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Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 18:08
von Koelsch
Lass mal ziehen, die läuft nicht weg, nur weil sie keinen Zweitwohnsitz mehr bei Dir hat

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: So 23. Sep 2018, 18:29
von Grimm
Ahoi,
Ihr habt mir sehr geholfen, Danke.

Eine (vlt) letzte Frage stellt sich uns,
Meine Tochter möchte und soll das Kindergeld bekommen.
Die Einen raten mir davon ab, das offiziell über die Familienkasse zu regeln, da es sonst vom Bafög abgezogen würde.
Andere sagen, Kindergeld wird nicht abgezogen, wenn sie ü18, alleine lebt und keinen Unterhalt von uns/mir bekommt (trifft alles zu).
Da das ne Menge Geld für mich ist und es mir ja nach der direkten Auszahlung an meine Tochter nicht mehr vom H4 abgezogen würde (?) frage ich halt mal Euch.
?
LG

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: So 23. Sep 2018, 18:43
von angel6364
Das Kindergeld kannst Du unbesorgt an die Tochter weiterleiten. Wenn Du diese Weiterleitung belegen kannst (Kontoauszüge), wird Dir das nicht vom Alg II abgezogen.
Als mein Sohn studiert hat (weit weg), haben wir das auch so gemacht.

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: So 23. Sep 2018, 19:04
von Koelsch
Guck mal hier https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrec ... en.php#p2b

danach ist Kindergeld kein anzurechnendes Einkommen, so kenne ich das auch.

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: So 23. Sep 2018, 20:04
von angel6364
:jojo:
Mein Sohn hatte das auch zusätzlich zum Bafög.

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: So 23. Sep 2018, 22:03
von Grimm
Danke,
aber um sicher zu gehen, es geht mir nicht um die "Weiterleitung" des KG ovn meinem auf ihr Konto, sondern um die endgültige und offizielle Ummeldung bei der Familienkasse, das wäre dann offiziell, und wenn das schief geht hab ich daheim Terror on the Airline ;-)

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: So 23. Sep 2018, 22:13
von Koelsch
Das sollte eigentlich kein Problem sein, das über die Familienkasse zu machen.

Wenn Du das Geld aber nachweislich (!) an Deine Tochter weiterleitest, dann sollte es auch nicht auf Dein ALG II und auf's BAföG der Tochter anrechenbar sein.

Versuch mal, mit der Familienkasse zu sprechen, was die vorschlagen.

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: So 23. Sep 2018, 23:39
von angel6364
Bei uns hat die Familienkasse damals abgelehnt mit dem Hinweis, ich könnte ja weiterleiten.
Das ist aber auch schon ein paar Jährchen her. Wir haben das damals bei der Familienkasse nicht weiter verfolgt, weil die Weiterleitung ja gut funktionierte, sowohl beim Bafögamt als auch beim JC.

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 07:59
von Koelsch
Ich hab auch nicht über Familienkasse an Sohnemann weitergeleitet sondern selbst. Gab auch keine Probleme mit JC. Aber eben auch schon Jahre her

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 12:16
von Grimm
Für Interessiert hier der DL des betreffenden Formulares beim JC
unter Nennung der besonderen Bedingungen:

https://www.kindergeld.org/abzweigungsa ... rgeld.html

LG

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 12:27
von marsupilami
Achtung!
Aus dem obigen Link von Grimm scheint mir dieser Satz hier sehr wichtig zu sein:
Bei der Antragstellung muss das Kind im Einzelnen darlegen, dass eine der o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Bis zur Entscheidung wird die Familienkasse die weiteren Kindergeldzahlungen zunächst vorläufig einstellen und dem Kindergeldberechtigten (Eltern) einräumen, innerhalb von zwei Wochen zu diesem Sachverhalt gem. § 91 Abs.1 AO Stellung zu nehmen. Zu beachten ist, dass eine Entscheidung zur Abzweigung immer unter dem Vorbehalt des Widerrufs gem. § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO erfolgt eine Abzweigung nur erfolgen kann, wenn das Kindergeld noch nicht ausgezahlt wurde (ist rückwirkend also nicht möglich!)

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 12:37
von Grimm
Da muss man dann als Eltern vorsorgen und in Vorfeld eine entsprechende Erklärung gleich mit einreichen.

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 13:13
von Grimm
Hier ein de BVG Urteil zu dem Thema,
eine Sozialrichterin hat mich darauf hingewiesen, dass ich mit der hier vertretenen Auffassung falsch läge!
Sie würde in diesen Fällen auch so grundsätzlich urteilen in ihren Fällen: nämlich, dass das KG sehr wohl angerechnet würde.

https://www.advocard.de/streitlotse/arb ... gerechnet/

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 13:16
von Grimm
Und hier das genaue Gegenteil, jetzt bin ich völlig verwirrt und
ehrlich gesagt recht verärgert, warum werden bei uns armen Schweinen solche rechtlichen Regelungen immer uneindeutiger, so dass wir da nur Fehler machen können..

https://www.steuerklassen.com/kindergeld/bafoeg/

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 13:20
von Koelsch
Wo siehst Du denn da das Gegenteil? :1:

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 13:23
von marsupilami
Ich nehme an, der Knackpunkt ist das Stichwort "Vorausleistung".

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 13:24
von Grimm
Das BVG sagt, die Uni darf das KG anrechnen, Stand 2014
die zweite Seite sagt, seit 2012 wird KG nicht mehr angerechnet.
Un nu du

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 14:16
von Koelsch
Wie Marsu schon sagte, das BVerwG hat sich mit dem Sonderfall der sog. Vorausleistung nach § 36 BAföG beschäftigt. Der liegt bei Euch aber doch nicht vor.

Re: BG, Studium der Tochter, Verlust der Wohnung vermeiden

Verfasst: Mo 24. Sep 2018, 19:25
von Grimm
...verstehe, musste ne Weile lesen, bis ich rausbekommen habe, was mit der Vorausleistung genau gemeint ist.
Danke.

Bleibt die Richterin am Sozialgericht, hab mal nachgefragt und einen Link geschickt zur Info, und mal sehen was sie dazu sagt.
LG