Temporäre BG - Überzahlung

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Upstocker
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Temporäre BG - Überzahlung

#1

Beitrag von Upstocker »

Hallo,

ich bekomme als Aufstocker die Bescheide immer vorläufig. Gerade sind mir die endgültigen Bescheide per Post von 10.2015 - 03.2016 und 03.2016 bis 10.2016 reingeflattert.

Ich beantrage stets das anteilige Sozialgeld für meine Kinder. Ich reiche eine Tabelle mit den voraussichtlichen Umgangszeiten für den WBA ein und die fliessen in den vorläufigen Bescheid mit ein. Allerdings habe ich bei der Umgangsprognose nur Tage angegeben, ohne Uhrzeiten. Also z. B. 24.06.2016 bis 26.06.2016. Das handhaben wir hier schon seit Jahren so. Aus dem endgültigen Bescheid wird ersichtlich, daß das Jobcenter für den Zeitabschnitt März 2016 bis September 2016 dann auch für 3 volle Tage je Kind geleistet hat. Also hier für den 24.,25. und 26.06.2016. Quartalsweise erhält das Jobcenter von mir eine Versicherung an Eides statt, mit den tatsächlichen Aufenthaltszeiten der Kinder bei mir. Die Kinder kommen i. d. R. Freitags am späten Nachmittag und kehren Sonntagabend zur Mutter zurück. Nach der 12-Stundenregel gibt es also für Freitags nix mehr. Bleiben also nur Leistungen für Sonnabend und Sonntag. Jetzt legt das JC natürlich nur noch 2 Tage für so ein Wochenende zugrunde. Ich muß sagen, mir ist das nicht aufgefallen, ist bei Bescheiden mit 24 Seiten und 4-5 Seiten Berechnungsbogen pro Monat auch nicht immer so einfach, da gleich durchzusteigen.
Jetzt kommt da bei 4 Kindern eine dreistellige Rückforderung auf mich zu. Ist da noch was zu machen?
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kleinchaos
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Widerspruch. Oder mit der Kindsmutter verhandeln, dass sie das trägt, denn bei ihr wird ja für die Zeit der volle Satz berechnet.

Widerspruch würde ich aber sowieso machen. Wenn man denn nun nach dem Wortlaut des Gesetzes ginge, dürften deine 4 Mäuse zB 11 Stunden nichts essen und trinken. Weil sie 11 Uhr bei der Mutter pünktlich zum Mittagessen abgegeben werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Upstocker
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#3

Beitrag von Upstocker »

Die Mutter wird mir einen Vogel zeigen. Die bezieht gar kein ALGII.

Die 12 Stundenregel wird wohl ziemlich streng gehandhabt. So schrieb das LSG in Celle/Bremen:
Bei den in der temporären Bedarfsgemeinschaft tageweise anfallenden Regelbedarfen handelt es sich um einen Bedarf des minderjährigen Kindes, das seinen notwendigen Lebensunterhalt auch für die Aufenthalte beim getrennt lebenden Elternteil decken können muss. Der Senat sieht im Rahmen dieses einstweiligen Rechtschutzverfahrens keinen Anlass von dieser gefestigten Rechtsprechung zur zeitlichen Grenze von 12 Stunden abzuweichen, zumal die Mutter der Antragstellerin zu 3) freitags mittags noch die Versorgung ihrer Tochter übernimmt
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2014 - L 11 AS 647/14 B ER
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Koelsch
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#4

Beitrag von Koelsch »

Dann dürfte es "trübe" aussehen. Trotzdem würde ich den Widerspruch versuchen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#5

Beitrag von tigerlaw »

Und da es zwischen Upstocker und seiner "Ex" vermutlich nicht nach "eitel Sonnenschein" aussieht, wird diese sich wohl auch nicht gemüßigt sehen, die Differenz auszugleichen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Upstocker
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#6

