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Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 08:57
von der ratlose
Moin,

ich bräuchte da mal Hilfe.
Die Km Pauschale an sich , bei der Ausübung des Umgangsrechts beträgt 20 Cent pro gefahrenen km wenn mit einem KFZ gefahren wird.

Ich habe da jetzt keinen Denkfehler, es ist eine Pauschale, egal wie das KFZ angetrieben wird? Oder?
Ob Benziner,Diesel, Elektroauto oder ähnliches (Holzvergaser,Pflanzenöl,Wasserstoff)

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 08:58
von Koelsch
Sogar wenn Du schiebst, gibt's diese Pauschale

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 09:10
von der ratlose
Gibt es dazu schon irgend eine Rechtsprechung im SGB II ?

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 09:19
von Koelsch
BSG - B 14 AS 30/13 R

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 09:43
von marsupilami
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 ist dies mittlerweile auch Gesetz, und zwar in § 21 Abs. 6 Sozialgesetzbuch II (SGB II).
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ellgrenze/

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/21.html

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 09:50
von der ratlose
Danke,
das kenne ich.

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 11:50
von Olivia
Wenn die nachgewiesenen Kosten höher sind als die Pauschale, dann können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Dies gilt im SGB II. Allerdings können dort pauschal nur 0,10 € geltend gemacht werden. Woher die 0,20 € kommen - :ka:

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 09:51
von der ratlose
@ Olivia

das führt das BSG in dem Urteil aus.
20 Cent pro gefahrenen KM bei der Ausübung des Umgangsrechts.(B 14 AS 30/13 R)

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 11:18
von Olivia
Und die Hälfte bei betrieblichen Aufstocker-Fahrten mit dem eigenen Kfz?

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 12:17
von Koelsch
So isses

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 08:03
von der ratlose
Mir ging es eigentlich eher darum ob die Pauschale für alle Arten der Fortbewegung mit einem KFZ gilt.

Ich fahre einen überwiegend einen alten 207 mb Bus mit einem 240er Diesel.
Beim Umgangsrecht fuhr ich immer zwischen 1000 oder 1250 km am Stück (eine Strecke).
Und ich habe öfter über unsere Firma Zugriff auf größere Mengen verureinigtes Pflanzenöl das nicht für den Verzehr geeignet ist.
In DE muß man das dem Zoll melden, in meinem Fall ist es aber so das ich 2/3 der Strecke im Ausland fahre und das dort nicht gesetzlich geregelt ist da Speiseöl wie auch Heizöl genauso teuer oder im Falle von Speiseöl noch teurer als Diesel ist.
Wenn ich die Deutsche Grenze überquert habe,darf ich den Rest den ich noch im Tank habe hier aber frei verfahren.

ich habe also kaum Tankquittungen. :unschuld:

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 08:35
von marsupilami
Ist zwar nicht das gleiche - es ging um Fahrtkosten zum Vorladungstermin und wesentlich kürzere Strecke, aber kukk mal da:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 36#p435036

Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 79#p444779


Solange die nur die Kilometer nehmen und den Pauschalsatz dürfte es keine Probleme geben.
Die haben gar nicht die Zeit dazu, den Tankinhalt zu verkosten oder gar in einem Labor für teuer analysieren zu lassen.

Andererseits könntengerade die fehlenden Tankquittungen zum Stolperstein werden.

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 14:01
von der ratlose
Deswegen habe ich ja auch die Fahrtkosten immer an unsere Firma überwiesen, und mir dann das Fahrzeug samt Treibstoff zur Verfügung stellen lassen.

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 14:54
von Olivia
Die Firma hat altes Frittierfett spendiert?

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 15:01
von kleinchaos
Vielleicht ist die Firma ja ne Pommesbude und spart so die Entsorgung?

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 15:16
von marsupilami
Nicht so kleinräumig denken:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflanzen% ... Verwendung

und wenn man es dann genauer wissen will:
https://de.wikipedia.org/wiki/Oleochemie#Rohstoffbasis
die Tabelle anschauen.

