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Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 16:11
von schimmy
Hallo zusammen,

Wir wurden heute von unserem neuen Stromanbieter benachrichtigt das wir in Kürze einen Bonus im drei stelligen Bereich erhalten werden.

Der Bonus wird dann als Einkommen angerechnet, sehe ich das richtig ?

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 16:18
von Günter
Ich sehe das so, dass der Bonus eine Stromkostenrabattierung darstellt und damit eben kein Einkommen.

Es ist doch so, dass du den Stromanbieter wechselst, weil er billiger ist. Und zwar nicht KWh-Preis sondern wenn du ein Jahr bleibst erhältst du rückwirkend einen Teil deiner Rechnungsbeträge als Bonus zurück und da gilt der §22 Abs3 SGB II

Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 16:27
von marsupilami
Handel mit dem Stromanbieter aus, dass der Bonus mit der Jahresabrechnung oder den monatlichen Abschlägen verrechnet wird!!
Das spart Nerven und Zank mit dem JC!

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 16:33
von marsupilami
Andererseits könnte man evtl. das handy-Urteil synonym anwenden.
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fr ... ost1917368

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 16:48
von schimmy
Melden muss ich es dem jobcenter ja schon die Bonuszahlung.

@Marsu...
Ich habe es versucht mit dem Strom Anbieter zu regeln das die Bonuszahlung mit den Monatlichen Abschlägen verrechnet wird, dieses war leider nicht mehr möglich, da die Auszahlung schon vorgenommen wurde.

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 17:06
von Günter
Ich würde nix melden. Wenn du Playback oder ähnliches veranstaltest gibst du auch kein Einkommen an. Strom wird vom Regelsatz bezahlt und geht die nix an.

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 17:06
von marsupilami
Wann ist der nächste WBA fällig?

Wenn der erst in 4, 5 Monaten oder gar noch später fällig ist, dann rotzfrech nicht melden.
Wenn das JC doch irgendwann kommt von wegen Einkommen, nicht gemeldet, Sanktion, Geschrei, Gezeter, dann eben mit der Argumentation gegenhalten:
Ist Strom, geht Euch nix an.
Wenn die immernoch zetern, mit diesem handy-Vertrag-Urteil nachlegen.


Nachtrag:
Du siehst, Günter ist noch cooler als ich.

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 17:31
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 18:01
von schimmy
Die neue Bewilligung bis Februar 2018 ist gerade frisch bewilligt.

Ich werde es so machen wie von euch beschrieben. Danke schön nochmal.

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 19:38
von schimmy
Haushaltsstrom !

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 20:03
von Olivia
Der Bonus gehört zum Stromvertrag und da dort mehr EIn- als Auszahlungen geleistet werden, handelt es sich nicht um Einkommen, das angerechnet werden könnte.

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Mo 27. Feb 2017, 20:21
von schimmy
@all...

:jumpi:

Danke für eure Hilfe.

Re: Auszahlung eines Bonus ( Strom )

Verfasst: Do 21. Dez 2017, 17:34
von Rasord
Ich denke auch so