BG vermutet per Änderungsbescheid

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Koelsch
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BG vermutet per Änderungsbescheid

#1

Beitrag von Koelsch »

Es wurde per Änderungsbescheid eine BG vermutet.

Bitte mal meinen Widerspruchsentwurf bemeckern - der ist auch Basis für einen geplanten ER-Antrag
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#2

Beitrag von marsupilami »

Bist Du Dir sicher, dass alle, die meckern können und dürfen auch .docx verwenden können?
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#3

Beitrag von Koelsch »

Eigentlich ja, denn das lässt sich problemlos mit LibreOffice öffnen, aber ich mach noch mal ein "normales" .doc da rau
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marsupilami
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#4

Beitrag von marsupilami »

Kukk ma', ich hab' bisken schaaf dran gemacht.
2015_07_07 Widerspruch Änderungsbescheid V_m.doc
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Koelsch
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#5

Beitrag von Koelsch »

Liest sich gut, wobei ich bei den Krähen meine Version bevorzuge. Merci vielmals
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#6

Beitrag von Koelsch »

Und dann denke ich, dass man sich vorsorglich mal 'nen Umzug genehmigen lassen muss, um nötigenfalls die BG dadurch zu widerlegen.
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Pegasus
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#7

Beitrag von Pegasus »

Dürfen sie überhaupt unangemeldet einen Hausbesuch machen? Ich finde es schon dreist, wenn die betreffende Person nicht anwesend ist. Und dann einen physischen angeschlagenen noch einen drauf setzen.

Eigentlich sollten alle eine Cam laufen lassen. Natürlich draußen an der Tür einen zarten Hinweis dazu.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#8

Beitrag von marsupilami »

Das mit den Krähen dachte ich mir schon.
Das wäre dann reiner Chilli voll in die Augen.

Aber das ist halt so ein kleiner Schlenker von mir gewesen.
Ich selber hätte das für mich auch nicht übernommen.


Der Umzugsantrag ist recht nett.
Auch da habe ich mir 2 Änderungsvorschläge erlaubt.
2015_07_11 Umzug Antrag V_m.doc
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angel6364
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#9

Beitrag von angel6364 »

Ich würde - zusätzlich zu Marsus Vorschlägen - den Umzugsantrag im vorletzten Abschnitt vereinfachen:
Basierend auf den hiesigen Angemessenheitsgrenzen bedeutet das für den Steuerzahler eine monatliche Mehrbelastung in Höhe von € 413,50 im Vergleich zur bisherigen Wohngemeinschaft.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#10

Beitrag von Koelsch »

Übernommen
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marsupilami
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#11

Beitrag von marsupilami »

@ angel: jep, das ist besser.
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Günter
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#12

Beitrag von Günter »

!! Einen Rechtsanspruch auf solche Zahlungen habe ich nicht, wie Ihnen sicher auch Ihnen bekanntwusst ist. Sie verweisen mich also hier auf freiwillige Leistungen eines Dritten auf die ich keinen gesetzlichen Anspruch Recht habe.
Doppelt und dreifach gemoppelt.

Sie verweisen auf eine fiktive freiwillige Leistung eines Dritten. Das wurde meines Wissens vom BVerfG ausdrücklich untersagt.

Immer schön einfach formulieren, damit auch nicht so intelligente Vögel es verstehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#13

Beitrag von marsupilami »

:verlegen:

Irgendwie bin ich heute nicht gut drauf.


Koelsch, bitte übernimm den Vorschlag von Günter.
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#14

Beitrag von Koelsch »

Alles eingebaut, danke
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#15

Beitrag von Koelsch »

Und weiter gehts, ein "nettes" Schreiben vom JC trudelte ein
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#16

Beitrag von marsupilami »

gesetzliche Vermutung?

Was zum :hang: ist das?


Weil das JC das behauptet, ist die BG Gesetz?
Oder wie muß ich mir das vorstellen?
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#17

Beitrag von Koelsch »

Es gibt diese gesetzliche Vermutung, aber eine Vermutung kann man widerlegen.

Hier mal kurz mein Antwortentwurf - insbesondere bin ich she gespannt, was das Sozialgericht denn so meint, wenn ein am Verfahren nicht Beteiligter Akteneinsicht verlangt. Möglicherweise haben die schon was von Datenschutz gehört und meinen daher - Akteneinsicht ist nicht. Das aber dürfte dann doch wohl sehr gegen eine Bedarfsgemeinschaft sprechen. :unschuld:
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#18

Beitrag von kleinchaos »

Das JC unterstellt ihm also eine Falschaussage, unterstellt ihm, das Gericht vorsätzlich zu belügen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#19

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich nicht. Der Brief des Richters ist der gute Frau ja unbekannt, daher Akteneinsicht.

Aber man kann sicher unterstellen, dass der Mitbewohner sich gegen die Vermutung einer BG gewandt hat, nur müsste man eben wissen, ob er das mit zutreffenden Argumenten gemacht hat und wie JC meinte den Richter vom Gegenteil überzeugen zu können.
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#20

Beitrag von marsupilami »

Anmerkung zu dem Widerspruch:

Punkt 3:
Du bittest nicht um Geduld, sondern verlangst Aufschub bis Akteneinsicht beim SG gewährt wurde.


Punkt 4:
Grundsätzlich: im letzten Satz vor "und" kommt nie nicht ein Komma.

