BSG Urteil hat einen Zahlendreher.

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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der ratlose
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BSG Urteil hat einen Zahlendreher.

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,

eine ganz komische Sache.

das Urteil das auch Kinder die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben wenn sie hier in Deutschland mit einem leistungsempfänger nach dem SGB II in einer temporären BG leben, ist im netzt überall mit B 14 AS 56/13 R angegeben.

Richtig ist aber B 14 AS 65/13 R !!

Mich wundert das aber, da ich mir das Urteil auch schon einmal unter B 14 AS 56/13 R beim BSG ziehen konnte.
Jetzt hat das Az aber eine Sache die sich mit KDU beschäftigt.

mir hat natürlich das JC die Sozialgelder nicht mehr bewilligt da es angeblich so ein Urteil des BSG nicht geben würde.
Upstocker
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Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: BSG Urteil hat einen Zahlendreher.

#2

Beitrag von Upstocker »

Da hat sich irgendein Verwaltungsangestellter eben mal vertippt, bevor die Urkunde in den Verteiler gestellt wurde.
Das kann sicherlich schon mal so vorkommen. Etwas Ähnliches habe ich vor ein paar Jahren mit dem Urteil des SG Mainz zur temp. BG erlebt. Das Az. ist S 3 AS 312/11, wurde aber im Netz in einigen Quellen mit einem Zahlendreher benannt. Auch das Urteil B14 AS 50/12 R v. 12.06.13 zur temp. BG wurde in den Medien zunächst mit falschen Az., nämlich B 14 AS 73/12 R, benannt. Am gleichen Tage ist auch ein anderer Fall von dem 14. Senat des BSG verhandelt worden. Dort ging es um Fragen zur Einkommensanrechnung und Insolvenzrecht.
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