Folgende Ausgangslage:
Demnächst wird ein Kind geboren. Die Eltern leben aber nicht zusammen. Nun will der werdende Vater aber auch die 2 Monate Elternzeit nehmen.
Um nun nicht seine kleine Wohnung mit Kinderzimmermöbeln vollzustopfen, die dort eh nicht reinpassen, will er für die Zeit zur Mutter ziehen, auch um dem Kind die gewohnte Umgebung zu erhalten.
Sind sie in dieser Zeit eine BG?
Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern
- kleinchaos
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Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern
Das tendiert ganz stark zur "Einstandsgemeinschaft" ...
Ich sage: Ja!
Mindestens in der Zeit, in der der Mann zur Mutter zieht.
Und auch danach.
Aufgrund der vorhergegangenen Elternzeit, die der Mann sich nimmt und damit die Frage der 2 Wohnung sich stellt.
Ich sage: Ja!
Mindestens in der Zeit, in der der Mann zur Mutter zieht.
Und auch danach.
Aufgrund der vorhergegangenen Elternzeit, die der Mann sich nimmt und damit die Frage der 2 Wohnung sich stellt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern
Ich sag nein, den er ist nur auf Besuch zur Kindesbetreuung da. Sein Lebensmittelpunkt ist die eigene Wohnung.
Ansonsten müsste erst mal ein Untermietsvertrag mit Zustimmung Vermieter usw ......
Nee Leute für eine BG gibt es ja auch noch das Probejahr jaja ich weiß gemeinsames Kind ...... trotzdem das kann keine BG sein, auch nicht temporär.
Ansonsten müsste erst mal ein Untermietsvertrag mit Zustimmung Vermieter usw ......
Nee Leute für eine BG gibt es ja auch noch das Probejahr jaja ich weiß gemeinsames Kind ...... trotzdem das kann keine BG sein, auch nicht temporär.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern
Interessanter Gedanke
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern
Ich tendiere auch zu Günter's Sichtweise, Wäre die falsch, dann dürfte Papa ja "niemals" für längere Zeit sein Kind bei der Mutter besuchen. Über den Begriff "längere" kann und muss man dann ggf. längere Zeit diskutieren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern
Dieser Artikel zieht die zeitliche Besuchsgrenze (allerdings im Mietrecht) bei ca. sechs Wochen:
http://www.berlin.de/special/immobilien ... f-er-.html
3 Monate sind im Mietrecht lt. AG Frankfurt/Main bereits unzulässig:
http://www.refrago.de/Wie_lange_darf_ma ... ge639.html
Für Verwandte gelten Ausnahmen und deutlich längere Fristen!
Vielleicht ist das eine grobe Orientierung, was im Sozialrecht noch keine BG ist?
http://www.berlin.de/special/immobilien ... f-er-.html
3 Monate sind im Mietrecht lt. AG Frankfurt/Main bereits unzulässig:
http://www.refrago.de/Wie_lange_darf_ma ... ge639.html
Für Verwandte gelten Ausnahmen und deutlich längere Fristen!
Vielleicht ist das eine grobe Orientierung, was im Sozialrecht noch keine BG ist?
Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern
Was hindert den Vater eigentlich zwischendurch zwei Tage in seiner Wohnung zu verbringen, damit ist der Besuch unterbrochen und die 6 Wochen beginnen von vorne.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Elternzeit und BG bei getrenntlebenden Eltern
Ein 3-Monats-Touristenvisum kann für manche Länder auf die gleiche Weise erneuert werden - einmal kurz ausreisen, wieder einreisen, und die drei Monate laufen von vorn.