Stimmt.
Hab ich übersehen.
BG vermutet per Änderungsbescheid
- marsupilami
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: BG vermutet per Änderungsbescheid
Richtig, darauf hatte Angel bereits hingewiesen http://www.alg-ratgeber.de/post376918.html#p376918 - hab ich inzwischen eingefügt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: BG vermutet per Änderungsbescheid
auf Wunsch des eLB entfernt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: BG vermutet per Änderungsbescheid
Fehlt ja nur noch das eine Sanktion kommt wegen Erhöhung der Bedürftigkeit
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: BG vermutet per Änderungsbescheid
Da kommt mir angesichts eines soeben eingetrudelten Aufhebung- und Erstattungsbescheids noch eine "nette" Idee:
Beispiel:
BG - Vermutung "entstand" nach Hausbesuch im März 2015
Änderungsbescheid mit "vermuteter BG" erging dann im Juni 2015 für Zeitraum Januar bis Juni, also rückwirkend. Widerspruch und eA wurden "abgebügelt".
Jetzt kommt Aufhebung- und Erstattungsbescheid und da les ich: Aufhebung für die Zukunft nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X.
Ja toll, für die Zukunft heißt ab heute, oder seh ich das falsch.
Und dann machen wir doch gleich noch einen Ü-Antrag für den Änderungsbescheid aus Juni. Auch der hätte doch nicht für die Vergangenheit ergehen dürfen sondern allenfalls ab Bescheiddatum für die Zukunft.
Warum nur fällt mir so was nicht schon im Juni auf - und warum fällt das einem SG nicht auf
Beispiel:
BG - Vermutung "entstand" nach Hausbesuch im März 2015
Änderungsbescheid mit "vermuteter BG" erging dann im Juni 2015 für Zeitraum Januar bis Juni, also rückwirkend. Widerspruch und eA wurden "abgebügelt".
Jetzt kommt Aufhebung- und Erstattungsbescheid und da les ich: Aufhebung für die Zukunft nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X.
Ja toll, für die Zukunft heißt ab heute, oder seh ich das falsch.
Und dann machen wir doch gleich noch einen Ü-Antrag für den Änderungsbescheid aus Juni. Auch der hätte doch nicht für die Vergangenheit ergehen dürfen sondern allenfalls ab Bescheiddatum für die Zukunft.
Warum nur fällt mir so was nicht schon im Juni auf - und warum fällt das einem SG nicht auf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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