen bescheid, ob ich selber noch einen anteil zur kdu bekomme.....
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