Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Günter
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#51

Beitrag von Günter »

Es wäre einfacher und sauberer geqwesen sofort Antrag auf eA zu stellen, da man da auch den Verdacht der gegenseitigen Hilfe (wegen des Zeitdrucks ohne barmittel) ausgeräumt hätte.

So kommt immer das Argument, wie hast du überlebt, da hat der Partner geholfen.

Ist ja schon gut ich sag nix mehr.
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OLDMEN55
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#52

Beitrag von OLDMEN55 »

Da magst du recht haben Günter, ich habe aber keine Entscheidungsgewalt.

Ich hatte schon einige Schreiben für den EA gesichtet und kopiert, da fielen mir einige Ungereimtheiten auf.

So zum Beispiel hatte der Geschäftsführer des JC den Widerspruch schon voriges Jahr stattgegeben.

Auch macht die Sachbearbeiterin einiges an Fehlern. Sie hat nur einen Verdacht, mehr ist es ja nicht, schon sperrt sie das Geld und meldet die Krankenkasse ab.

Eindeutig rechtswidrig, denn
„Existenz¬sichernde Leistungen [dürfen] nicht auf Grund bloßer Mutmaßungen verweigert werden.“ So ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 12.05.2005)
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#53

Beitrag von OLDMEN55 »

Ich hab jetzt mal den Schriftverkehr gesichtet und bin doch von den Socken was sich der SB da zusammen vermutet.

Hier mal eine Kostprobe:




Lese ich das Falsch, oder schiebt man den Umbau der Wohnung der Mieterin (Beschuldigten) in die Schuhe???
Zuletzt geändert von OLDMEN55 am Do 29. Jan 2015, 19:25, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#54

Beitrag von marsupilami »

Nach dem, was Du hier zum Besten gibst, offenbar.


Nachtrag:
Obwohl, .... ich dachte bisher, daß Umbauten, auch innerhalb einer Wohnung doch eher dem Vermieter zuzurechnen sind.
Es liegt ja wohl in seinem Ermessen, was er mit seinem Eigentum macht.

Da hätte man schon damals, gleich bei diesem Bescheid, gegenangehen müssen.

Ob da jetzt noch ein Überprüfungsantrag was bringt ... :ka:
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#55

Beitrag von OLDMEN55 »

Eine Akteneinsicht ist zwingend erforderlich. Wer weiß was sich da zusammen gesponnen wird.

Klar, das Haus wurde vor längerer Zeit saniert, modernisiert, Dachboden gedämmt und ausgebaut usw. usw. Die Unannehmlichkeiten durften "abgewohnt" werden.

Mieter dürfen grundsätzlich nicht die Wohnung dermaßen umbauen. Da steht ja auch erheblicher Umbau. Was meinst du was der Eigentümer sagen würde, soll ja auch sach uns fachgerecht sein.
Die Vergrößerung des Wohnraums war so erheblich, dass man einen Untermieter nehmen musste. So der "Rat" vo SB´chen.


Das Pikannte, das steht im Schreiben an den Untermieter, der natürlich auch eine Fachaufsichtsbeschwerde losgelassen hatte. Der hat seine Briefleins vom Amt jetzt herausgegeben, so das man erst jetzt dahinter kommt. In dem Schreiben steht noch mehr drin, also auch hier von Datenschutz keine Rede.
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Koelsch
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#56

Beitrag von Koelsch »

Wenn man doch sogar ein Schreiben hat, in dem zu einem Untermieter als Kostensenkungsmaßnahme geraten wird, hat man das JC doch an den Hammelbeinen. Zusätzlich der Hinweis, man möge doch seitens des JC einmal erläutern, wann seitens des Hauptmieters denn die Umbauten durchgeführt wurden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#57

Beitrag von OLDMEN55 »

Leider gibt es kein Schreiben über eine Kostensenkungsmaßnahme. Soviel ich das verstanden habe, ging die Betroffene mit der "mieterhöhung wegen der Wohnungsvergrößerung" zu SB`chen. Da hat man den Vorschlag "Rat" mündlich mitgeteilt. Darauf hin hat man eben reagiert mit einem Untermieter.

Tada ... und schon lief der Behördenapparat. Wenn man jetzt erst liest, die Hauptmieterin sollte die Wohnung umgebaut haben, na Mahlzeit.


Eine Wohnraumvergrößerung um diese m² sollte laut I-Net so um die 50.000 Euronen kosten. Das hat natürlich jeder der bedürfig ist in der Portokasse.
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Koelsch
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#58

Beitrag von Koelsch »

Dann genau diesen Sachverhalt so darstellen und in der Darstellung ab und an das Wörtchen "nachweislich" verwenden. Das hört sich so bedeutend an, sagt aber eigentlich sehr wenig. :unschuld:
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#59

Beitrag von OLDMEN55 »

Wird gemacht Chef. Auf eine "Verwarnung" wegen fehlendem Datenschutz wird verzischtet.

Könnte man wegen dem Umbau eine Überprüfung anstoßen?
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#60

Beitrag von Koelsch »

Schaden kann es nix.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#61

Beitrag von OLDMEN55 »

Am Montag wurde das Schreiben abgegeben.

Die Überprüfung wurde erst einmal zurückgestellt, aber nicht vergessen.

Bei der Durchsicht habe ich festgestellt, dass man auf zwei Schreiben aus März 2014 und Anmahnung einen Monat später noch nicht geantwortet hat.

Da muss man auch noch mal ran.


Wie ist es mit der Aufklärungspflicht des SBchen. Muß er über alles aufklären und Auskunft erteilen. Z. B. Gründe für einen Hausbesuch, was wurde gefunden, welche Beweise hat man etc.


