Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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kleinchaos
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Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern

#1

Beitrag von kleinchaos »

Folgende Ausgangslage:
Demnächst wird ein Kind geboren. Die Eltern leben aber nicht zusammen. Nun will der werdende Vater aber auch die 2 Monate Elternzeit nehmen.
Um nun nicht seine kleine Wohnung mit Kinderzimmermöbeln vollzustopfen, die dort eh nicht reinpassen, will er für die Zeit zur Mutter ziehen, auch um dem Kind die gewohnte Umgebung zu erhalten.
Sind sie in dieser Zeit eine BG?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern

#2

Beitrag von marsupilami »

Das tendiert ganz stark zur "Einstandsgemeinschaft" ...
Ich sage: Ja!

Mindestens in der Zeit, in der der Mann zur Mutter zieht.

Und auch danach.
Aufgrund der vorhergegangenen Elternzeit, die der Mann sich nimmt und damit die Frage der 2 Wohnung sich stellt.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern

#3

Beitrag von Günter »

Ich sag nein, den er ist nur auf Besuch zur Kindesbetreuung da. Sein Lebensmittelpunkt ist die eigene Wohnung.

Ansonsten müsste erst mal ein Untermietsvertrag mit Zustimmung Vermieter usw ......


Nee Leute für eine BG gibt es ja auch noch das Probejahr jaja ich weiß gemeinsames Kind ...... trotzdem das kann keine BG sein, auch nicht temporär.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern

#4

Beitrag von kleinchaos »

Interessanter Gedanke
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich tendiere auch zu Günter's Sichtweise, Wäre die falsch, dann dürfte Papa ja "niemals" für längere Zeit sein Kind bei der Mutter besuchen. Über den Begriff "längere" kann und muss man dann ggf. längere Zeit diskutieren :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern

#6

Beitrag von Olivia »

Dieser Artikel zieht die zeitliche Besuchsgrenze (allerdings im Mietrecht) bei ca. sechs Wochen:
http://www.berlin.de/special/immobilien ... f-er-.html

3 Monate sind im Mietrecht lt. AG Frankfurt/Main bereits unzulässig:
http://www.refrago.de/Wie_lange_darf_ma ... ge639.html

Für Verwandte gelten Ausnahmen und deutlich längere Fristen!

Vielleicht ist das eine grobe Orientierung, was im Sozialrecht noch keine BG ist?
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Günter
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern

#7

Beitrag von Günter »

Was hindert den Vater eigentlich zwischendurch zwei Tage in seiner Wohnung zu verbringen, damit ist der Besuch unterbrochen und die 6 Wochen beginnen von vorne.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern

#8

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:

Ein 3-Monats-Touristenvisum kann für manche Länder auf die gleiche Weise erneuert werden - einmal kurz ausreisen, wieder einreisen, und die drei Monate laufen von vorn.
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