UVG Leistungen

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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der ratlose
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UVG Leistungen

#1

Beitrag von der ratlose »

Hallo,
hat hier jemand einen Plan vom UVG und der Durchführung ?
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marsupilami
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Re: UVG Leistungen

#2

Beitrag von marsupilami »

Es wäre vielleicht gut, wenn es etwas eingrenzen oder gar präzisieren könntest, um was genau es geht.
Signatur?
Muss das sein?
Upstocker
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Re: UVG Leistungen

#3

Beitrag von Upstocker »

Schau doch mal ins Unterhaltsvorschussgesetzes und ins Unterhaltsvorschußentbürokratisierungsgesetz von 2013. Da müsste das drinstehen.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... setz/74464

Volltext:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 7846983667

und

https://www.dijuf.de/tl_files/downloads ... 3,_179.pdf
der ratlose
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Re: UVG Leistungen

#4

Beitrag von der ratlose »

Hmm. nicht einfach.

Die Lage.
Das JC wie auch das LSG machen mir seit 2,5 Jahren das Leben schwer in dem sie mit Einschränkungen kommen wie keine einzige Betriebsausgabe sonst keine Leistungen fürs Umgangsrecht usw.
Ich darf auch keine Freibeträge für Fahrten zur Arbeit geltend machen, bzw kein geld dafür verwenden usw.

Ziel ist eindeutig zu verhindern das ich Geld erwirtschafte das ich dann als Unterhalt zahle.
Die sind der Meinung das sie mich so dazu bewegen können das ich Deutschland verlasse. Laut LSG wäre das ja sogar meine Selbsthilfepflicht.

Wie auch immer, man findet Mittel und Wege zum Umgehen. JC wie auch LSG sind nicht einsichtig und grinsen nur.
Das könne ja im Hauptsacheverfahren /Leistungsklage geklärt werden. (Wir sind gerade bei 2010 und 2011.)

Als Schikanesteigerung hat das JC nun angefangen im abschließenden Bescheid Einkommen zu erfinden, aber was noch perfider ist, dort auch hohe Summen als Unterhaltszahlungen auszuweisen.
Es wäre egal ob ich diese Summen gezahlt hätte sie düften das so ausweisen und das könnte ja in der Leistungsklage korrigiert werden.
Also in mehreren Jahren.

Mein Bescheid auf dem teilweise auch die Kinder mit drauf sind weißen nun aufeinmal 10.000 € an gezahlten Unterhalt aus, den die Kindesmutter natürlich nirgendwo angegeben hat weil er nicht geflossen ist. (Aber Hauptsache das leben schwer machen.)
Bin gerade mit einer EA und Beschwerde gescheitert, wäre alles egal, kann eines Tages ja in der Leistungsklage geklärt werden.

Und jetzt kommt es.
Der Kindesmutter werden so erstmal 10.000 € an Unterhalt unterstellt . Die also voll den Hals.
Wir bemühen das Internet.

Nun stellt sich heraus das unsere drei Kinder, die ja im Ausland leben einen Anspruch nach dem UVG haben. Und zwar bei der Region, dessen JC verhindert das ich Unterhalt zahle.
Also Antrag gestellt. Ich dort hin. Gleich vorgetragen das ich nicht einmal Geld für die Fahrt zur Arbeit ausgeben darf(LSG 6.Senat) oder als Betriebsfahrzeug für einen Einkaufsservice nur einen Wohnwagen nehmen soll usw. Die natürlich auch richtig Hals.

Wie lange dürfen die sich Zeit lassen für die Bearbeitung des Antrages, welche Fristen gelten da.
Die zahlen ja nur den Mindestunterhalt 750,00 € im Monat, was ist mit dem Rest, der Differenz zu dem Betrag den ich verpflichtet bin.
Die von der UVG meinten nur das sie mir selbstverständlich schriftlich mitteilen werden wozu ich verpflichtet bin und das das vom JC und LSG Scheiße sei. Ich meinte das ich dann vors Verwaltungsgericht gehen müsste und die drei Richter vom LSG bestimmt gerne eine Stellungnahme abgeben werden warum ich nicht arbeiten solle. Die auch nur am Grinsen.

Wenn das verwaltungsgericht urteilt das ich natürlich im rahmen meiner Möglichkeit arbeiten müsse, kann es dann mit der UVG Behörde Probleme wegen der Betriebsausgaben geben.
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Koelsch
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Re: UVG Leistungen

#5

Beitrag von Koelsch »

Es tut mir sehr leid, aber das geht nun doch sehr in den Bereich Rechtsberatung. Das aber ist uns hier definitv untersagt - und Ahnung von solchen Konstellationen habe ich auch nicht.

Das einzige, was ich sagen kann:

Wenn Du jetzt schon in zweiter Instanz bei 2010 bist - gratuliere. Wir haben hier einen User der ist erstinstanzlich bei 2008.

Und richtig UVG zahlt nur den Mindestsatz, so steht's nun mal im Gesetz
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: UVG Leistungen

#6

Beitrag von der ratlose »

Ne ne,
LSG ist im EA Beschwerdeverfahren gewesen.
2010 hat gerade beim SG angefangen.

Mich interessiert welche Fristen für die UVG Behörde hinsichtlich der Bearbeitung gelten.

Wenn die jetzt erstmal zahlen müssen wird sich schon genug Druck aufbauen das das JC mit dem Blödsinn aufhört.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ja im Dez.2017 schon entschieden das es diese Leistung auch für Kinder im Ausland gibt.

Es steht dem JC völlig frei mit den Schikanen aufzuhören.
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Koelsch
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Re: UVG Leistungen

#7

Beitrag von Koelsch »

Mir ist da keine spezielle Frist bekannt. Also dürfte da § 75 VwGO gelten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
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Re: UVG Leistungen

#8

Beitrag von Upstocker »

Die UVG-Stellen berichten selber von einer Bearbeitungszeit von drei Monaten. Gerade weil die Ämter wegen der Verlängerung des
Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Geburtstag des Kindes schon überlastet sind, ist mit mehreren Monaten Wartezeit zu rechnen. Die Wartezeit war vor der Gesetzesänderung schon bei 8 bis 12 Wochen im Durchschnitt.

Edit: Text entfernt.
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