Auf Post vom Amt wird immer noch gewartet. :verwirrt: Der erste Widerspruch ging Anfang Januar raus.


Vielen Dank für eure Mühen.
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Günter
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#62

Beitrag von Günter »

Bei der Durchsicht habe ich festgestellt, dass man auf zwei Schreiben aus März 2014 und Anmahnung einen Monat später noch nicht geantwortet hat.

Da muss man auch noch mal ran.
Wer ist man? Wer hat auf welche Schreiben nicht geantwortet? Wer muss noch mal ran?

Ich komme mir vor wie bei

[BBvideo 425,350][/BBvideo]
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#63

Beitrag von OLDMEN55 »

Sorry, kann man denn nicht meine Gedanken lesen??? :kristall_defekt:

SBchen hatte Im März 2014 immer geschrieben "es hat eine Prüfung gegeben" und das wollte man erklärt haben.

War jetzt der Hausbesuch gemeint? Keine Ahnung, könnte sein.

Deswegen das Schreiben an SBchen mit einigen Fragen:
 Warum hat es eine Prüfung gegeben
 Wann war die Prüfung
 Wie wurde geprüft
 Wie wurde eine Einstehgemeinschaft festgestellt



Da das Amt einen Rückzieher von der Einstehgemeinschaft machte wurde die Anfrage vergessen.
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kleinchaos
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#64

Beitrag von kleinchaos »

Was ist mit Akteneinsicht?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#65

Beitrag von OLDMEN55 »

Ich hoffe natürlich darauf.

Diese Vermuterei ist völlig aus dem ruder gelaufen. :schwein:


Mal schauen ob Sie es einreicht. :kristall_defekt:
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#66

Beitrag von OLDMEN55 »

So, erstes Brieflein vom Geschäftsführer der ARGE ist da.


Was ist davon zu halten.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von OLDMEN55 am Fr 6. Feb 2015, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#67

Beitrag von kleinchaos »

Ich würd den Menschen fragen, wie er auf das schmale Brett kommt, dass da eine Partnerschaft im Sinne einer Lebensgemeinschaft besteht?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#68

Beitrag von OLDMEN55 »

Ich versteh so einiges nicht.

Wie zum Teufel kommen die immer auf Partner und Partnerschaft???


Das wurde schon von Anfang an bestritten.



§7 Absatz 3a)
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner .......



Kann man einfach sagen "Ihr seid Partner"?
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marsupilami
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#69

Beitrag von marsupilami »

Ich würde da aber schon nochmal nachhaken, wie die MitarbeiterIn auf den Verdacht der Partnerschaft kommt und da nochmals nachhakt!!!

Nur weil da ein Untermietvertrag besteht?


Ich hätte das schon ganz gerne begründet.


Letzter Absatz auf Seite 1:
D.h. derzeit fließt das volle zustehende Geld?

Generell würde ich in Zukunft mit dem Jobcenter und den MA garantiert kein persönliches Gespräch mehr führen.
Alles nur noch schriftlich!!
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#70

Beitrag von OLDMEN55 »

Hallo Marsu.

Ja das ganze Geld. Es wurde schon nach wenigen Tagen wieder freigegeben und die Krankenkasse wieder angemeldet.

"Schon" am 16.01.2015 kam eine "vorläufige Weiterbewilligung".

Die Frage warum "Vorläufig" ließ einem vorsichtig werden. Es kann sein, dass es mit den Mini-Job und den unterschiedlichen Löhnen zusammen hängt, oder aber wegen der Einstehgemeinschaft.

Auf jeden Fall hat man noch keine klare Antwort. Es stehen jedoch noch einige Antworten auf Widersprüche aus.
Gruss
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Günter
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#71

Beitrag von Günter »

Nicht lange rumeiern.

Sehr geehrtes JokeCenter,

das Vorliegen einer, über ein normales Untermietverhältnis hinausgehenden, wie auch immer gearteten Partnerschaft wird bestritten. Sollten sie eine andere Auffassung vertreten werde ich Klage einreichen. Damit werde ich sie zwingen vor Gericht Beweise für ihre Vermutung vorzulegen.

Mit unpartnerlichen Grüßen .....
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#72

Beitrag von marsupilami »

Dann aber höllisch aufpassen, dass das JC keinen Vorwand bekommt wieder rumzuzicken!
Also Einnahmen bzw. Einkommen oder Änderungen - vor allem nach oben - wirklich zeitnah melden.
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marsupilami
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#73

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben:Nicht lange rumeiern.

Sehr geehrtes JokeCenter,

das Vorliegen einer, über ein normales Untermietverhältnis hinausgehenden, wie auch immer gearteten Partnerschaft wird bestritten. Sollten sie eine andere Auffassung vertreten werde ich ohne weitere Nachricht Klage einreichen. Damit werde ich sie zwingen vor Gericht Beweise für ihre haltlosen Vermutung vorzulegen.

Mit unpartnerlichen Grüßen .....
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#74

Beitrag von OLDMEN55 »

Wir warten erst einmal ab was da so weiter passiert, so ne Woche.

In fast regelmässigen Abständen von einer Woche wurde ein Widerspruch dem JC übergeben.


Müssen die Bengels vom JokeCenter auf jeden Widerspruch antworten?
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Re: Verdacht auf Einstehgemeinschft die Zweite

#75

Beitrag von marsupilami »

Jep.

Das Dumme ist, sie können sich Zeit lassen.
Ergeht innerhalb von drei Monaten (§ 88 Abs. 2 SGG) nach Einlegung des Widerspruchs kein Widerspruchsbescheid des Jobcenters, so kann beim Sozialgericht Untätigkeitsklage eingereicht werden.
http://www.hartziv.org/bescheid-und-rechtsbehelf.html
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