ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen auf meiner Suche nach Rat. Es geht da um folgendes:
Ich (23, aus gesundheitlichen Gründen derzeit ALGII-Bezieher) und mein bester Freund (23,auch ALGII derzeit) wohnen zusammen als WG. Er ist zu mir gezogen, weil es zu Hause nicht mehr ging wegen extremen familiären Problemen. Zurzeit wohnen wir in einer 2-Zimmer Wohnung wo ich bisher keinen WBS brauchte. Nun möchte vor allem ich wegen der gesundheitlichen Probleme wieder in die Nähe meiner Familie ziehen, was auch schon alles genehmigt wurde. Mein bester Kumpel hat auch eine Zusage zum Umzug bekommen. Nun stehen wir aber vor einem Problem:
Wir haben eine Wohnung gefunden, die vom Preis und Größe in alle Rahmen passt, wir hatten auch schon mit dem Anbieter telefoniert. Sie hat knapp 60m2. Dafür benötigen wir aber einen WBS. Gibt es für uns eine Möglichkeit die Wohnung anzumieten? Wir wollen keine BG werden, da jeder für seinen Mist weiterhin selbst auf kommen möchte.. Kann ich zB. einen WBS beantragen und ihn wieder als Untermieter aufnehmen? Wir möchten halt gerne zusammen wohnen bleiben, da es allgemein günstiger für uns beide wird.. Ich weiß inzwischen, dass 1 Person 45m² zustehen bei einem WBS. Kann ich damit aber auch die 60m² anmieten und ein Zimmer dann wieder an meinen Kumpel als Untermieter abgeben? Oder könnte es gehen, wenn wir beide je einen WBS haben?
Es tut mir leid, dass ich so viel Frage. Ich kenne mich leider mit den WBS nicht so aus (außer dem, was ich mir zurecht gegooglet habe..) und bin grad echt ein wenig verzweifelt...
Quelle der Fragen: http://www.frag-einen-anwalt.de/Zusamme ... 04066.html
Würde das bei uns auch so sein? Also könnten wir gemeinsam einen WBS beantragen und dann irgendwie beweisen, dass wir keine BG sind? (Untermietvertrag, eigene Konten, etc.)Wenn der WBS auf Sie Beide ausgestellt ist, spricht das wieder für eine Bedarfsgemeinschaft. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich jeder einen WBS austellen lässt.
Dann kann man damit auch eine Wohngemeinschaft begründen und Sie gelten ein Jahr lang nicht als Bedarfsgemeinschaft.
Stimmt das? :I Hat jemand dazu Erfahrungen? Oder vielleicht eine Idee, wie wir das gestalten können? Oder lieber gleich eine Wohnung ohne WBS suchen?Einer Person allein stehen 45 qm zu. Ab 2 Personen kann man 60 qm bekommen.
Auch bei einer WG kann dies gelten und man kann mit den 45er WBS auch zusammen die 60 qm anmieten.
Danke schon mal im voraus für Antworten oder nur fürs Lesen.
LG