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18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 19:41
von Terrie
Ich habe da eine Frage. Mein Sohn bekommt ein kleines Ausbildungsgehalt von Netto 630 E.
Er wird im November 18 Jahre alt.
Da ich mit meinem Einkommen nicht mehr über die Runden komme, werde ich wohl ALG2 beantragen müssen. Aber wie sieht es dann mit dem Einkommen meines Sohnes aus? Ich habe gelesen, dass Einkommen von Kindern nicht in die Berechnung einbezogen werden dürfen..
danke für Infos

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 19:51
von Koelsch
Nicht ganz so einfach. Einkommen des Sohnes wird bei Dir nicht angerechnet, wohl aber "sein" Kindergeld, so weit er es nicht für die eigene Bedarfsdeckung braucht.

Kleines Beispiel (ohne evtl. Zuschäge Freibeträge und so 'nen Kram

800 € Miete warm für Euro Wohnung
400 € also der Anteil für den Sohn plus
332 € Regelsatz für Sohn
680 € Einkommen
194 € Kindergeld
142 € Bedarfsüberdeckung Sohn = der Betrag von seinem Kindergeld wird bei Dir angerechnet

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 21:33
von kleinchaos
Bitte noch den Erwerbstätigenfreibetrag beim Sohn abziehen.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 21:38
von Koelsch
Weiß ich, deswegen schrieb ich ja, ohne Freibeträge und all so was. Nur um den Rechenweg zu erläutern, wie JC an das Kindergeld kommen kann. Klar, bei korrekter Rechnung sind da Freibeträge etc. noch zu berücksichtigen = JC erhält weniger vom Kindergeld

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 23:00
von Terrie
Was wäre das bei
Einkommen ich 560
195 Kindergeld
kin d. 650
225 Halbwaisenrente
Miete. 560 warm
Alles Nettobetrag
Was würde da denn so ungefähr herauskommen?
Nur als kleiner Anhaltspunkt

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 23:10
von Koelsch
Um das halbwegs ordentlich rechnen zu können, braucht man auch die Bruttogehälter von Dir und Sohn.

Ich rechne dann mal morgen.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Do 2. Aug 2018, 08:52
von Koelsch
Da ich ja die Bruttoeinkommen nicht hab, muss ich schätzen:

Mutter Brutto 700
Sohn Brutto 800

Dann ergäbe sich ein ALG II Anspruch für die Mutter in Höhe von etwa € 162,00, das Kindergeld von € 194 wäre bei dieser Rechnung dann voll Einkommen der Mutter, da Sohn mit Lohn und Halbwaisenrente seinen Bedarf voll deckt
ALG2-Berechnung-Terrie.xlsx

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Do 2. Aug 2018, 09:54
von tigerlaw
Ergänzungsfakten "für den Hinterkopf":

Halbwaisenrente wird gezahlt bis Ende der Berufsausbildung, längstens bis 27. Lebensjahr. Es kommt dabei nicht auf die Höhe der Ausbildungsvergütung an!

vgl. § 48 IV 1 Nr. 2 a SGB VI

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Do 2. Aug 2018, 18:57
von Terrie
ok vielen Dank.
Warum hat mein Sohn denn dann einen geringeren Regelsatz wie ich ? Er wäre dann ja 18 ? Sorry ...muss mich wieder in die Materie einfinden. Von den Zahlen her würde es bei uns stimmen.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Do 2. Aug 2018, 19:00
von Koelsch

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Do 2. Aug 2018, 20:52
von ernest1950
Ein 18jähriger hat einen Regelbedarf von 416€!!!
NUR, und NUR WENN er zur BG der Eltern/Vater/Mutter gehört, steht ihm nur 80% der Regelleistung zu!
Der Streitfall wie hier ist das Kindergeld.
DAMIT man in verbrecherischer Weise Kindergeld auf Mutter/Vater/Eltern übertragen werden kann, wird ein UNABHÄNGIGER erwachsener Mensch zu einem unmündigen Kind per Gesetz erklärt.
Bis zu seinem 24. Lebensjahr braucht dieser erwachsener Mensch KEINE ausreichende Ernährung, selbst wenn er ALLES SELBST durch eigene Leistung verdient. Der Staat will ihn umbringen, so die Massenmörder in unserer Regierung.
HartzIV ist ein gigantisches Verbrechen. Es werden massenhaft Gesetze gebrochen (außerhalb der SGB's und Morde, Straftaten usw. werden BEFOHLEN)
z.B. minderjährige Kinder verdienen eigenes Geld. Es wird mit HartzIV verrechnet. Zahlt das Kind das EIGENE Geld nicht freiwillig, MUSS die Mutter/der Vater das Kind beklauen!!! Per Gesetz zur Straftat gezwungen.