Der Satz an sich ist gut, insbesondere der 1. Halbsatz.
Nur schwächt der 2. Halbsatz diese Durchführung der kostengünstigen Werbemaßnahmen ab.
Der klingt so flapsig, lakonisch, ....


Den 2. Halbsatz weglassen und den 1. Halbsatz etwas erweitern - in etwa so:
Diese - letztendlich auch für Ihr Haus und damit für den Steuerzahler - extrem kostengünstigen Werbemaßnahmen führe ich dann in der Tat außer Haus durch.
Oder als Alternative:
Diese - betriebswirtschaftlich betrachtet - extrem kostengünstigen Werbemaßnahmen führe ich dann in der Tat außer Haus durch.
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#21

Beitrag von Koelsch »

Hab die Änderungen eingebaut und einen zusätzlichen Punkt 2 eingefügt:
2. Sie stützen Ihre Vermutung allein auf die Dauer des Bestehens unserer Wohngemeinschaft. Auch Ihnen dürfte die Rechtsprechung hinlänglich bekannt ein, die neben der Dauer des Zusammenlebens zusätzliche, von Ihnen darzulegende, objektive Kriterien nennt, die bei einer Bedarfsgemeinschaft gegeben sein müssen.
Die Dauer lässt allein eine Vermutung zu auf den wechselseitiger Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Zusätzlich aber muss eine Partnerschaft vorliegen, was nicht der Fall ist und es muss eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegen, was ebenfalls nicht der Fall ist, wie Sie ja selbst mit der Behauptung konzedieren, dass ich meinen Mietanteil selbst zahle.
Die Anforderungen an das gemeinsame Wirtschaften gehen dabei über die gemeinsame Nutzung von Bad, Küche und ggf Gemeinschaftsräumen hinaus. Auch der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln aus einer von allen Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#22

Beitrag von marsupilami »

Ich würde das nicht reinnehmen.
Wenn aber doch, dann vielleicht ein bisken abändern?
Koelsch hat geschrieben:Hab die Änderungen eingebaut und einen zusätzlichen Punkt 2 eingefügt:
2. Sie stützen Ihre Vermutung allein auf die Dauer des Bestehens unserer Wohngemeinschaft. Auch Ihnen dürfte die Rechtsprechung hinlänglich bekannt ein, die neben der Dauer des Zusammenlebens zusätzliche, von Ihnen darzulegende, objektive Kriterien nennt, die bei einer Bedarfsgemeinschaft gegeben sein müssen.
Die Dauer allein lässt gerade mal eine Vermutung - kein Beweis!- zu auf den wechselseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und für einander einzustehen. Zusätzlich aber muss eine Partnerschaft vorliegen, was nicht der Fall ist und es muss eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegen, was ebenfalls nicht der Fall ist, wie Sie ja selbst mit der Behauptung der Tatsache konzedieren, dass ich meinen Mietanteil selbst zahle.
Die Anforderungen an das gemeinsame Wirtschaften gehen dabei aber über die gemeinsame Nutzung von Bad, Küche und ggf Gemeinschaftsräumen hinaus. Auch der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln aus einer von allen Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#23

Beitrag von Günter »

Ich denke, es wird völlig egal sein, was ihr antwortet, es läuft auf einen Prozess hinaus. Also sollte man es umdrehen und das C auffordern, objektive Beweise für eine BG vorzulegen, nach dem Motto ich kann nicht die Nichtexistenz einer Behauptung beweisen, wenn sie mir nicht objektive Tatsachen, die zu widerlegen sind aufzeigen.

Besteht eine Partnerschaft? Nein, zeigen sie mir Gründe zum Beweis und ich werde sie widerlegen. Wir verbringen weder die Freizeit, noch den Urlaub, noch unser Sexualleben gemeinsam.

Existiert eine Wirtschaftsgemeinschaft? Nein, jeder zahlt seinen eigenen Mietanteil, es existieren weder Gemeinschaftskonten, niemand hat Zugriff auf das Konto des Mitbewohners, es existieren auch keine gemeinsamen Versicherungen etc.

Welche angeblichen Beweise haben sie und wer kann diese Beweise belegen. ich bitte um konkrete Namensnennung damit ich mich auch strafrechtlich (wissentlich falsche Anschuldigungen, bzw im Sozialgerichtsverfahren uneidliche Falschaussage vor Gericht) wehren kann.

Sie verlangen von mir Zeugen für die Nichtexistenz einer BG. Wie soll das passieren? Soll ich Herrn Schulze und Frau Meier auf der Straße ansprechen, meine Situation als ALG II Bezieherin aufdecken und die sollen bezeugen, dass ihnen die Existenz einer BG unbekannt ist?
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#24

Beitrag von Koelsch »

Klar läuft das auf eine Klage raus.

Ich hab das Schreiben noch mal ergänzt und verbessert, wobei ich Eure Vorschläge teils eingebaut hab:

An das SG will ich kurz und schmerzbefreit schreiben:
Aktenzeichen:

In diesem Verfahren, an dem ich nicht beteiligt war, wurde anscheinend beschlossen, dass ich mit meinem Mitbewohner eine Bedarfsgemeinschaft bilden soll. Angehört wurde ich in diesem Verfahren nicht.

Schriftverkehr aus diesem Verfahren wird jetzt vom JobCenter Aachen als Argument in dem von mir angestrengten Widerspruchsverfahren verwendet. Da mir dieser Schriftverkehr natürlich nicht bekannt ist, beantrage ich hiermit Akteneinsicht in diesem Verfahren.
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid

#25

Beitrag von marsupilami »

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