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Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 14:25
von Battiste
Liebe Forumsteilnehmer, ich melde mich wieder einmal mit speziellen Fragen mit großem Dank für eure Aufmerksamkeit im Voraus.

Situation:
Ehemann, Ehefrau und Kind in einer BG.
- Vater selbstständig und Aufstocker
- Kind im Kindergarten
- Frau studiert und macht Studentenjob ( ca. 450Euro pro Monat).

Vermittlungsvorschlag erhalten für Frau für 42 Stunden pro Woche.
Wie sollte man hier reagieren? Der Job kann ja nicht angenommen werden, folglich ist eine Bewerbung sinnlos.
Oder trotzdem bewerben damit man keinen Ärger bekommt?

Weitere Fragen zur gleichen Situation:
Sind jemandem solche ähnlichen Fälle bekannt, ob hier z.B. andere Fördergelder beantragbar sind, z.B. Wohngeld, Stipendien etc. Bafög ist nicht möglich. Sollte aber evt. trotzdem beantragt werden, damit man die Ablehnung vorzuweisen hat?
Ist der ALG2 Rechner vom Forum auch für diesen ungewöhnlichen Fall geeignet?

Habe ich die Berechnungslogik hier richtig verstanden (?):
Es werden nur die Bedarfe von Kind und Mann genommen. ( Somit ist die Miete und Lebenshaltung der BG zu zwei Drittel bezahlt)
Davon wird abgezogen Kindergeld und Einkommen Mann.
Einkommen Frau wird dazu gerechnet. Sobald dies höher ist als der Satz, erhalten die anderen BG Mitglieder entsprechend weniger Leistungen.
Liegt das Einkommen der Frau unter dem Satz, so lebt die BG eben unter dem Lebensminimum, was theoretisch nicht grundgesetzkonform, aber doch Realität ist.

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 14:28
von Olivia
Bekommt die Frau denn auch Leistungen nach dem SGB II, trotzdem sie studiert?

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 14:46
von Battiste
Nein, Sie erhält als einzelne Person keine Leistungen. Bevor Sie studierte war das der Fall (vor Oktober). Im entsprechenden Änderungsbescheid ist sie in der BG mit aufgelistet, aber es sind keine Zahlen unter Ihrem Namen eingetragen - ausser bei den Punkten mit der Überschrift: "Zu berücksichtigendes Einkommen". Zusätzlich steht im Änderungsbescheid auch die Formulierung:"Aufgrund der eingereichten Immatrikulationsbescheinigung ihrer Partnerin besteht für diese ab dem 1.10.2018 kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II.

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 15:02
von Koelsch
Meines Erachtens müsste für Deine Frau ein Antrag auf Wohngeld möglich sein.
Der ALG II Rechner "packt" einen solchen leider Fall nicht.

Ansonsten würde ich mich der Form halber bewerben, aber in der Bewerbung deutlich machen, dass derzeit "Vollzeit" studiert wird.

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 16:11
von marsupilami
VV mit RFB?

Was ich nicht kapiere:
Die Frau erhält keine Leistungen, steht dem Arbeitsmarkt - durch Immatrikulationsbescheinigung dem Allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommt trotzdem Vermittlungsvorschlag?

Ich würde mir vom JC schriftlich erklären lassen, warum ein Nicht-Leistungsbezieher sich auf VV bewerben muss, wo doch im Bescheid extra drinnesteht: keine Leistungen, weil immatrikuliert.

Dass ihr Einkommen zur Minderung der Leistungen an die anderen BG-Mitglieder herangezogen wird, ist ja nix Neues.

Wie wird eigentlich die KdU "verteilt"?

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 16:15
von Koelsch
Sehr berechtigte Fragen von Marsu.

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 16:16
von Olivia
Deswegen ja auch meine Frage nach dem Leistungsbezug. Entweder die Frau erhält Leistungen nach dem SGB II - dann unterliegt sie auch den Vermittlungsbemühungen. Als Studentin bekommt sie dagegen keine Leistungen, braucht sich logischerweise aber auch nicht bewerben (wie auch, wenn sie studiert).

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 18:16
von Günter
Zumal sie auch - mangels Leistung - nicht sanktioniert werden kann.

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 18:47
von marsupilami
Könnte nicht das JC den aufstockenden Anteil der BG sanktionsbewehrt verpflichten auf die Nicht-LB-Anteil der BG einzuwirken, sich auf den Job zu bewerben?

:8:

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 19:08
von Koelsch
Nee Oli, da siehste zu schwarz ....... :arge: huch, war ja gar nicht Oli

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 19:08
von Battiste
bzgl. #5
KdU wird so verteilt: 3 BG Mitglieder, Mann und Kind erhalten zwei Drittel der KdU.

VV ist ohne RFB und kommt auch aus einer anderen Stadt, also sowohl das Schreiben des JC als auch das Jobangebot.

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 19:19
von marsupilami
Battiste hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 19:08 bzgl. #5
KdU wird so verteilt: 3 BG Mitglieder, Mann und Kind erhalten zwei Drittel der KdU.
Okay, das ist normal und richtig.
Battiste hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 19:08VV ist ohne RFB und kommt auch aus einer anderen Stadt, also sowohl das Schreiben des JC als auch das Jobangebot.
Aus einer anderen Stadt? - also andere Zuständigkeit?
Hat sie sich dort als arbeitsuchend gemeldet?

Das ginge, man/vrau kann sich als Arbeit suchend beim JC melden und kriegt dann Vermittlungsvorschläge.
Das hat nichts mit Leistungen beantragen/beziehen zu tun.
Da man keine Leistungen bezieht, kann das JC auch nicht sanktionieren.


Ansonsten:
Wenn ohne RFB, dann erst gar nicht reagieren.
Weder mit einer Bewerbung noch mit einer Rückmeldung an's JC.


Oder eben nachfragen: Zuständigkeit?
Warum überhaupt, beziehe keine Leistungen.

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 20:36
von Battiste
Ok, verstanden. Ja, andere Stadt und zwar ohne dass das jemand wollte. Es wäre der zweite grobe Datenschutzverstoß der Sachbearbeitung.
Danke an alle und bis dahin.

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 21:11
von kleinchaos
Ich drösel mal bissel auf. Laut Gesetzesbuchstaben ist die Berechnung des ALG2 erstmal richtig. Die Frau ist Mitglied der BG aber nicht ALG2-Berechtigt. Somit erhält sie keine Leistungen, Miete durch 3 mal 2 ist korrekt.

VV aus einer anderen Stadt kommt so zustande: sie hatte ja vor ihrem Studium ALG2 bezogen, somit gab es auch ein Bewerberangebot in der Jobbörse. Dies wurde vom zuständigen JC nicht gelöscht. Jeder Arbeitgeber kann weiter darauf zugreifen. Dieser VV kommt so zustande: ein Arbeitgeber sucht einen Mitarbeiter, schaut in der Jobbörse nach, findet jemanden und klickt den an. Daraufhin bekommt der Stellensucher einen VV zugesant ohne RFB (ist immer so bei vom Arbeitgeber ausgelösten VV), er bekommt das von dem Jobcenter, bei dem das Stelenangebot eingereicht wurde.

Wohngeld ist nicht möglich, weil die Frau nicht mindestens 600€ verdient.

Re: Vermittlungsvorschlag Festanstellung Vollzeit für Student in der BG

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 15:00
von Battiste
Klasse, verstanden. Danke kleinchaos.