Mit Freund zusammen ziehen!

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Stella1989
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Mit Freund zusammen ziehen!

#1

Beitrag von Stella1989 »

Hallo ihr lieben ,

Ich habe folgende Frage : mein Freund und ich möchten gerne zusammen ziehen. Ich liebe von Hartz 4 und habe eine Tochter die 8 Jahre alt ist. Mein Freund kriegt Arbeitslosen geld 1160€ netto.

Würde ich jetzt noch arge Geld kriegen ??? Und wie sieht es aus wenn mein Freundbald Arbeit hat und er mehr verdient?

Lg
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Koelsch
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#2

Beitrag von Koelsch »

Das JC wird sofort eine Bedarfsgemeinschaft (BG) vermuten. Dem kann man aber widersprechen, dazu aber müsstet ihr nachweislich wie eine Wohngemeinschaft zusammen wohnen, also z.B. getrennte Schlafzimmer, möglichst auch nachweislich getrennte Kosten für den Haushalt (Einkaufen) oder nachweislich jeder zahlt seinen Anteil vom Einkauf.

Der Ärger um die BG zu widerlegen wird erheblich sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Stella1989
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#3

Beitrag von Stella1989 »

Ok... Und wenn die arge dabei bleibt das wir eine bG haben würde ich dann noch Geld bekommen ??
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kleinchaos
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#4

Beitrag von kleinchaos »

Bisher sieht es bei dir so aus
399,00€ Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
+267,00€ Kinder von 6 bis unter 14 Jahre
+ 47,00€ Alleinerziehendenzuschlag 47€
=705,00€ Bedarf zuzüglich Miete

Wenn ihr zusammenzieht:
2 x 360,00 €Partner in Bedarfsgemeinschaft
+ 267,00€ Kinder von 6 bis unter 14 Jahre
= 967,00 Bedarf zuzüglich Miete
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#5

Beitrag von kleinchaos »

Du würdest also noch Geld bekommen. Ist auch wichtig wegen der Krankenversicherung.
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Stella1989
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#6

Beitrag von Stella1989 »

Ok, ich kriege Unterhalt vom Kinds Vater . Laut Hatz 4 Rechner würde ich gerade mal 400€ bekommen momentan davon müsste auch Miete gezahlt werden und der ganze andere Rest
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kleinchaos
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#7

Beitrag von kleinchaos »

Du bekommst aber eben auch den Unterhalt plus das Kindergeld, einen Freibetrag von 30,00€ dazu wenn übersteigendes Kindergeld bei dir angerechnet wird. Hast also jetzt nicht weniger als oben ausgerechnet. Und dann kommt ja noch das ALG 1 vom Freund hinzu, auch davon sind 30,00€ frei als Freibetrag
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#8

Beitrag von Stella1989 »

Ok ... Danke :-) und mit drei Personen steht uns ja eine 90 qm Wohnung zu richtig ?
Stella1989
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#9

Beitrag von Stella1989 »

Und wie viel mietanteil zahlen Sie?
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kleinchaos
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#10

Beitrag von kleinchaos »

75 bis 80m²

Bedenkt, dass, wenn er wieder Arbeit hat, eventuell für euch kein Leistungsanspruch mehr besteht. Damit wärest du auch nicht mehr krankenversichert und dein Kind auch nicht. Du müsstest dich dann freiwillig gesetzlich versichern.
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Stella1989
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Re: Mit Freund zusammen ziehen!

#11

Beitrag von Stella1989 »

Hmm ok. Dann muss man sich das echt gut überlegen. Danke schonmal :-)
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