temporäre BG wird normale BG

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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der ratlose
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temporäre BG wird normale BG

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,
bräuchte da mal Hilfe.

Ein Richter hat meine fahrkosten für das Umgangsrecht eingedampft.
Er war der Meinung das 500 € halbjährig reichen müssen. (Kinder leben in Schweden)
Das Geld ist natürlich schon Weihnachten für Fahrkosten verbraucht worden.
Bis das LSG über die Beschwerde entscheidet kommen die Kinder jetzt eben einmal im Monat zu mir.
Passt ganz gut. Es sind jetzt gerade Ferien, ende nächsten Monat sind schon die Osterferien, dann kommen die Pfingstferien usw.

Nun kommen die Kinder zu mir. (Temporäre BG) Es sind gerade Ferien.
Der Richter meint Kosten der temporären BG ja (sind damit jetzt schon so hoch wie die eingedampften Fahrkosten vorher monatlich waren) aber ich und die Kinder hätten keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung. Nicht einmal auf die Fahrkosten innerhalb Deutschlands.

Meiner Meinung nach sind die Fahrkosten um die Kinder in Schweden zu besuchen etwas völlig anderes als die Fahrkosten die im Rahmen einer temporären BG anfallen.

Nun, wenn die jetzt nicht einmal die Rückfahrt bis zur Grenze bezahlen wollen, dann wären die Kinder ja eigentlich keine temporäre BG mit mir, sondern sie würden wegen "open end" ja in meine BG übergehen. Das heißt ab nächstem ersten müssen ihnen die vollen Regelsätze und mir der Aleinerziehenden Mehrbedarf bewilligt werden. Oder?
Von den Regelsätzen wiederum können sich die Kids die Fahrt nach Schweden leisten.

Muß man eigentlich anteilig Regelsätze zurückzahlen wenn man mitten im Monat ausscheidet ohne eigenes anderes Einkommen zu haben?
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Koelsch
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Re: temporäre BG wird normale BG

#2

Beitrag von Koelsch »

Zu der Frage kenne ich nur SG Stade - S 28 AS 762/10
und BSG - B 4 AS 77/12 R, wobei natürlich dieser spezielle Fall nicht entschieden wurde
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
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Re: temporäre BG wird normale BG

#3

Beitrag von Upstocker »

Koelsch hat geschrieben:Zu der Frage kenne ich nur SG Stade - S 28 AS 762/10
und BSG - B 4 AS 77/12 R, wobei natürlich dieser spezielle Fall nicht entschieden wurde
Nicht zu vergessen das Urteil des SG Oldenburg vom 13.11.2012, Az.: S 48 AS 1104/12, das sich u. a. auch auf den hier genannten Beschluß des SG Stade bezieht. In der Urteilsbegründung verneint das SG die Sozialüblichkeit der Umgangswahrnehmung als Auschlußkriterium des Grundsicherungsrechts. Hierbei wird auf ein Urteil des BVerfG aus den 70er Jahren verwiesen, wobei hier eine Analogie zur (uneingeschränkten) Sozialisierung von Strafgefangenen hergeleitet wurde.
Upstocker
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Re: temporäre BG wird normale BG

#4

Beitrag von Upstocker »

der ratlose hat geschrieben:hallo,
Meiner Meinung nach sind die Fahrkosten um die Kinder in Schweden zu besuchen etwas völlig anderes als die Fahrkosten die im Rahmen einer temporären BG anfallen.
Ich habe noch einmal so darüber nachgedacht, aber ich kann da keinen Unterschied erkennen.
Gemeinsam haben die beiden Kosten, das sie im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts anfallen.
Dafür hat der Gesetzgeber um 2010 herum den §21 Abs. 6 SBGII entsprechend aufgebohrt.
Demnach ist der Kostenersatz ein Mehrbedarfsanspruch des umgangsberechtigten Elternteils.

Steht doch in den fachlichen Hinweisen der BA auch (obwohl da m. E. nicht immer Gutes drin steht):

"Entstehen einem geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil regelmäßig Fahrt und/oder Übernachtungskosten aufgrund
der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen Kindern und können diese nicht aus evtl. vorhandenem Einkommen,
dem Regelbedarf oder Leistungen Dritter bestritten werden, können diese in angemessenem Umfang übernommen werden. Dies gilt für die Kinder entsprechend, soweit den Kindern an Stelle ihrer Eltern Kosten entstehen"

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... 377951.pdf

Von Einschränkungen bei Auslandsbesuchen, bzw. Besuchen aus dem Ausland steht da nichts, außer den üblichen Hinweisen auf das Maß der Sozialverträglichkeit der anfallenden Kosten.
der ratlose
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Re: temporäre BG wird normale BG

#5

Beitrag von der ratlose »

Doch, da ist bei uns ein Unterschied.

ich hatte dem Schulbesuch der Kinder im Ausland nur zugestimmt wenn die Kinder mindestens einmal im Monat und einen großteil der Ferien nach Deutschland gebracht werden, und zwar so das weder mir noch dem Jobcenter dafür Transferkosten anfallen dürfen.

Aus Gründen die ich bis heute nicht verstehe,(ich glaube allerdings das es um die Kosten der temporären BG und der höheren KDU ging) hat das JC damals Hand in Hand mit dem SG daraufhingewirkt das diese vereinbarung nicht mehr eingehalten werden mußte.
Die hatten meine Unterkunft einfach auf 10 qm eingedampft. Und das in einem EA Verfahren(!)

Das war dann alles rechtswidrig, aber wie ihr selbst wisst wird das erst später festgestellt.
Die hatten mir dann lieber 500,00€ monatlich gezahlt damit ich da hochfahre.
Jetzt kosten die monatlichen BGs meistens schon 400,00-500,00 €.

bei den fahrkosten gibt es noch eine richtig schöne Spezialität.
Wenn ich da hochgefahren bin dann wurde das extrem teuer,als wenn die Kinder zu mir runterkommen. Das hat das JC nur noch nicht realisiert.

Weder das JC noch das SG prüfen was die günstigste Reisemöglichkeit kosten würde. Und ich muß in einem EA oder Klageverfahren nicht das günstigste fordern. :pssst:
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Koelsch
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Re: temporäre BG wird normale BG

#6

Beitrag von Koelsch »

Wenn das vom JC so gewünscht wurde, dann sollen die auch zahlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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