Freundin braucht für 6 Wochen Schlafmöglichkeit

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Hilfesuchender
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Freundin braucht für 6 Wochen Schlafmöglichkeit

#1

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- meine Freundin hat Stress zu Hause wegen ihrer 2 Söhne. Einer davon ( der wirklich extrem schlimme der beiden ) zieht am 01.06.2018 zu seinem Vater, macht aber vorher seiner berufstätigen Mutter ( 11 Stunden Job ) das Leben zu Hause zur Hölle. Habe nach gelesen, dass ich meine Freundin / Besuch bei mir 6 Wochen unterbringen darf oder könnte, ohne Probleme durch JC, bei mir schlafen lassen. Danach geht sie wieder in ihre Wohnung zurück, denn mit dem dort verbleibenden Sohn gibt es keinen Stress. Ist das so richtig mit den 6 Wochen ? LG
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Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
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Re: Freundin braucht für 6 Wochen Schlafmöglichkeit

#2

Beitrag von Koelsch »

Sollte kein Problem geben, das ist Besuch und nix anderes
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Freundin braucht für 6 Wochen Schlafmöglichkeit

#3

Beitrag von marsupilami »

Vermieter wohnt auch im Haus?

Verhältnis halbwegs okay? Dann den der Höflichkeit halber informieren, dass das kein Dauer-Wohnverhältnis ist.

Bevor der schief kukkt oder gar rumstreßt.


Jaaaa ich weiß, Besuch geht den einen feuchten Fingernageldreck an.
Deswegen ja "der Höflichkeit halber".


Ansonsten, wenn der weit weg wohnt oder Immo-Gesellschaft ist, dann keine schlafenden Hunde wecken, solange der nicht auf Dich zukommt weil irgend ein anderer Hausbewohner rumtratschen musste.
Signatur?
Muss das sein?
Hilfesuchender
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Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Freundin braucht für 6 Wochen Schlafmöglichkeit

#4

Beitrag von Hilfesuchender »

Freifinanzierte Wohnung einer gemeinnützigen Wohnungsbau.................DANKE an euch !
Breymja

Re: Freundin braucht für 6 Wochen Schlafmöglichkeit

#5

Beitrag von Breymja »

Sollte man nicht eher den Sohn der Wohnung verweisen?
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