Beitrag von Upstocker »

tigerlaw hat geschrieben: Do 24. Aug 2017, 11:20 Und da es zwischen Upstocker und seiner "Ex" vermutlich nicht nach "eitel Sonnenschein" aussieht, wird diese sich wohl auch nicht gemüßigt sehen, die Differenz auszugleichen ...
Was die Kinder angeht, da sind wir uns in weiten Teilen einig. Aber finanziell kommen wir nie auf einen Nenner.
Upstocker
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#7

Beitrag von Upstocker »

Wie ist das eigentlich mit den Fristen? Werden vorläufige Bescheide nicht nach einem Jahr automatisch endgültig?
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Koelsch
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#8

Beitrag von Koelsch »

Guckst Du § 41a Abs. 5 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#9

Beitrag von Upstocker »

Danke. Also keine Automatik, weil Überzahlung.
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Koelsch
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#10

Beitrag von Koelsch »

Doch Automatik, JC muss innerhalb eines Jahres in die Pötte kommen, außer in den in Abs. 5 genannten Ausnahmefällen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#11

Beitrag von der ratlose »

Hallo,

so einfach ist das nicht.
Ich meine es war der 13.Senat (LSG Nds-Bremen)der die Rechtsfrage aufgeworfen hatte, ob das nicht Kosten des Vaters sind und nicht die der Kinder.
In seinem Urteil oder Beschluss verfolgte es dann aber dies nicht mehr weil er ausführte das der Gesetzgeber ja durch die einführung der temporäre BG nun erst einmal eine Lösung gefunden hätte.

Das mit der 12 Stunden regelung ist aber sehr komplex, letztentlich muß in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden wovon die Kinder dann 11,5 Stunden leben sollten.
Sollten also die Kosten der temporären BG versagt werden für diese 11,5 Stunden, so hat der Vater aufeinmal umgangsbedingt höhere eigene Kosten.
Und dann kommen wir wieder zum Ursprungsgedanken des 13.Senats zurück.

Denn die Umgangskosten,die Versorgung der Kinder, sind eigentlich immer die Kosten des Vaters.
Das die Kinder eigene Ansprüche nach dem SGB II haben ist eigentlich ein Unding, ich sehe das ja in meinem Fall,da haben die Kinder nicht einmal ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aber haben fast jeden Monat einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Was mich gerade bei diesen Freitagsgeschichten immer wundert, ist doch der Umstand ,das in den meisten Fällen die Kinder direkt nach der Schule vom umgangsberechtigten Umgangselternteil abgeholt werden und diese schon aus zeitlichen Gründen dann nicht mehr "Zuhause"beim anderen Elternteil essen.

Wie gesagt das Recht sagt das es ein eigener Rechtsanspruch der Kinder ist. Sie beantragen für diesen Tag Leistungen nach dem SGB II.
Und dafür gibt es keine Anzahl der benötigten Stunden, ein Antragsteller der seinen Leistungsantrag nach 12H00 z.b. per Fax stellt bekommt diesen Tag auch noch bezahlt.

Es wäre sinnvoller gewesen diesen Bedarf dem umgangsberechtigten Elternteil zuzusprechen (besonderer Bedarf) als einen eigenen Anspruch der Kinder entstehen zu lassen.
Wie gesagt die Thematik ist gar nicht so einfach wie sich die Jc und die SGs so vorstellen.

