Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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tigerlaw
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#101

Beitrag von tigerlaw »

Abißlwasgehtimmer hat geschrieben:Angeblich hat die Bundesagentur für Arbeit ab dem 18.08.2014 in ihren Jobcentern stufenweise auf eine neue Software ALLEGRO umgestellt. Woran | an welchen Merkmalen erkenne ich an meinen Bescheiden, welche Software verwendet wurde?
Insbesondere an der neuen BG-Nr: Früher begann sie mit einer 5-stelligen Nummer (für das Jobcenter, dann "BG", und dann eine 6-stellige lfd. Nummer.

Bei ALLEGRO wird ja alles komplett neu erfasst, weil die alten DAtenbestände aus "A2LL" nicht "migriert" werden können. Andererseits gibt es ja einge Zeit noch "alte" und "neue" Fälle nebeneinander. Deshalb haben die neuen Bg-Nummern ein "//" in der Mitte!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#102

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

:Daumenhoch: Besten Dank, tigerlaw #101. Das ist eine prägnant Antwort, die ich sehr wohl zu schätzen weiß!
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#103

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

27. Apr 2015, 19:58 #98 Koelsch hat geschrieben:Am Aussehen. Such mal im www nach Musterbescheid ALLEGRO und vergleich mit Deinem Bescheid.
Genau. Am Aussehen. Meine Frage "Woran | an welchen Merkmalen erkenne ich ..." zielte genau darauf ab. @tigerlaw #101 hat das sehr plastisch schriftlich formuliert.

Auch beim externen Suchen, d.h. außerhalb dieses Forums, mittels Suchmaschine erhält man pass-genauere Suchergebnisse durch konkrete Suchbegriffe. Allegro + Software bringt grundsätzliches, dagegen Musterbescheid + Allegro zeigt schnell das Gewünschte. Beispielsweise hier => Irren ist amtlich - Beratung kann helfen!

Dort finden sich Musterbescheide und Musterberechnungsbogen als PDF:

» Musterbescheid Arbeitslosengeld II (Version 1 A2LL)
» Musterbescheid Arbeitslosengeld II (Version 2 ALLEGRO)
» Musterbescheid Arbeitslosengeld II für Selbstständige

» Musterberechnungsbogen zum Arbeitslosengeld II (Version 1 A2LL)
» Musterberechnungsbogen zum Arbeitslosengeld II (Version 2 ALLEGRO)
» Musterberechnungsbogen zum Arbeitslosengeld II für Selbstständige

Update: Koelsch hat Recht. Der hier angesprochene Tipp tangiert das Thema nur knapp. Deshalb wurde er den Bereich » Dies und Das » Rund um Forum, PC und Web verschoben;
Zuletzt geändert von Abißlwasgehtimmer am Mi 29. Apr 2015, 07:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#104

Beitrag von Koelsch »

Bitte näher am Thema bleiben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
OLDMEN55
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#105

Beitrag von OLDMEN55 »

Versuch eines Fazit:

Der Vorwurf:
Den Verdacht auf Bestehen einer Einstehensgemeinschaft konnten Sie bisher nicht ausräumen. Ich gehe daher
von einer solchen aus. Sie leben seit xx.xx.xxxx mit Ihrem Mitbewohner zusammen.
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


Betroffenen Argumente:
Das hier immer die Rede von PARTNERN ist, scherte dem JokeCenter nicht. Wenn man aber nicht mit einem Partner oder einer Partnerin lebt, dann ist das auch keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, sondern in einer Wohngemeinschaft. In zahlreichen Schreiben wurde immerwieder darauf hingewiesen "KEINE PARTNER" damit ist § 7 Abs. 3 SGB II unwirksam.


Weiter mit dem Schreiben zum Vorwurf:
Als Partnerin oder Partner ist nach § 7 Absatz 3 auch eine Person anzusehen, die mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen ("Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft").
Die Person in Ihrem Haushalt wäre daher als Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen. Zur Aufnahme in die Bedarfsgemeinschaft machen Sie bitte entsprechende Angaben. Hierzu können Sie die Anlagen WEP, EK und VM nutzen.


Hier wird der Mitbewohner einfach zum Partner gemacht. Für mich ein klarer Fall von Falschauslegung, da in dem §7 Absatz 3a expliciet von Partnern die Rede ist.

Weiter mit dem Schreiben zum Vorwurf:
Anderenfalls kann die gesetzliche Vermutung des Vorliegens einer Einstehensgemeinschaft von Ihnen widerlegt werden. Sie haben dann darzulegen und durch geeignete Nachweise zu beweisen, dass die Vermutung der Lebenswirklichkeit nicht entspricht. Die bloße Behauptung, dass eine Einstehensgemeinschaft nicht vorliegt, ist nicht ausreichend.

Die Betroffene sollte dieses widerlegen.
SBchen vom JokeCenter hat sich an dem "Die Person in Ihrem Haushalt wäre daher als Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen." festgebissen und wollte nicht mehr loslassen.