Dann noch ein wenig weiter runterscrollen und man findet:
Auch die Herstellung von Tensiden aus der Fettsäure Laurinsäure zu Natriumlaurylsulfat (Anionische Tenside), einem wichtigen Inhaltsstoff in vielen Hautpflegeprodukten, ist ein großtechnischer Prozess. Bei Zuckertensiden (nichtionische Tenside) wird die Fettsäure an einen Zucker gebunden.

Andere Anwendungen sind die Herstellung von Schmierölen, Lösungsmitteln und Bio- und Copolymeren für den Kunststoff- und Lackbereich. Glycerin wird in vielfältiger Weise im Kosmetikbereich genutzt. Da es durch die Biodieselproduktion in großen Mengen verfügbar ist, wird es aber auch als Tierfutter, energetisch und anderweitig verwendet.[4]
Tenside?
War da nicht was?
https://de.wikipedia.org/wiki/Tenside#W ... .BClmittel

So.
Dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass da u.U. auch mal so ein kompletter Tankzug voll Pflanzenöl nicht abgenommen wird oder mit einem erheblichen Abschlag am ausgehandelten Preis, weil eben festgestellt wurde: verunreinigt, nicht verwendbar für Kosmetik, hochwertiges Schmieröl, .....

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 15:31
von kleinchaos
Waffenöl. War da nicht mal was?

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 16:24
von marsupilami
Jep!
Ursprünglich war es auch als Desinfektionsmittel für Wunden von Soldaten im Felde konzipiert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ballistol#Anwendung

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 16:35
von Günter
Das heißt Waffelöl und ist für alle die einen an der Waffel haben.

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 21:31
von der ratlose
Also unsere Firma hat ab und zu die Möglichkeit Pflanzenöl im (IBC Behälter) zu bekommen,das entsorgt werden muß weil es im Herstellungsprozess
verunreinigt wurde.
Ist halt ne win- win Situation. Die brauchen die Entsorgung nicht zu bezahlen und wir können es gebrauchen.

Nun hatte ich also immer mein Fahrgeld für die Ausübung des Umgangsrechts an die Firma gezahlt und die Firma hat im Gegenzug ein Fahrzeug + Betriebsmittel (Diesel,Motoröl,Pflanzenöl) für mein hin und hergegurke zur Verfügung gestellt.

Nur mal so zur besseren Erklärung.

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 22:09
von Koelsch
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 22:10
von Olivia
Das Pflanzenöl darf aber nicht in Deutschland nachgefüllt werden. Bezüglich der Behandlung kurz vor der Grenze eingefüllten Pflanzenöls bin ich nicht sicher, ob dieses abgepumpt werden oder mit Farbstoff rot gefärbt werden muss. Eine Umfärbung müsste natürlich den Behörden gemeldet werden.

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 14:31
von der ratlose
jep,
das ist richtig.
mach ich natürlich nicht.
Wenn man in DE nachfüllt muß man das aber nur beim Zoll anmelden.
Ansonsten, was im Tank ist darf verfahren werden.

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 14:38
von Olivia
der ratlose hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 14:31 Wenn man in DE nachfüllt muß man das aber nur beim Zoll anmelden.
Diese Kosten können dann in die EKS mit rein.

Re: Km Pauschale -Umgangsrecht

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 15:42
von der ratlose
Die Firma füllt keine Anlage EKS aus.
Noch nie.
Ich bin nicht der beherschende Teilhaber, die Firma ist eine ausländische juristische Person mit tatsächlichem Sitz im Ausland.
Wenn ich ehrlich bin, habe ich nicht einmal eine Ahnung was da Buchhalterisch passiert.

Für das JC ist nur das maßgeblich, was ich von der Firma erhalte, und da erhalte ich eigentlich nichts da die beherrschende Teilhaberin das gleich als Unterhalt einbehält.
Desweiteren macht die Firma keine großen Gewinne, da beide Teilhaber mit ihren deutschen Einzelfirmen gleichzeitig die Lieferanten der Gesellschaft sind.
(Es soll Leute geben die behaupten die Gesellschaft würde den Lieferanten Preise bezahlen die unverhältnismässig, und nicht notwendig im Sinne des SGB II seien um sehr wenig Gewinn zu erwirtschaften.) Sachen gibts
Meinen Gewinn der deutschen Einzelfirma geht dann auch für den Unterhalt weg.