Auszug aus Bedarfsgemeinschaft...

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Pusteblume
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Registriert: Do 30. Jun 2016, 14:56

Auszug aus Bedarfsgemeinschaft...

#1

Beitrag von Pusteblume »

Hallo ihr,
Ich bin fix und alle, das Amt hat mir in letzter Zeit wirklich zugesetzt und ich möchte gerne mal wissen ob das alles auch so richtig ist.

Mein Partner zieht aus unserer Bedarfsgemeinschaft aus.
Neben mir wohnen noch 3 Kinder hier.
Wir sind letztes Jahr umgezogen, wurden wegen Eigenbedarf gekündigt und dieses Jahr April wieder umgezogen.
Aufgrund von vielen Streitigkeiten und Problemen wollten wir das ganze Trennen und das ging soweit auch gut.
Ich habe alles abgegeben was benötigt wurde nur den Bescheid über den Trennung vom Standesamt nicht da wir nicht verheiratet sind gibt es das nämlich nicht egal wie dringend sie den benötigen.
Heute morgen war ich dann da weil taaadaa ich bekam kein Geld.
Der Bescheid vom Standesamt fehlt.
Ich sagte nochmal das es sowas nicht gibt.
Doch meinten die weil wir in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft leben.
Ich bat sie daraum da bitte anzurufen nein ich muss diesen Wisch haben.
Des weiteren muss ich innerhalb von 6 Monaten wieder umziehen weil die Miete nicht angemessen ist, super toll wir sind in einem Jahr doch bereits 2x umgezogen!
Muss ich aber sonst wird nichts mehr übernommen.
Außerdem wäre die vorübergehende Geburtsurkunde meiner Tochter nicht auffindbar daher wird für sie nicht bezahlt bedeutet nur ein 3/4 der Miete.
Ich habe denen gesagt das ich erst in 2 wochen ihre original Urkunde bekomme das wussten sie vorher und hatten deswegen eine vorübergehende. Nein die ist weg für Juli muss ich dann selbst die Miete für sie übernehmen was ne menge ist so ohne Geld.
Wenn ich sie dann abgegeben habe würde ab August alles wieder normal gezahlt werden bis ich eh umziehen muss.

So ende von der Geschichte, kein Geld bis das vom Standesamt abgegeben ist was es nicht gibt, nicht alles an Miete gezahlt und nochmal umziehen.

Ich weiß nicht was ich machen soll.
Ich bin auf die Betreeungsplätze meiner Kinder angewiesen.
Sie müssen jetzt schon wechseln, 2 kinder haben erst ab nächstes und übernächstes Jahr einen Platz wegen dem Umzug.
Zieh ich jetzt wieder un steh ich wieder ohne Betreuung da und kann nicht arbeiten.
Ich bin drauf und dran Männe anzuflehen wieder einzuziehen damit das aus der Welt ist.
Aber darf er das überhaupt nachdem er raus ist?

Lg
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Koelsch
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Re: Auszug aus Bedarfsgemeinschaft...

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns hier im Forum.

Wir helfen ja gerne, aber wenn ich so was lese, kann ich eigentlich nur einen Rat geben:

Geh zum Amtsgericht, hol Dir dort einen sogenannten Beratungsschein und dann suchst Du Dir sofort einen Anwalt der sich mit ALG II auskennt (z.B. Fachanwalt für Sozialrecht). Der soll sofort beim Sozialgericht einen Eilantrag stellen.

Alternativ - vielleicht habt Ihr ja vor Ort auch eine gute Beratungsstelle für ALG II, die auch sofort tätig werden könne und unterstützen können. Das ist örtlich leider sehr unterschiedlich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Auszug aus Bedarfsgemeinschaft...

#3

Beitrag von Günter »

Seh ich auch so. Die brauchen einen Schuss vor den Bug und zwar von einem Juristen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Auszug aus Bedarfsgemeinschaft...

#4

Beitrag von kleinchaos »

Man kann keine Bescheinigung beibringen, die es nicht gibt. Das Standesamt kann kein Beziehungsende bescheinigen. Auch bei einer Ehe nicht, das macht letzten Endes das Scheidungsurteil. Das gibts beim Familiengericht. Von daher ist die Forderung des JC sowieso widersinnig.
Wenn das JC Unterlagen verschlampt, kann das nicht zu deinen Lasten gehen.

Anwalt brauchst du vielleicht nicht unbedingt, aber kurzen Weg zum Sozialgericht. In der dortigen Rechtsantragsstelle den Fall schildern und die machen Eilklage draus. Unbedingt drauf bestehen, dass es eilig ist, sonst wirds ein normales Verfahren mit 2 Jahren Laufzeit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Auszug aus Bedarfsgemeinschaft...

#5

Beitrag von Günter »

Bescheide, Kontoauszüge und Mietvertrag mitnehmen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Auszug aus Bedarfsgemeinschaft...

#6

Beitrag von Pegasus »

Kann nichts dazu beitragen - der beste Weg wurde schon beschrieben.

Aber boh ich kriege laufend das :kotz: wenn ich solche Notfälle lese. Ich mußte das ja Anfangs auch durchleben oder besser versuchen zu überleben (Koelsch weiß was ich meine) und bin saufroh das ich EU-Rente beziehe. Ich bin mir nicht sicher ob ich solches Theater heute noch durchstehen könnte. Besonders schlimm wenn Kinder dadurch betroffen sind.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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