Unzählige Schreiben an das Kundenreaktionsmanagement folgten in dem immer wieder daran erinnert wurde, das es sich um eine WG mit Mitbewohnern handelt und nicht um Partner. Der § 7 Absatz 3 setzt eine Partnerschaft vorraus das JokeCenter möchte dies bitte zweifelsfrei beweisen.

Irgendwann kam endlich die "vorläufige" Weiterbewilligung für 6 Monate. Die nachweislich eingereichten Widersprüche wurden nicht bearbeitet. Einer sogar aus Anfang 2014.


Ich hoffe ich konnte etwas Licht in dieser Sache bringen.
Nach Aussagen der netten Mitarbeiterin bei der Krankenkasse, ist das hier im Ort ein Thema immer wieder autaucht und recht zügig wird die Krankenkasse als Druckmittel gekündigt.
Zuletzt geändert von OLDMEN55 am Di 28. Apr 2015, 15:50, insgesamt 4-mal geändert.
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#106

Beitrag von OLDMEN55 »

Nachtrag:

Die ARGE schreibt: (http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_5 ... __nnn=true)
§ 7 Absatz 3a
Was ist eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft?
Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft liegt vor, wenn eine Person mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Personen

länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der anderen zu verfügen.



Aber der Gesetzestext lautet:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.




Bezieht sich also auf Partner und nicht auf Personen wie die ARGE es immer darstellt.
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#107

Beitrag von Koelsch »

Wir haben ja schon am Anfang des Freds dargelegt, wann eine Einstandsgemeinschaft vermutet werden kann. Das JC dies nicht gerne sieht, ist klar, denn einfach mal "vermuten" ist ja so schön einfach.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#108

Beitrag von Günter »

Lös dich doch mal von dem Wort Partner, das ist nur ein Name.

Es geht um den wechselseitigen Willen füreinander einzustehen. Und der idt mangels entsprechender persönlicher Beziehung nicht vorhanden. Wer etwas anderes behauptet, der möge gerichtsfeste Beweise vorlegen und damit rechnen, dass er es vor dem Sozialgericht belegen muss.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#109

Beitrag von OLDMEN55 »

@Günter

Wenn ich beispielsweise mit einer Person zusammen lebe, ist das was ganz anderes als wenn ich mit meiner Partner/in zusammen lebe.

Siehe Partnertarife, Partnersuche, Partnerwahl usw. usw. ist viel enger angesiedelt als Person.


Hier in diesem Fall wird einfacherweise eine Person zu einem Partner gemacht.
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#110

Beitrag von Günter »

Verstehst du den Unterschied zwischen einem Namen (Begriff) und dem Sinn für den dieser Begriff steht nicht?

Ob du jemanden Partner nennst oder Klaus-Dieter ist völlig schnuppe, auch Mitbewohner kann ein Partner sein, ohne im Sinne des Gesetzes ein Mitglied in "meiner" Bedarfsgemeinschaft zu sein.

Beim Skat sitzen drei (Spiel)Partner an einem Tisch und abends geht jeder seiner Wege.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#111

Beitrag von OLDMEN55 »

Günter hat geschrieben:Verstehst du den Unterschied zwischen einem Namen (Begriff) und dem Sinn für den dieser Begriff steht nicht?

Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#112

Beitrag von Günter »

:heul: Ick jeb uff.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#113

Beitrag von OLDMEN55 »

Wat denn aufgeben?

Das JC sieht in dem Begriff Partner eine dauerhaften (intimen) Beziehung steht und oft auch in einer gemeinsamen Wohnung lebt.

Eine Person hingegen ist ein einzelner Mensch


Ich weiß es fällt dir sehr schwer, aber sieh das mal so wie ein engstirniges Sbchen das seine Quoten erfüllen muß.

Schalte 95% deines Gehirns ab und schau noch mal hin
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#114

Beitrag von Koelsch »

Du hast Deinen Bescheid, also hat SB'chen doch zumindest mal ansatzweise kapiert, "wie der Hase läuft."

Das SB'chen jedes Mal bei Adam und Eva neu beginnt, das kennen wir doch hier.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#115

Beitrag von OLDMEN55 »

Mit ein bischen Pech gehts weiter.

Die Betroffene hat vor vielen Wochen die Weiterbewilligung ausgefüllt abgegeben.

So kurz vor dem Ersten hat sie noch keinen Bescheid über die Weiterbewilligung.


Wir sind da mal alle gespannt ob am Ersten Geld da ist. :beten:
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#116

Beitrag von Koelsch »

Sonst sofort Antrag auf Vorschuss bzw. sofortige vorläufige Bewilligung
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#117

Beitrag von OLDMEN55 »

Wie ich soeben erfahren habe, kam das Geld pünktlich an.

Gefahr durchgestanden, oder vorüber? :pssst:

Wer weiß ... :kristall_defekt:
Gruss
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#118

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#119

Beitrag von Günter »

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