Bitte um Verbesserung:
Hintergrund:
Sohn der nicht erwerbsfähigen Klägerin fällt durch 15. Geburtstag aus SGB XII in die Hände des JC. Sohn benötigt auf Grund medizinisch eindeutig belegter Fakten (u.a. mehrere Gutachten der örtlichen Uni-Klinik wöchentlich Nachhilfeunterricht. Dieser wurde vom Sozialamt anstandslos genehmigt und gezahlt mit € 25/h.
JC aber meint auf Basis der gleichen, örtlichen Richtlinie nur die dort tatsächlich in 2012 angegebenen € 20/h übernehmen zu müssen und will diese zu allem Überfluss dann auch noch halbjährlich im Nachhinein auf entsprechenden Nachweis durch den Nachhilfelehrer zahlen. Widerspruch wurde zurückgewiesen mit lapidarem Hinweis auf die genannte örtliche Richtlinie.
BuT - Nachhilfe, Stundensatz zu gering
BuT - Nachhilfe, Stundensatz zu gering
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: BuT - Nachhilfe, Stundensatz zu gering
Ich würde auch darauf hinweisen, dass inzwischen ein Vertrauensverhältnis zwischen der Nachhilfelehrerin und dem Hilfeberechtigten aufgebaut wurde und dass eine Lehrkraft die bereit wäre zum Lohn von 20 € dei Stunde zu arbeiten nicht zur Verfügung steht und dann auch erst eine gewisse Einarbeitungszeit benötigen würde, so dass die bisher erzielten Lernerfolge wegen 20 €/Monat sinnlos vernichtet würden.
Die Bundesregierung hat das BuT eingeführt um Kindern erfolgreiche Schulabschlüsse zu ermöglichen und nicht um minderqualifizierten Lehrkräften ein Zubrot zu ermöglichen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: BuT - Nachhilfe, Stundensatz zu gering
Vielleicht sollte man das Thema Ermessenausübung und Begründung auch noch auswalzen. Du hast es ja kurz angeschnitten aber ....
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Re: BuT - Nachhilfe, Stundensatz zu gering
Werd ich noch einbauen. Ist ja erst mal ein erster Entwurf.
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- marsupilami
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Re: BuT - Nachhilfe, Stundensatz zu gering
Ich hab mal versucht, Günter's Gedanken einzubauen.
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Muss das sein?
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- angel6364
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- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: BuT - Nachhilfe, Stundensatz zu gering
Ja, so ist es besser.
Und ich pfusch auch noch ein bisserl oberflächlich mit:
Und ich pfusch auch noch ein bisserl oberflächlich mit:
Der Beklagte legt in seinem Bewilligungsbescheid und seinem Wider-
spruchsbescheid Maixmalkosten Maximalkosten von € 20,--/Stunde zu Grunde.
Es ist nicht ersichtlich, dass der Beklagte die ihm bekannten besonderen
Umstände des Einzelfalls überhauptauch nur ansatzweise in Betracht gezogen hat.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: BuT - Nachhilfe, Stundensatz zu gering
Ich würde ganz explizit auf die Tatsache hinweisen, dass man für 20 € im Monat das Scheitern eines Heranwachsenden im Schulsystem riskiert. Wie zig Untersuchungen zeigen ist es für die Gesellschaft wesentlich teurer, die Schäden, die durch das Scheitern in der Schulausbildung entstehen auch nur ansatzweise auszugleichen.
Jeder Reiche, der sich ein E-Auto leisten kann, erhält den Gegenwert von 250 Monaten Nachhilfediffernz als Prämie.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: BuT - Nachhilfe, Stundensatz zu gering
Merci vielmals, werde das wohl Dienstag Nachmittag mal noch an Marsus Version dranhängen und dann kann das baldmöglichst raus.
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