oder
eheähnliche Gemeinschaft, noch verheiratet, wird aber mit einer zweiten Person per Bescheid zur Bedarfsgemeinschaft erklärt =
Straftat zur Bigamie GEZWUNGEN

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Do 2. Aug 2018, 21:02
von Koelsch
Hast Du dafür auch eine gesetzliche Grundlage, in der man das mal nachlesen kann? Ich jedenfalls lese aus § 20 Abs. 2 Nr. 2 SGB II etwas anderes heraus, wie alle mir sonst bekannten Quellen auch.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Do 2. Aug 2018, 23:19
von Günter
Ein Kind, welches seinen Bedarf deckt fällt aus der BG der Mutter. Damit wäre er eine eigene BG. Dann müsste ihm doch so rein vom (un)gesundenden Menschenverstand der Regelsatz zu 100 % zustehen. Wo ist mein Gedankenfehler?

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Do 2. Aug 2018, 23:39
von Terrie
Also ich muss morgen auch noch einmal schauen. Ich meine auch gelesen zu haben, dass ein 18 Jähriger aus der Berechnung herausfällt. Gut mit dem Kindergeld das weiss ich.mal sehen ob ich es wiederfinde.Aber wenn es sich um den Betrag handelt der mir evtl zustehen würde, ginge ich über das Wohngeld und den Rest irgendwie Zusammenjobbern. Ich werde verrückt mit dem Gedanken wieder in den Mühlen des Jobcenters zu hängen.Leider bin ich gesundheitlich angeschlagen und sehr eingeschränkt.Hier gibt es aber fast nur Jobs in der Gastronomie. Da wollten die mich damals auch reinsetzen. Reha...tja in meiner Nachtarbeit bekomme ich wesentlich weniger ausgezahlt bei Krankheit. Ein riesen Mist aber ist leider so. Wäre auch nicht durch Reha herstellbar. Erwerbsminderung...glaub ein anderes schwieriges Thema.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 08:10
von Koelsch
Guckt bitte in den von mir zitierten § - ich bin anderer Meinung als ihr

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 08:28
von Günter
Ich weiß, dass es so gehandhabt wird. §7 Abs (3).4 SGB II
4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

Damit fällte der 18-Jährige aus der BG der Mutter. Somit muss er eine eigene BG bilden und damit steht ihm der volle Regelsatz zu. Gibt es zu dem Thema Urteile?

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 09:30
von Terrie
Das habe ich auch so gelesen. Aber wie würde das dann gehänselt werden mit der Miete? Da würden sie mir ja sicherlich nur anteilig zahlen. In welcher Höhe wäre das dann

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 09:43
von Koelsch
Da würde vermutlich das Kopfteilprinzip angewandt, also jeder 50%

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 10:09
von Günter
Schieb mal die Daten des Knaben durch einen Wohngeldrechner.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 10:55
von Koelsch
Guck mal hier - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=41&t=18746

daraus könnte sich bei den KdU was ergeben

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 11:11
von Koelsch
Günter hat geschrieben: Fr 3. Aug 2018, 08:28 Ich weiß, dass es so gehandhabt wird. §7 Abs (3).4 SGB II
4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

Damit fällte der 18-Jährige aus der BG der Mutter. Somit muss er eine eigene BG bilden und damit steht ihm der volle Regelsatz zu. Gibt es zu dem Thema Urteile?
Wenn ich in die Anlage zu § 28 SGB XII gucke, die ja auch für den SGB II Bereich die Höhe des Regelsatzes regelt, dann scheint das aus der BG gefallene erwachsene Kind tatsächlich Anspruch auf vollen Regelsatz zu haben.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 11:28
von Günter
Deckt sich ja auch mit der Schlußfolgerung aus dem Urteil zur KdU. Wenn die Mutter eine 1-Personen-BG bildet, dann muss das Kind auch eine 1 Personen BG darstellen.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 11:28
von Günter
Und die 30 € Versicherungspauschale nicht vergessen.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 11:41
von marsupilami
Dann muss doch aber das "Kind" auch einen eigenen Antrag auf ALG II stellen.

Re: 18 Jahre in Ausbildung mit Mutter in einer Wohnung

Verfasst: Fr 3. Aug 2018, 11:47
von Günter
Es deckt seinen Bedarf, also keinen Antrag. Es ging nur um die Berechnung des überschießenden Kindergeldes. Kind voller Regelsatz, oder 80 %.