Ich würde in so einem Fall im SG Verfahren in der mündlichen richtig nett sein,und versuchen dem Vertreter des JC, wie auch dem Richter die Aussage zu entlocken das die Kinder keinen Anspruch für diesen Zeitraum haben. ( Natürlich nur wenn sich die negative Einstellung zu Anfang des Verfahrens bemerkbar macht.)
Dieses würde ich Protokolieren lassen.
Dann würde ich in vorgefertigten Schreiben (Strafantrag Anstiftung zur Kindeswohlgefährdung) sowie an das Jugendamt,das Niedersächsische Ministerium für Soziales und Familie, das entsprechende Bundesministerium, das Nds.justizministerium sowie das Bundesministerium nur noch die Namen der Richter wie auch des JC Vertreters eintragen, und sie noch in der Verhandlung abschicken.
Dann Bekanntgabe, und Befangenheitsantrag und die Anfrage ob ich berechtigt sei diesen Teil des Protokols der Presse zur verfügung zu stellen.
(Ob ich den oder die Richter so zitieren durfte das Kinder ab 12 Uhr nichts mehr zu Essen und zu Trinken benötigen würden.)
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#12

Beitrag von Upstocker »

Es war der 15 Senat. Es war ein vorläufiges Verfahren und eine Hauptsache gab es nach Anerkenntnis des Jobcenters nicht mehr. Ich habe aktuell überhaupt keine Energie mehr, weitere Gerichtsverfahren zu führen. Ich mache jetzt eine 5 wöchige Reha über die Deutsche Rentenversicherung. Die kommt zuletzt nicht auch deswegen zustande, weil das dreijährige prozessieren gegen den Landkreis eine nervenaufreibende Angelegenheit war. Das sind Folgekosten der Agenda 2010, die auch in keiner Statistik erscheinen. Trotzdem danke für den Input.
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#13

Beitrag von der ratlose »

Es geht noch weiter.

In den Rückforderungsbescheiden sind meistens auch die minderjähigen Kinder mit aufgeführt.

Nehmen wir mal die KDU.
KDU darf nur erhalten wer einer ernsthaften Mitzinsforderung ausgesetzt ist.
Die Kinder selbst sind aber keiner Mietzinsforderung ausgesetzt,sie stehen in keinem Schuldverhältnis, ihnen kann also keine KDU bewilligt werden.
Ergo kann auch keine KDU von ihnen zurückgefordert werden.

Die Regelsätze.
Der Unterhalt der Kinder, ist immer noch ein besonderer Bedarf des Umgangsberechtigten.
Die Kinder stellen weder einen Antrag nach dem SGB II noch gehen sie eine andere Rechtliche verpflichtung gegenüber einem Jobcenter ein.
Sie erhalten ja nicht einmal das Geld vom Jobcenter,es wird ihnen nicht ausgezahlt.
Es gibt im SGB II keine rechtliche Verpflichtung das der Elternteil der das Geld erhält auch wirklich für die Kinder einsetzen muß.
Es ist wie im Unterhaltsrecht, der Elternteil der den Unterhalt für die Kinder bekommt , muß nicht nachweisen das er diese Summen wirklich für die Kinder einsetzt.

Die Kinder sind nicht geschäftsfähig, also können gegen sie auch keine Rückforderungsbescheide erlassen werden, sie haben nie etwas beantragt oder etwas angenommen.
Ich weiß das der BGH so etwas schonmal entschieden hatte bezüglich Kreditaufnahmen und Firmenschulden wenn dort minderjährige Kinder mit eingebaut wurden.Es ist schlicht sittenwidrig.
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marsupilami
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#14

Beitrag von marsupilami »

Gute Besserung an upstocker!
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#15

Beitrag von Koelsch »

Richtig, gute Besserung natürlich. Hatte ich doch glatt überlesen :verlegen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Temporäre BG - Überzahlung

#16

Beitrag von Upstocker »

Danke. Bin wieder zurück und einigermaßen wieder hergestellt. Mal sehen, wie lange das vorhält.
Ich habe übrigens nach formloser Beantwortung der Anhörungsbögen (also nicht auf den Bögen, sondern Prosa) nix mehr vom JC gehört. Auch nicht mehr in Sachen Heizkostenguthaben vom Vorjahr. Schätze, die sammeln jetzt wieder 2 Jahre und präsentieren dann 'ne vierstellige Forderung. Ich muß denen mal auf die Füsse treten.
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