100% Aufrechnung

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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der ratlose
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100% Aufrechnung

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,

bei mir ist eine temporäre BG geplatzt und das JC will das Geld für die temporäre BG komplett mit der nächsten temporären BG verrechnen.
Ich hatte von dem Geld abers schon die Miete für die zusätzliche Unterkunft bezahlt.

Im Juni meinte das JC noch 40 € pro Nacht sind ok und hat auch bezahlt, im Juli meint das JC das wäre nicht ok, ich dürfte nur eine zusätzliche Unterkunft temporär für 200 € anmieten.
Der Richter im eA Verfahren meint das das kein Thema sei eine Wohnung innerhalb einer Woche für wenige Tage anzumieten für 200 €.

Naja, ich habe tatsächlich eine Wohnung für wenige Tage für die nächste temporäre BG anmieten können. Ein Bekannter will die vermieten und meinte 12 Tage wären kein Problem, er möchte auch gernes sehen wie das funktioniert.
Ich mache natürlich die Anmietung von der Gewährung einer Wohnungsersteinrichtung für 4 Personen abhängig.

Wie auch immer, ich bin der Meinung das es für eine 100% Aufrechnung/Verrechnung keine Rechtsgrundlage gibt.
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Koelsch
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Beiträge: 89515
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: 100% Aufrechnung

#2

Beitrag von Koelsch »

Was steht denn im Bescheid?

100% Aufrechnung geht nicht, guckst Du § 43 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: 100% Aufrechnung

#3

Beitrag von der ratlose »

Danke,

manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
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